Hallo,
da ich beim Ausfüllen von N-Aus gerade absolut nicht mehr weiter komme, wähle ich mal den Weg über dieses Forum, in der Hoffnung, doch noch ruhig schlafen zu können...
Ich habe im Jahr 2014 von Juli-September fast drei Monate in England gearbeitet, hatte meinen (Erst)Wohnsitz aber weiterhin in Deutschland gemeldet und war die Monate davor und danach auch steuerpflichtig in Deutschland tätig. In England habe ich Arbeitslohn von einem englischen Arbeitgeber erhalten, so dass ich auf Seite 1 schonmal DBA auswählen konnte. Allerdings hänge ich jetzt stark bei Seite 2.
Meinen deutschen Bruttoarbeitslohn habe ich in Zeile 35 eingetragen, den mit Wechselkurs in Euro umgerechneten englischen in Zeile 36 (nicht 37). Dann erhalte ich ja als Zwischensumme in Zeile 38 den somit gesammten Bruttoarbeitslohn aus deutschem und englischem Lohn. Bei den Zeilen 39,40 und 42-44 stehe ich allerdings total auf dem Schlauch, was dort einzutragen ist. Sowohl die Arbeit in Deutschland als auch die in England war nichtselbstständige Arbeit, für die ich in D und UK einen Bruttolohn bekomme habe, von dem nach Abzug der jeweiligen Steuern dementsprechend mein Netto raus kam. Was allerdings in 39 und 40 mit "nach deutschem Recht steuerfreier bzw. steuerpflichtiger Arbeitslohn" gemeint bzw. dort einzutragen ist sowie in 42-44 bei "abzüglich direkt zuzuordnender Arbeitslohn...", da steh ich leider auf einem sehr großen Schlauch gerade.
Ich würd mich freuen, wenn mir jemand von dem Schlauch runterhelfen könnte...
da ich beim Ausfüllen von N-Aus gerade absolut nicht mehr weiter komme, wähle ich mal den Weg über dieses Forum, in der Hoffnung, doch noch ruhig schlafen zu können...
Ich habe im Jahr 2014 von Juli-September fast drei Monate in England gearbeitet, hatte meinen (Erst)Wohnsitz aber weiterhin in Deutschland gemeldet und war die Monate davor und danach auch steuerpflichtig in Deutschland tätig. In England habe ich Arbeitslohn von einem englischen Arbeitgeber erhalten, so dass ich auf Seite 1 schonmal DBA auswählen konnte. Allerdings hänge ich jetzt stark bei Seite 2.
Meinen deutschen Bruttoarbeitslohn habe ich in Zeile 35 eingetragen, den mit Wechselkurs in Euro umgerechneten englischen in Zeile 36 (nicht 37). Dann erhalte ich ja als Zwischensumme in Zeile 38 den somit gesammten Bruttoarbeitslohn aus deutschem und englischem Lohn. Bei den Zeilen 39,40 und 42-44 stehe ich allerdings total auf dem Schlauch, was dort einzutragen ist. Sowohl die Arbeit in Deutschland als auch die in England war nichtselbstständige Arbeit, für die ich in D und UK einen Bruttolohn bekomme habe, von dem nach Abzug der jeweiligen Steuern dementsprechend mein Netto raus kam. Was allerdings in 39 und 40 mit "nach deutschem Recht steuerfreier bzw. steuerpflichtiger Arbeitslohn" gemeint bzw. dort einzutragen ist sowie in 42-44 bei "abzüglich direkt zuzuordnender Arbeitslohn...", da steh ich leider auf einem sehr großen Schlauch gerade.
Ich würd mich freuen, wenn mir jemand von dem Schlauch runterhelfen könnte...
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