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KAP - Zusammenveranlagung

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    KAP - Zusammenveranlagung

    Liebes Forum,
    ich möchte mir gerne zuviel gezahlte Steuern auf meine Kapitaleinkünfte (Zinsen) zurückholen. Wir hatten die Freistellungsaufträge auf die Kreditinstitute nicht gut aufgeteilt, so dass 2009 Steuern abgezogen worden sind.
    Mein Mann und ich werden zusammenveranlagt, die Jahressteuerbescheinigungen sind auch zusammen auf uns ausgestellt, da die Konten in der Mehrheit uns beiden gehören.
    Nun meine Fragen: muss ich für jeden Ehepartner eine eigene Anlage KAP ausfüllen oder kann ich eine gemeinsame erstellen? Wenn jeder Ehepartner eine ausfüllen muss, gebe ich dann jeweils nur die Hälfte der Zinseinnahmen an oder die Zahlen der Jahressteuerbescheinigungen der Banken? Aber dann wäre es ja bei zwei Ehepartnern "doppelt gemoppelt" ?
    Mit freundlichen Grüßen!

    #2
    AW: KAP - Zusammenveranlagung

    Wenn eine ungünstige Verteilung der Freistellungsaufträge vorliegt, sollte man eine
    Überprüfung der Steuereinbehalts (Kreuz in KAP Zeile 5) beantragen. Dann reicht es,
    wenn nur ein Ehepartner die Anlage KAP ausfüllt und dort die vollen Beträge einträgt.

    Bei zusammenveranlagten Ehegatten ist dann der von beiden Ehegatten
    in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag in den Zeilen 14 und 14a
    einzutragen.

    Eine gute Ausfüllhilfe ist hier zu finden (Bsp Nr.3):
    http://elsterhilfe.blogspot.com/2010/02/ausfullen-der-anlage-kap-in.html
    Zuletzt geändert von Kent; 17.03.2010, 10:37.
    mfg. - Kent

    Kommentar


      #3
      AW: KAP - Zusammenveranlagung

      Herzlichen Dank - alles klar!

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        #4
        AW: KAP - Zusammenveranlagung

        Ich kann Kent nicht zustimmen, die Beträge sollten dann hälftig auf je eine Anlage KAP aufgetilt werden. Anderenfalls erfolgt im Bescheid keine korrekte Zuordnung der Einkünfte zum richtigen Ehepartner.

        Normalerweise wäre dies -da gebe ich Kent recht- kein Problem. Aber wenn irgendwann ein Problem auftaucht, das Sie heute noch gar nicht ahnen, und dann die genaue Zuordnung wichtig ist, geht der Ärger los. Ich denke mal an: nachträglicher Wunsch nach getrennter Veranlagung, Aufteilung der Steuerschuld, notwendige Vorlage des Einkommensteuerbescheides bei Dritten usw.. Machen Sie es lieber gleich richtig.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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