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Anlage Vermietung und Verpachtung

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    Anlage Vermietung und Verpachtung

    Hallo,

    alle Jahre wieder tauchen bei der Steuererklärung für meine Mutter Probleme für mich auf, wie gut, dass es dieses Forum gibt!

    Also, im Jahre 2014 hat meine Mutter diverse Kosten für die Erhaltung Ihrer Immobilie gehabt. Sie hat ca. 9000 Euro in die Sanierung ihrer alleingenutzten Garage gesteckt. Ich nehme an, dass ich bei dieser Rechnung nur die Arbeitsstunden im Hauptvordruck unter Punkt 75 ansetzen kann?

    Dann hat sie aber auch noch eine Komplettsanierung des Balkons und teilweise des Daches im Bereich der vermieteten Wohnung vornehmen lassen. Hierfür sind Kosten in Höhe von insgesamt ca. 15.000 Euro aufgelaufen. Diese Kosten sind ja zu 100 % dem Mietobjekt zuzuschreiben, könnten also meiner Meinung nach zu 100 % abgesetzt werden? Oder muss ich von dem Betrag die prozentuale Wohnfläche abziehen, die von meiner Mutter im Haus bewohnt wird? Ich wollte diesen Betrag nämlich auf 2 Jahre verteilen und wenn ich das tue, dann muss ich einen Prozentsatz angeben. Wenn ich den Betrag jedoch komplett für das Jahr 2014 ansetze, dann könnte ich ihn auch zu 100 % ansetzen.

    Vorweg schon mal vielen Dank für die Hilfe und allen ein schönes Wochenende!

    Gruß
    Steffi

    #2
    AW: Anlage Vermietung und Verpachtung

    Im Forum wird Hilfe zu den Elster-Anwendungen geleistet, Steuerberatung ist nicht zulässig.

    Alles Wissenswerte zu Handwerkerleistungen findest du hier (ab Randnummer 19):

    http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=1


    Häuser haben in der Regel nur ein Dach und kein eigenes "Dach im Bereich der vermieteten Wohnung". Ob und wie solche Kosten ggfls. aufzuteilen sind, ist kein Elster-Problem. Dass sie aufzuteilen sind, hast du ja eigentlich schon erkannt, wie eine deiner Fragen zeigt: "Oder muss ich von dem Betrag die prozentuale Wohnfläche abziehen, die von meiner Mutter im Haus bewohnt wird?"

    Diese erste Aufteilung hat mit der Verteilung auf mehrere Jahre nichts zu tun. Ich empfehle dir deshalb den Gang zum Steuerberater!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Vermietung und Verpachtung

      Vielen Dank Charlie 24!
      Vielleicht habe ich mich ein wenig überschätzt, als ich dachte, ich bekomme das alleine hin! 😞

      Kommentar

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