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Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen in ElsterFormular und im Steuerbescheid

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    Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen in ElsterFormular und im Steuerbescheid

    Hallo

    ElsterFormular scheint beim Thema Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen etwas anders zu ticken als das Finanzamt.

    Folgende Angaben laut Steuererklaerung 2014:

    Beitraege zur Kranken- und Pflegeversicherung: 5261,-
    Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen: 1588,- (Risikoleben, Haftpflicht, KFZ-Haftpflicht etc.)

    ElsterFormular addiert beide Werte auf und sagt mir, dass 5600,- Euro davon abziehbar seien.

    Im Steuerbescheid sagt mir das Finanzamt, dass nur die Beitraege zu Kranken- und Pflegeversicherung von meinem zu versteuernden Einkommen abziehbar seien.
    Laut den Erlaeuterungen zur Festsetzung ist der Hoechstbetrag fuer sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits durch die Beruecksichtigung meiner Beitraege zu Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschoepft.

    Nach einer kurzen Internetrecherche komme ich zu der Erkenntnis, dass es fuer Vorsorgeaufwendungen (ausschliesslich Altersvorsorge) einen Hoechstbetrag bei Verheirateten von 2 x 1900 = 3800,- Euro gibt. Wenn die Beitraege zu Kranken- und Pflegeversicherung darueber liegen, werden sie trotzdem voll anerkannt. Allerdings koennen in diesem Fall eben keine weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden.
    Habe ich das soweit richtig verstanden?
    Warum kommt mir dann ElsterFormular mit einem Deckelungsbetrag von 5600,- Euro??

    Aufgrund dieses Unterschiedes in der Berechnung habe ich mir durch ElsterFormular Hoffnungen auf eine geringere Steuernachzahlung machen duerfen. Oder ist es moeglich, dass isch das Finanzamt vertan hat?

    Hoffe jemand kennt sich aus.

    Vielen Dank

    Ralf

    #2
    AW: Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen in ElsterFormular und im Steuerbescheid

    Hallo,

    der klassische Fehler.
    In Zeile 11 Anlage Vorsorgeaufwand hast du 2x nein angekreuzt. Richtig bei AN ist -ja-, da der AG einen Teil trägt.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen in ElsterFormular und im Steuerbescheid

      Wenn die Beitraege zu Kranken- und Pflegeversicherung darueber liegen, werden sie trotzdem voll anerkannt. Allerdings koennen in diesem Fall eben keine weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden.
      Habe ich das soweit richtig verstanden?
      Ja, das ist grundsätzlich richtig. Allerdings gibt es aufgrund einer Übergangsregelung bis 2019 noch eine Günstigerprüfung zur Anwendung der alten bis 2004 gültigen Höchstbeträge (§ 10 Abs. 4a EStG), wobei hier der sog. Vorwegabzug stufenweise abgeschmolzen wird.

      Insbesondere für nicht oder nicht mehr rentenversicherungspflichtige Personen können in der Übergangszeit höhere Vorsorgeaufwendungen als nach aktuellem Recht absetzbar sein.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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