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Die Anlage N-Gre zur ESt-Erklärung von Grenzgängern gilt nur für Abgabe bei Finanzämt

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    #16
    AW: Die Anlage N-Gre zur ESt-Erklärung von Grenzgängern gilt nur für Abgabe bei Finan

    Wenn du die Anlage fälschlicherweise erwischt hast, wie kam sie dann überhaupt in die Erklärung?

    Ich tippe daher mal auf die Datenübernahme aus dem Vorjahr, wo die Anlage ggf. noch zutreffend war.

    Daher mein Tipp, an alle Nutzer der Datenübernahem:
    Erst überlegen, welche Daten/Anlagen hatte ich denn im Vorjahr drin und benötige ich diese im aktuellen Jahr überhaupt noch?
    Denn erfahrungsgemäß macht die Fehlersuche nach einer missglückten Datenübernahme mehr Arbeit und Ärger als die Erklärung neu zu erstellen.
    Zumal man seine Stammdaten auch Problemlos über den Belegabruf bekommt und sie so noch nicht einmal selber eingeben muss.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #17
      AW: Die Anlage N-Gre zur ESt-Erklärung von Grenzgängern gilt nur für Abgabe bei Finan

      Ich schlage vor, dass wir es dabei bewenden lassen, dass die kreischende Frau es als freudig ansieht, wenn sie nicht im Forum unterwegs sein muss, und wir ihr diesbezüglich nicht widersprechen, weil dieser Eindruck auf Gegenseitigkeit beruhen dürfte.
      Im Endeffekt spielt es eh keine Rolle, wenn sie wieder ein Problem hat, wird sie wieder auftauchen, und mag es da zwar eine Handvoll Leute geben, die sich dann an sie erinnern und gerade gar keine Lust haben, ihr zu antworten, andere werden es tun.

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