Liebe Experten,
mein Sohn ist Anfang des Jahres mit dem Stuidum fertig geworden und hat seine erste Stelle angetreten. 2013 war vier Monate zu einem Forschungspraktikum in Japan, die Kosten dafür würden wir gern als Verlustvortrag geltend machen.
Vom japanischen Arbeitgeber gab es kein Praktikumsentgelt, sondern, wie die das nannten, einen Zuschuss zu den hohen Lebenshaltungskosten in Japan. Dieser Zuschuss betrug um die 4000 Euro insgesamt für den kompletten Zeitraum und war dort steuerfrei. Außerdem gab es ein deutsches Stipendium in Form eines Reisekostenzuschusses, Bafög für die in Deutschland verbrachte Zeit. Diese Einkünfte scheinen jeweils steuerfrei zu sein, aber wo werden sie eingetragen oder werden sie gar nicht angegeben?
Was tragen wir in Anlage N ein oder wird der Verlust auf dem Hauptformular angeben?
mein Sohn ist Anfang des Jahres mit dem Stuidum fertig geworden und hat seine erste Stelle angetreten. 2013 war vier Monate zu einem Forschungspraktikum in Japan, die Kosten dafür würden wir gern als Verlustvortrag geltend machen.
Vom japanischen Arbeitgeber gab es kein Praktikumsentgelt, sondern, wie die das nannten, einen Zuschuss zu den hohen Lebenshaltungskosten in Japan. Dieser Zuschuss betrug um die 4000 Euro insgesamt für den kompletten Zeitraum und war dort steuerfrei. Außerdem gab es ein deutsches Stipendium in Form eines Reisekostenzuschusses, Bafög für die in Deutschland verbrachte Zeit. Diese Einkünfte scheinen jeweils steuerfrei zu sein, aber wo werden sie eingetragen oder werden sie gar nicht angegeben?
Was tragen wir in Anlage N ein oder wird der Verlust auf dem Hauptformular angeben?
Kommentar