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Anlage Vorsorgeaufwand Nr. 54

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    Anlage Vorsorgeaufwand Nr. 54

    Hallo,

    ich versuche mich gerade durch das ElsterFormular durchzukämpfen. Bisher hatte ich als Angestellte auch kein Problem.
    Nunmehr stehe ich aber vor der Frage, wie ich mit der Zeile 54 der Anlage Vorsorgeaufwand umzugehen habe.
    Ende 2014 habe ich eine GmbH gegründet. Den Geschäftsbetrieb konnte ich allerdings erst 2015 aufnehmen, da mir noch einige Genehmigungen zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs fehlten.
    Bis zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs war ich weiterhin Angestellte in einem anderen Betrieb, da ich meinen Job bis zu einer gewissen Überbrückungszeit gebraucht habe.
    Was gebe ich nun bei Zeile 54 an?
    Mit bestem Dank im voraus.

    #2
    AW: Anlage Vorsorgeaufwand Nr. 54

    Hallo CapitalCat,

    du machst ja höchstens momentan die Steuererklärung für 2014 -> wenn es da noch keinen Geschäftsbetrieb gab bzw. du noch kein Geschäftsführergehalt bezogen hast.
    Es geht in Zeile 54 darum, ob du in 2014 zeitweise nicht rentenversicherungspflichtig warst und dann gehören die Zeilen 56 und 57 noch dazu entsprechend anzukreuzen, was auf dich zutrifft.

    Tschüß

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      #3
      AW: Anlage Vorsorgeaufwand Nr. 54

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Hallo CapitalCat,

      du machst ja höchstens momentan die Steuererklärung für 2014 -> wenn es da noch keinen Geschäftsbetrieb gab bzw. du noch kein Geschäftsführergehalt bezogen hast.
      Es geht in Zeile 54 darum, ob du in 2014 zeitweise nicht rentenversicherungspflichtig warst und dann gehören die Zeilen 56 und 57 noch dazu entsprechend anzukreuzen, was auf dich zutrifft.

      Tschüß
      Hallo holzgoe,

      danke für die schnelle Antwort. Ja, es geht um die Steuererklärung 2014. Die GmbH wurde gegen Ende (September) 2014 gegründet.
      Der Geschäftsbetrieb wurde erst 2015 aufgenommen, da es unerwartet viele Verzögerungen bei etlichen Dingen gab. Geschäftsführergehalt gab es deshalb nicht.
      Ich war 2014 durchgehend bei einer anderen Firma rentenversicherungspflichtig angestellt. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, trifft die Zeile 54 ff. für das Jahr 2014 nicht auf mich zu.
      Richtig?

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        #4
        AW: Anlage Vorsorgeaufwand Nr. 54

        Hallo CapitalCat,

        genauso ist es.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage Vorsorgeaufwand Nr. 54

          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo CapitalCat,

          genauso ist es.

          Tschüß
          Vielen lieben Dank für Deine Antwort. Darf ich Dich vielleicht noch ein mal mit einer dummen Frage belästigen?
          Muss ich im Hauptvordruck zur Nr. 91 die GmbH angeben, auch wenn der Geschäftsbetrieb noch nicht aufgenommen worden war?

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            #6
            AW: Anlage Vorsorgeaufwand Nr. 54

            Hallo CapitalCat,

            ich würde nichts eintragen, ich könnte jetzt auch nicht sagen was dort überhaupt infrage käme -> der § 2b des Einkommensteuergesetz könnte darüber Auskunft geben.

            Ach und übrigens dumme Fragen gibt es ja eigentlich nicht -> höchstens dumme Antworten.
            Manchmal gibt es hier Fragen, die nach Steuerberatung schreien und das darf hier nicht geleistet werden.

            Tschüß

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              #7
              AW: Anlage Vorsorgeaufwand Nr. 54

              Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
              Hallo CapitalCat,

              ich würde nichts eintragen, ich könnte jetzt auch nicht sagen was dort überhaupt infrage käme -> der § 2b des Einkommensteuergesetz könnte darüber Auskunft geben.

              Ach und übrigens dumme Fragen gibt es ja eigentlich nicht -> höchstens dumme Antworten.
              Manchmal gibt es hier Fragen, die nach Steuerberatung schreien und das darf hier nicht geleistet werden.

              Tschüß

              Hallo holzgoe,

              ich versuche mich gerade die in Frage stehenden Gesetze schlau zu machen. Vielen Dank für Deine Hilfe

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                #8
                AW: Anlage Vorsorgeaufwand Nr. 54

                Also meine Steuererklärung enthält:

                Mantelbogen
                Anlage N
                Anlage Vorsorgeaufwand

                Da ich keine Einnahmen aus der GmbH im Jahr 2014 hatte, frage ich mich, ob ich die Anlage G, EÜR und die Anlage Umsatzsteuer hinzufügen soll.
                Der Geschäftsbetrieb war noch nicht aufgenommen und wie gesagt, die Einnahmen waren gleich 0. Eigentlich hätte ich nicht viel einzutragen, nur würde ich das Finanzamt in Kenntnis über die Gründung einer GmbH setzen.

                Danke im Voraus.

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                  #9
                  AW: Anlage Vorsorgeaufwand Nr. 54

                  Hallo,
                  es ist schon immer wieder erstaunlich, wie Leistungen abgefordert werden, die überhaupt nix mit der Anwendung ELSTER zu schaffen haben.............
                  Warum Formulare ausfüllen, die für das maßgebende Steuerjahr total irrelevant sind?
                  Grüsse
                  Kontierung

                  in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                    #10
                    AW: Anlage Vorsorgeaufwand Nr. 54

                    Erfahrungsgemäß dürften bei der GmbH in Gründung 2014 bereits Ausgaben angefallen sein. Es ist allerdings eine steuerrechtliche Frage und keine Frage von ElsterFormular, wie damit umzugehen ist.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Anlage Vorsorgeaufwand Nr. 54

                      Wenn du eine GmbH gegründet hast, was willst du bei deiner persönlichen Einkommensteuererklärung mit der Anlage G, EÜR und einer Umsatzsteuererklärung?

                      Deine Einkünfte aus der GmbH dürften sich im Regelfall auf der Anlage N oder KAP wiederfinden.
                      Die Gewinnermittlung (Bilanz) und die Umsatzsteuererklärung musst du für die GmbH abgegeben zusammen mit der Körperschaftsteuererklärung.


                      Kleiner Rat am Rande an alle die sich mit dem Gedanken beschäftigen sich selbständig zu machen oder eine GmbH zu gründen:
                      Informiert euch vorher und geht zum Steuerberater !
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
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                        #12
                        AW: Anlage Vorsorgeaufwand Nr. 54

                        Das ganze schreit so laut nach einem Steuerberater. ..

                        Wie willst DU denn eine Bilanz erstellen können, wenn du nichtmal den Unterschied zwischen Einzelunternehmen und Kapitalgesellschaft kennst?
                        Mfg

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