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anschaffungsnahe Herstellungskosten // Modernisierungskosten

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    anschaffungsnahe Herstellungskosten // Modernisierungskosten

    Hallo zusammen,

    ich brauche eure Hilfe, da ich keine Ahnung habe in welche Anlage (Zeile) ich die folgenden Kosten eintragen kann.

    Ende 2014 habe ich ein Haus ca 150T € gekauft und sofort mir von einer Firma für 9.000 € (500€ Montagekosten) einbauen lassen.
    Ich möchte diese Kosten nun von der Steuer absetzen lassen, diese Maßnahme war als Sanierung einfach Notwendig.

    Es heißt : Liegt wegen einer wesentlichen Verbesserung Herstellungsaufwand vor, sollen die Finanzämter dies nicht aufgreifen, wenn der Aufwand innerhalb der ersten drei Jahre nach der Anschaffung angefallen ist und zusammen mit den anderen Kosten nicht über der 15 %-Grenze für anschaffungsnahe Herstellungskosten liegt (→Erhaltungsaufwand). Dann dürfen Sie Ihre Ausgaben sofort absetzen (BMF-Schreiben vom 18.7.2003, BStBl. 2003 I S. 386 Tz. 38).

    In welche Anlage kann ich diese Kosten eintragen?
    1. Mantelbogen => Seite 3
    2. Anlage FW => Zeile 12

    Vielen Dank & Gruß
    Shu

    #2
    AW: anschaffungsnahe Herstellungskosten // Modernisierungskosten

    Begriffe wie Erhaltungsaufwand sind nur für Vermieter interessant. Vermieten Sie überhaupt ?

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      #3
      AW: anschaffungsnahe Herstellungskosten // Modernisierungskosten

      Ich nutze das Haus nur für mich.
      Wie kann ich den die Kosten die ich für die Modernisierung steuerlich geltend machen?

      Gruß
      Shu

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        #4
        AW: anschaffungsnahe Herstellungskosten // Modernisierungskosten

        Im Rahmen eines bestehenden Hauhalts kann man Handwerkerleistungen absetzen. Allerdings nur 20 % des Arbeitslohn. Weitere Voraussetzungen: nicht bar bezahlen, also Bankaberweisung und Rechnung eines Handwerkerbetriebs vorlegen. Die Aufträge an die Firmen müssten nach dem Einzug vergeben worden sein.

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          #5
          AW: anschaffungsnahe Herstellungskosten // Modernisierungskosten

          Die Aufträge an die Firmen müssten nach dem Einzug vergeben worden sein.
          Es sollte genügen, dass bei Durchführung der Handwerkerarbeiten die Bedingungen der Randnummern 19 bis 21 des nachstehend verlinkten Anwendungsschreibens erfüllt werden. Der Zeitpunkt der Auftragserteilung ist nicht entscheidend.


          http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=1
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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