Hallo,
im Zuge meiner Steuererklärung stoße ich auf Probleme beim Ausfüllen der Anlage AUS (Ausländische Einkünfte) und bitte daher um Rat. Es gibt so viele Reglungen und als Freiberufler habe ich kein Fallbeispiel finden können, das ich auf mich anwenden kann. Folgender Sachverhalt.
Ich bin freiberuflicher Grafiker ansässig in Deutschland. Einer meiner Kunden, für den ich regelmäßig von Deutschland aus Arbeite, sitzt in Österreich. Auf den Rechnungen für meine Leistung stelle ich keine Mehrwert- / Umsatzsteuer.
An meine Einkommenssteuer-Erklärung hänge ich jetzt die Anlage AUS mit an, trage dort in:
Zeile 4 das Land ein,
Zeile 5 die Tätigkeit,
Zeile 7 die erzielten Einkünfte.
Auf Seite 2 des Bogens Trage ich bei "Nach DBA steuerfreie Einkünfte / Progressionsvorbehalt in:
Zeile 38 das Land ein,
Zeile 39 die Einkunfstquelle
Zeile 40 die Einkunftsart (der Unterschied von Quelle und Art leuchtet mir nicht ein),
Zeile 41 noch einmal die erzielten Einkünfte.
Stimmen die Einträge so oder muss ich auf Seite 2 nicht noch einmal die Angaben tätigen? Es handelt sich in dem Fall ja um ein Progressionsvorbehalt, allerdings weiß ich nicht, ob der Kunde in Österreich Steuern für die erbrachte Leistung entrichtet.
Steuerrecht kann echt kompliziert sein, selbst bei kleinen Unternehmen wie dem meinen.
Ich bin über jede Hilfestellung dankbar.
MfG
im Zuge meiner Steuererklärung stoße ich auf Probleme beim Ausfüllen der Anlage AUS (Ausländische Einkünfte) und bitte daher um Rat. Es gibt so viele Reglungen und als Freiberufler habe ich kein Fallbeispiel finden können, das ich auf mich anwenden kann. Folgender Sachverhalt.
Ich bin freiberuflicher Grafiker ansässig in Deutschland. Einer meiner Kunden, für den ich regelmäßig von Deutschland aus Arbeite, sitzt in Österreich. Auf den Rechnungen für meine Leistung stelle ich keine Mehrwert- / Umsatzsteuer.
An meine Einkommenssteuer-Erklärung hänge ich jetzt die Anlage AUS mit an, trage dort in:
Zeile 4 das Land ein,
Zeile 5 die Tätigkeit,
Zeile 7 die erzielten Einkünfte.
Auf Seite 2 des Bogens Trage ich bei "Nach DBA steuerfreie Einkünfte / Progressionsvorbehalt in:
Zeile 38 das Land ein,
Zeile 39 die Einkunfstquelle
Zeile 40 die Einkunftsart (der Unterschied von Quelle und Art leuchtet mir nicht ein),
Zeile 41 noch einmal die erzielten Einkünfte.
Stimmen die Einträge so oder muss ich auf Seite 2 nicht noch einmal die Angaben tätigen? Es handelt sich in dem Fall ja um ein Progressionsvorbehalt, allerdings weiß ich nicht, ob der Kunde in Österreich Steuern für die erbrachte Leistung entrichtet.
Steuerrecht kann echt kompliziert sein, selbst bei kleinen Unternehmen wie dem meinen.
Ich bin über jede Hilfestellung dankbar.
MfG
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