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Übergangsgeld und Rente als vorläufige Entschädigung nach tätigkeitsaufgabe angeben?

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    Übergangsgeld und Rente als vorläufige Entschädigung nach tätigkeitsaufgabe angeben?

    Hallo,

    Hoffe mir kann jemand weiterhelfen mein Mann hat letztes Jahr aus gesundheitlichen Gründen seine Arbeit aufgeben müssen. Er hat dann vom 30.01. Bis 30.04. Das sogenannte Übergangsgeld bekommen da er eine Maßnahme zur teilhabe am Arbeitsleben gemacht hat. Jetzt hab ich das bei Anlage n eingetragen aber elster möchte noch einen Grund warum er in der zeit keine Lohnsteuer gezahlt hat und einen Nachweis. Reicht es das ich als Nachweis von denen schicke das er das Geld bekommen hat Oder muss ich extra bei der bgn was beantragen als nachweis?

    Dann ist noch meine Frage wegen der rente als vorläufige Entschädigung von der BGN muss oder sollte ich die angeben und wenn ja wo?

    Danke schonmal für die Antworten!

    LG vanchen

    #2
    AW: Übergangsgeld und Rente als vorläufige Entschädigung nach tätigkeitsaufgabe angeb

    Guten Abend,
    wo wurde denn was eingetragen (ich hoffe doch nicht "Lohnsteuerbescheinigung")?
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Übergangsgeld und Rente als vorläufige Entschädigung nach tätigkeitsaufgabe angeb

      Hallo!
      Bei der Erklärung Anlage n Zeile 29 hab ich das übergangsgeld eingetragen und in Zeile 30 wollen sie einen Nachweis warum der ausfall. Da er in der zeit ja Ausbildung gemacht hat.
      LG vanchen

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        #4
        AW: Übergangsgeld und Rente als vorläufige Entschädigung nach tätigkeitsaufgabe angeb

        Guten Abend,
        eigene Einträge sind in der Zeile 29 möglich und die BG versendet doch aber auch Nachweise, die der Erklärung beizufügen sind?
        Grüsse
        Kontierung

        in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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          #5
          AW: Übergangsgeld und Rente als vorläufige Entschädigung nach tätigkeitsaufgabe angeb

          Hallo Vanchen,

          >>>Er hat dann vom 30.01. Bis 30.04. Das sogenannte Übergangsgeld bekommen da er eine Maßnahme zur teilhabe am Arbeitsleben gemacht hat.

          Und was war davor?


          >>>Jetzt hab ich das bei Anlage n eingetragen aber elster möchte noch einen Grund warum er in der zeit keine Lohnsteuer gezahlt hat

          Warum wurde denn keine Lohnsteuer abgeführt? Gab es überhaupt Lohn?


          >>>aber elster möchte noch einen Grund warum er in der zeit keine Lohnsteuer gezahlt hat und einen Nachweis.

          Nein, Elster möchte das sicher nicht.


          >>>Dann ist noch meine Frage wegen der rente als vorläufige Entschädigung von der BGN muss oder sollte ich die angeben und wenn ja wo?

          Ich bin überfragt, ob das überhaupt steuerpflichtig ist, Versicherungsleistungen sind das nämlich nicht unbedingt. Die Bescheide von der BGN sollten darüber aber Auskunft geben, ggf. mal nach den Begriffen und dem Zusatz "Steuer" googlen.


          >>>Da er in der zeit ja Ausbildung gemacht hat.

          Was für eine Ausbildung denn nun schon wieder? Oben hast du ja von Übergangsgeld geschrieben.
          Wurde die Ausbildung vergütet?

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Übergangsgeld und Rente als vorläufige Entschädigung nach tätigkeitsaufgabe angeb

            Hallo!
            Mit der Ausbildung hab ich mich doof ausgedrückt, er hat in der zeit nen busfahrer Schein gemacht. Davor War er bäcker konnte aber wegen bäcker Asthma nicht weiter in dem Beruf arbeiten. Es gab keinen Lohn nur das übergangsgeld.
            Steuerpflichtig ist die Rente nicht, überall steht aber das man ausgezahlte rentan angeben muss wegen dem übergangsgeld. Also alles irgendwie widersprüchlich.
            LG
            Vanchen

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              #7
              AW: Übergangsgeld und Rente als vorläufige Entschädigung nach tätigkeitsaufgabe angeb

              Hallo Vanchen,

              wenn keine Lohneinkünfte vorliegen entferne doch die Anlage N und trage das Übergangsgeld im Hauptvordruck Seite 4 in Zeile 94 ein -> dann entfällt sicherlich der Fehlerhinweis wegen Eintragung von Lohnsteuer.

              Tschüß

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                #8
                AW: Übergangsgeld und Rente als vorläufige Entschädigung nach tätigkeitsaufgabe angeb

                Hallo,

                >>>Mit der Ausbildung hab ich mich doof ausgedrückt, er hat in der zeit nen busfahrer Schein gemacht.

                Nein, das war schon OK, das ist durchaus eine Ausbildung, nur halt nicht eine im üblichen Sinn (Berufsausbildung, 3 Jahre). Ich versuche auch immer nur etwas Klarheit reinzubringen.


                >>>Es gab keinen Lohn nur das übergangsgeld.

                Darauf wollte ich hinaus, wozu dann eine Anlage N?
                Es gibt aber durchaus Gründe, auch ohne Lohn diese Anlage einzureichen, insbesondere wenn es Werbungskosten gab (in dem Fall können sich sogar kleine Beträge unterhalb der Werbungskostenpauschale rechnen).
                Die ersten Zeilen der Lohnsteuerbescheinigung (Lohn und Steuern) muss man immer ausfüllen, ggf. halt mit Nullen.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Übergangsgeld und Rente als vorläufige Entschädigung nach tätigkeitsaufgabe angeb

                  Hallo!
                  Anlage n weil noch mehr zusammengekommen ist, er hat ja davor und danach gearbeitet. Denke ich werde den einen Brief die er bekommen hat wo drin stand wieviel es War mitschicken da steht auch der Zeitraum drauf hoffe es reicht als nachweis.
                  Danke für die hilfe!
                  Havel als Grund einfach die berufsunfähigkeit angegeben.

                  LG vanchen

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                    #10
                    AW: Übergangsgeld und Rente als vorläufige Entschädigung nach tätigkeitsaufgabe angeb

                    Hallo Vanchen,

                    also doch Anlage N erforderlich, wenn du alles ordentlich von der vorhandenen Lohnsteuerbescheinigung abtippst, kann gar nichts passieren, da sollten auch keine Fehlermeldungen kommen.
                    Da musst du auch keinen Nachweis einreichen, das Finanzamt hat die Daten elektronisch zum Abruf vorliegen. zur Prüfung deiner Angaben.

                    Tschüß

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                      #11
                      AW: Übergangsgeld und Rente als vorläufige Entschädigung nach tätigkeitsaufgabe angeb

                      Hallo,

                      >>>Anlage n weil noch mehr zusammengekommen ist, er hat ja davor und danach gearbeitet.

                      Das passt aber nicht zu Zitat:"elster möchte noch einen Grund warum er in der zeit keine Lohnsteuer gezahlt".

                      Wenn es dir um die Zeile 30 geht: Lass es einfach weg, das Finanzamt hat gar kein Recht auf diese Angabe.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Übergangsgeld und Rente als vorläufige Entschädigung nach tätigkeitsaufgabe angeb

                        Hallo,
                        lies mal ganz ruhig die Antworten #6 und #9 durch, was denn nun, gab es nun Lohn oder nicht?
                        Grüsse
                        Kontierung

                        in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                          #13
                          AW: Übergangsgeld und Rente als vorläufige Entschädigung nach tätigkeitsaufgabe angeb

                          Hallo!
                          Es gab im Januar Lohn und ab Mai Lohn, mir ging es nur um den Zeitraum Ende Januar bis ende April weil es da keinen Lohn gab nur übergangsgeld.
                          Ja mir ging es um Punkt 30.
                          Mal schauen was rauskommt.
                          Danke nochmal

                          LG silvana

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                            #14
                            AW: Übergangsgeld und Rente als vorläufige Entschädigung nach tätigkeitsaufgabe angeb

                            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                            Wenn es dir um die Zeile 30 geht: Lass es einfach weg, das Finanzamt hat gar kein Recht auf diese Angabe.
                            Warum soll das Finanzamt kein Recht auf diese Frage haben?

                            Genau das Gegenteil ist der Fall:
                            Der Finanzbeamte muss bei Zeiten der Nichtbeschäftigung im Rahmen der Ermittlungspflicht ermitteln, ob Lohnersatzleistungen geflossen sind oder nicht.
                            Und dafür ist diese Zeile 30 da, um entsprechende Nachfragen seitens des Finanzamts zu verhindern.
                            Zuletzt geändert von Elster-Tester; 06.09.2015, 15:19.
                            Mfg

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                              #15
                              AW: Übergangsgeld und Rente als vorläufige Entschädigung nach tätigkeitsaufgabe angeb

                              Hallo,

                              >>>Warum soll das Finanzamt kein Recht auf diese Frage haben?

                              Gut, ich formuliere es um: Der Steuerpflichtige ist zu dieser Angabe nicht verpflichtet.
                              Wenn du das anders siehst, zeig' mir die Gesetzesgrundlage.


                              >>>Der Finanzbeamte muss bei Zeiten der Nichtbeschäftigung im Rahmen der Ermittlungspflicht ermitteln, ob Lohnersatzleistungen geflossen sind oder nicht.

                              Nein, speziell das muss er nicht, Lohnersatzleistungen werden doch automatisch gemeldet.
                              Es geht imho eher um andere Dinge (unangemeldete Selbständigkeit, Schwarzarbeit etc.), aber wer das angibt hat wohl eh' einen Knall.


                              >>>Und dafür ist diese Zeile 30 da, um entsprechende Nachfragen seitens des Finanzamts zu verhindern.

                              Ja, dafür ist die Zeile wohl da. Aber es ändert nichts, selbst eine entsprechende Nachfrage muss nicht beantwortet werden (Betonung auf MUSS, man sollte es natürlich trotzdem tun - sonst wird vielleicht geschätzt, oder es kommt gleich die Hausdurchsuchung).

                              Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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