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Reisegewerbeschein 2014 beantragt und gearbeitet, Rechnung 2015 gestellt

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    Reisegewerbeschein 2014 beantragt und gearbeitet, Rechnung 2015 gestellt

    Hallo zusammen,

    ich habe 2014 im Oktober gearbeitet und habe kurz zuvor einen Reisegewerbeschein beantragt. Die Rechnung für den Job habe ich allerdings erst im Janur 2015 geschrieben. Wie fülle ich da die Anlage G aus? Einfach nur Reisegewerbe angeben und bei Gewinn 0 Euro eintragen und fertig? Dafür dann aber in der Einkommenssteuererklärung für 2015 eben die Rechnung mit angeben, oder?

    Vielen Dank! Ich kenne mich mit solchen Sachen null aus. :P

    #2
    AW: Reisegewerbeschein 2014 beantragt und gearbeitet, Rechnung 2015 gestellt

    wenn du eine EÜR machst, ja.

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      #3
      AW: Reisegewerbeschein 2014 beantragt und gearbeitet, Rechnung 2015 gestellt

      muss ich das? oder anders gesagt: wie mach ich das richtig? muss ich Anlage G gar nicht ausfüllen für 2014? ich bin verwirrt. oder muss ich Anlage G mit 0 Euro ausfüllen und zusätzlich eine EÜR machen?

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        #4
        AW: Reisegewerbeschein 2014 beantragt und gearbeitet, Rechnung 2015 gestellt

        ich meinte rechtlich: Wenn du den Gewinn nach § 4 Abs. 3 ermittelst. Das nennt man EÜR. Eine körperliche EÜR abzugeben, mit nur Nullen, ist wirklich überflüssig.

        Eine Anlage G mit Null schon.

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          #5
          AW: Reisegewerbeschein 2014 beantragt und gearbeitet, Rechnung 2015 gestellt

          Hallo aennsn,

          wenn du für 2014 in der Anlage G Null einträgst, brauchst du natürlich keine EÜR formlos oder Vordruck ist egal -> du hast keine Einnahmen und keine Ausgaben bei Gewinn Null.

          Tschüß


          P.S......da war einer schneller mit tippen.
          Zuletzt geändert von holzgoe; 28.08.2015, 12:01. Grund: Ergänzung

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            #6
            AW: Reisegewerbeschein 2014 beantragt und gearbeitet, Rechnung 2015 gestellt

            super danke.

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              #7
              AW: Reisegewerbeschein 2014 beantragt und gearbeitet, Rechnung 2015 gestellt

              Und obwohl du 2014 im Oktober gearbeitet hast, hattest du keine Betriebsausgaben im Jahr 2014, die dann nicht zu einem 0-Ergebnis, sondern zu einem Verlust führen? Erstaunlich!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Reisegewerbeschein 2014 beantragt und gearbeitet, Rechnung 2015 gestellt

                moment. Mach ich doch was falsch? Ich kann mal im Detail erklären. Ich habe im September 2014 einen Reisegewerbeschein beantragt. der hat 70 Euro gekostet (sind das dann Ausgaben, die man da angeben muss?). Im Oktober habe ich gearbeitet. Und zwar war ich ein paar Wochen lang mit einer Band in Europa unterwegs und habe deren Merchandise verkauft. Dabei sind gar keine Ausgaben angefallen. Weder essen oder sonst was. Das Merchandise kam auch von der Band. Für den Verkauf hab ich dann quasi Gehalt bekommen. Die Rechnung für diesen Job habe ich im Januar 2015 geschrieben. Das wars.

                Ich will da nichts falsch machen, also wenn da Ungereimtheiten in meinem Vorgehen sind, bitte sagen. Ich will da nix hinterziehen oder sonst was. Bin einfach mit dem ganzen wann- was- wie- Ausfüll-Kram überfordert. :P

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                  #9
                  AW: Reisegewerbeschein 2014 beantragt und gearbeitet, Rechnung 2015 gestellt

                  Fürs Gehalt stellt man aber keine Rechnung

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                    #10
                    AW: Reisegewerbeschein 2014 beantragt und gearbeitet, Rechnung 2015 gestellt

                    ja Gehalt is das falsche Wort. ich hab halt ne Rechnung geschrieben über den Verkauf. Vergütung, ich weiss nicht, wie ichs nennen soll.

                    Also, wenn ich bei Anlage G Resegewerbeschein und 0 Euro für 2014 eintrage, bin ich dann auf der sicheren Seite, oder mach ich was falsch und krieg Ärger? Was hat das jetzt mit diesen Ungereimtheiten auf sich?

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                      #11
                      AW: Reisegewerbeschein 2014 beantragt und gearbeitet, Rechnung 2015 gestellt

                      Hallo,

                      wie warst du denn unterwegs, mit dem eigenen Auto?

                      Außerdem riecht das schon etwas nach Scheinselbstständigkeit, normalerweise stellt man nämlich für solche Dienstleistungen jemanden ein.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: Reisegewerbeschein 2014 beantragt und gearbeitet, Rechnung 2015 gestellt

                        Das Thema "Scheinselbständigkeit" ist aber für den Inhalt seiner Steuererklärung jetzt nicht wirklich relevant.

                        Außerdem müssten hauptsächlich die Auftraggeber das schlechte Gewissen haben. Nachdem aber im Musikgeschäft wohl das meiste auf Honorarbasis gemacht wird, macht man sich da möglicherweise wenig Gedanken um so ein kompliziertes Thema.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Reisegewerbeschein 2014 beantragt und gearbeitet, Rechnung 2015 gestellt

                          Das Thema Scheinselbständigkeit sollte man mit der gesetzlichen Rentenversicherung besprechen, wenn man Ärger vermeiden will.
                          Mfg

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