Hallo
ElsterFormular scheint beim Thema Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen etwas anders zu ticken als das Finanzamt.
Folgende Angaben laut Steuererklaerung 2014:
Beitraege zur Kranken- und Pflegeversicherung: 5261,-
Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen: 1588,- (Risikoleben, Haftpflicht, KFZ-Haftpflicht etc.)
ElsterFormular addiert beide Werte auf und sagt mir, dass 5600,- Euro davon abziehbar seien.
Im Steuerbescheid sagt mir das Finanzamt, dass nur die Beitraege zu Kranken- und Pflegeversicherung von meinem zu versteuernden Einkommen abziehbar seien.
Laut den Erlaeuterungen zur Festsetzung ist der Hoechstbetrag fuer sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits durch die Beruecksichtigung meiner Beitraege zu Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschoepft.
Nach einer kurzen Internetrecherche komme ich zu der Erkenntnis, dass es fuer Vorsorgeaufwendungen (ausschliesslich Altersvorsorge) einen Hoechstbetrag bei Verheirateten von 2 x 1900 = 3800,- Euro gibt. Wenn die Beitraege zu Kranken- und Pflegeversicherung darueber liegen, werden sie trotzdem voll anerkannt. Allerdings koennen in diesem Fall eben keine weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden.
Habe ich das soweit richtig verstanden?
Warum kommt mir dann ElsterFormular mit einem Deckelungsbetrag von 5600,- Euro??
Aufgrund dieses Unterschiedes in der Berechnung habe ich mir durch ElsterFormular Hoffnungen auf eine geringere Steuernachzahlung machen duerfen. Oder ist es moeglich, dass isch das Finanzamt vertan hat?
Hoffe jemand kennt sich aus.
Vielen Dank
Ralf
ElsterFormular scheint beim Thema Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen etwas anders zu ticken als das Finanzamt.
Folgende Angaben laut Steuererklaerung 2014:
Beitraege zur Kranken- und Pflegeversicherung: 5261,-
Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen: 1588,- (Risikoleben, Haftpflicht, KFZ-Haftpflicht etc.)
ElsterFormular addiert beide Werte auf und sagt mir, dass 5600,- Euro davon abziehbar seien.
Im Steuerbescheid sagt mir das Finanzamt, dass nur die Beitraege zu Kranken- und Pflegeversicherung von meinem zu versteuernden Einkommen abziehbar seien.
Laut den Erlaeuterungen zur Festsetzung ist der Hoechstbetrag fuer sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits durch die Beruecksichtigung meiner Beitraege zu Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschoepft.
Nach einer kurzen Internetrecherche komme ich zu der Erkenntnis, dass es fuer Vorsorgeaufwendungen (ausschliesslich Altersvorsorge) einen Hoechstbetrag bei Verheirateten von 2 x 1900 = 3800,- Euro gibt. Wenn die Beitraege zu Kranken- und Pflegeversicherung darueber liegen, werden sie trotzdem voll anerkannt. Allerdings koennen in diesem Fall eben keine weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen abgezogen werden.
Habe ich das soweit richtig verstanden?
Warum kommt mir dann ElsterFormular mit einem Deckelungsbetrag von 5600,- Euro??
Aufgrund dieses Unterschiedes in der Berechnung habe ich mir durch ElsterFormular Hoffnungen auf eine geringere Steuernachzahlung machen duerfen. Oder ist es moeglich, dass isch das Finanzamt vertan hat?
Hoffe jemand kennt sich aus.
Vielen Dank
Ralf
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