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Student Auslandspraktikum Japan

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    Student Auslandspraktikum Japan

    Liebe Experten,

    mein Sohn ist Anfang des Jahres mit dem Stuidum fertig geworden und hat seine erste Stelle angetreten. 2013 war vier Monate zu einem Forschungspraktikum in Japan, die Kosten dafür würden wir gern als Verlustvortrag geltend machen.

    Vom japanischen Arbeitgeber gab es kein Praktikumsentgelt, sondern, wie die das nannten, einen Zuschuss zu den hohen Lebenshaltungskosten in Japan. Dieser Zuschuss betrug um die 4000 Euro insgesamt für den kompletten Zeitraum und war dort steuerfrei. Außerdem gab es ein deutsches Stipendium in Form eines Reisekostenzuschusses, Bafög für die in Deutschland verbrachte Zeit. Diese Einkünfte scheinen jeweils steuerfrei zu sein, aber wo werden sie eingetragen oder werden sie gar nicht angegeben?

    Was tragen wir in Anlage N ein oder wird der Verlust auf dem Hauptformular angeben?

    #2
    AW: Student Auslandspraktikum Japan

    Hallo,
    Dies ist ein Forum rund um das Thema Elster (elektronische Steuererklärung ).

    Steuerberatung dagegen darf in Deutschland nur von den steuerberatenden Berufen erfolgen.

    Zur Eintragung in Elster :
    Wenn die Aufwendungen Sonderausgaben sind (Erststudium) , dann Eintrag in Mantelbogen.

    Werbungskosten kommen in die Anlage N.

    Steuerfreie Erstattungen sind von den Aufwendungen grundsätzlich abzuziehen. Der übrig gebliebene Restbetrag ist dann als Aufwand einzutragen.

    Weitere Auskünfte würden in die Richtung Steuerberatung gehen. Daher erteilt diese Auskünfte der Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein.
    Auch im Internet mag es dazu seriöse Informationen geben.
    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 06.09.2015, 15:39.
    Mfg

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      #3
      AW: Student Auslandspraktikum Japan

      Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
      Hallo,
      Dies ist ein Forum rund um das Thema Elster (elektronische Steuererklärung ).

      Steuerberatung dagegen darf in Deutschland nur von den steuerberatenden Berufen erfolgen.

      Zur Eintragung in Elster :
      Wenn die Aufwendungen Sonderausgaben sind (Erststudium) , dann Eintrag in Mantelbogen.

      Werbungskosten kommen in die Anlage N.

      Steuerfreie Erstattungen sind von den Aufwendungen grundsätzlich abzuziehen. Der übrig gebliebene Restbetrag ist dann als Aufwand einzutragen.
      Das ist mir schon klar, mir geht es lediglich um die Formulare. Da mein Sohn keine steuerpflichtigen Einnahmen hatte, wie ich das verstehe, könnten wir in Anlage N lediglich Werbungskosten eintragen. Also alles als Sonderausgaben abzüglich der Zuschüsse im Mantelbogen, ja?

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        #4
        AW: Student Auslandspraktikum Japan

        Zitat von Sera Beitrag anzeigen
        die Kosten dafür würden wir gern als Verlustvortrag geltend machen
        Das könnt Ihr nicht. Das könnte allenfalls Euer Sohn.

        Kommentar

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