Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Mindestvorsorgepauschale

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Mindestvorsorgepauschale

    Hallo!

    Auf der Lohnsteuerbescheinigung von meinem Nebenjob (Stkl.6) wird in Zeile 28 "Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale" ein Wert angegeben. Wo muss ich den denn in der Steuererklärung angeben? Das einzige, was ich zu Zeile 28 finde, bezieht sich auf Erstattungen von ausländischen Kranken- und Pflegeversicherungen, aber das passt nicht.
    Danke!

    #2
    AW: Mindestvorsorgepauschale

    Hallo sweber,

    dann bist du in der falschen Anlage -> du bist in der Anlage Vorsorgeaufwand.
    Tippe doch einfach die Lohnsteuerbescheinigung ab in der Anlage N geht es doch damit los.

    Die Zeile bezeichnet die Beiträge die dein Arbeitgeber als Vorsorgeaufwendungen beim Lohnabzug schon berücksichtigt hat.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Mindestvorsorgepauschale

      Der Wert unter Punkt 28 der LStB landet nirgendwo in der Steuererklärung selbst. Es handelt sich, wie schon gesagt, um eine Info über die beim Lohnsteuerabzug steuerfrei belassenen Vorsorgeaufwendungen.

      Maßgeblich für die Anlage Vorsorgeaufwand sind allein die von der Krankenversicherung mitgeteilten Beträge, die auch an das Finanzamt gemeldet wurden. Diese Beträge können höher oder niedriger sein als der unter Punkt 28 ausgewiesene Betrag.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Mindestvorsorgepauschale

        Der Wert wird in der Steuererklärung gar nicht eingetragen.
        Die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung werden direkt der Jahresbescheinigung der Krankenversicherung entnommen, insofern überhaupt vorhanden.

        // Edit : Da war wer schneller
        Mfg

        Kommentar

        Lädt...
        X