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Die Anlage N-Gre zur ESt-Erklärung von Grenzgängern gilt nur für Abgabe bei Finanzämt

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    Die Anlage N-Gre zur ESt-Erklärung von Grenzgängern gilt nur für Abgabe bei Finanzämt

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich erhalte folgende Fehlermeldung:

    Die Anlage N-Gre zur ESt-Erklärung von Grenzgängern gilt nur für Abgabe bei Finanzämt in Baden-Württemberg. Liegt Ihr zuständiges Finanzamt in einem anderen Bundesgebiet, so nutzen Sie bitte die Erklärungsmöglichkeiten für Grenzgänger auf der regulären Anlage N.

    Was ist zu tun? An wen kann ich mich wenden? Die Erklärungen helfen nicht weiter, ich habe nun schon mehrere Tage damit verbracht alles mögliche durchzulesen.

    Mit freundlichem Gruß
    Frau Kreischer

    #2
    AW: Die Anlage N-Gre zur ESt-Erklärung von Grenzgängern gilt nur für Abgabe bei Finan

    Zitat von fraukreischer Beitrag anzeigen
    Die Erklärungen helfen nicht weiter
    Warum nicht? Ich hätte jetzt mal vermutet dass Du nicht die Steuernummer eines Finanzamts in Baden-Württemberg angegeben hast.

    Kommentar


      #3
      AW: Die Anlage N-Gre zur ESt-Erklärung von Grenzgängern gilt nur für Abgabe bei Finan

      Nein, da ich beim Finanzamt Wismar angemeldet bin, habe ich keine Steuernummer von einem Finanzamt aus Baden-Württemberg angegeben.

      Bitte nur qualifizierte Antworten. Besten Dank.

      Mit freundlichem Gruß,
      Frau Kreischer

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        #4
        AW: Die Anlage N-Gre zur ESt-Erklärung von Grenzgängern gilt nur für Abgabe bei Finan

        Hallo fraukreischer,

        und warum folgst du diesem Elster-Hinweis nicht -> Liegt Ihr zuständiges Finanzamt in einem anderen Bundesgebiet, so nutzen Sie bitte die Erklärungsmöglichkeiten für Grenzgänger auf der regulären Anlage N. Da wäre die Zeile 25 für dich interessant.

        Tschüß
        Zuletzt geändert von holzgoe; 22.09.2015, 13:30. Grund: Ergänzung

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          #5
          AW: Die Anlage N-Gre zur ESt-Erklärung von Grenzgängern gilt nur für Abgabe bei Finan

          Ich vermute, dass Frau Kreischer die Anlage N-GRE gar nicht will, es aber nur nicht schafft, sie loszuwerden. Ich persönlich würde versuchen, testweise mal ein FA in BaWü auszuwählen (mangels dortiger Steuernummer mit Ankreuzen, dass keine aktuelle Steuernr. existiert), in der Hoffnung, dass die unerwünschte Anlage N-GRE dann auftaucht und entfernt werden kann, um danach wieder auf das richtige FA zu wechseln. Das ist aber eine unqualifizierte und mangels Lust ungetestete Idee.

          Kommentar


            #6
            AW: Die Anlage N-Gre zur ESt-Erklärung von Grenzgängern gilt nur für Abgabe bei Finan

            Vielen Dank neysee, das war die Lösung.

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              #7
              AW: Die Anlage N-Gre zur ESt-Erklärung von Grenzgängern gilt nur für Abgabe bei Finan

              Hallo fraukreischer,

              wenn du gleich im ersten Beitrag geschrieben hättest, die Anlage habe ich fälschlich erwischt, hättest du die Antwort sicherlich gleich bekommen, so musste man davon ausgehen, du willst diese unbedingt haben. Aber ok jetzt ist die Kuh ja vom Eis.

              Tschüß

              Kommentar


                #8
                AW: Die Anlage N-Gre zur ESt-Erklärung von Grenzgängern gilt nur für Abgabe bei Finan

                Naja, man kann schon fast froh sein, dass eine Frage im Unterforum ElsterFormular tatsächlich ElsterFormular betrifft und sich weder um die Frage dreht, wo man als Sportlehrer das Nähgarn zum Stopfen der Sportsocken als Werbungskosten einträgt, noch sich nach einem Dutzend Postings rausstellt, dass es um das ElsterOnline-Portal geht.

                Ich denke, das Problem war daher ein bisschen knifflig, weil ich vermute (!), wenn wie auch immer die Anlage N-GRE in der Erklärung geraten ist (falsche Datenübernahme?), sie in der Anlagenübersicht außerhalb BaWü entweder gar nicht sichtbar oder nicht entfernbar ist und die Fehlermeldung daher ins Leere führt, wenn man nicht auf die Idee kommt, sich temporär zum Baden-Württemberger zu machen.

                Allerdings sollte man auch Antwortenden zugestehen, sich erstmal daran heranzutasten, worum es bei dem Problem geht. Die Wertung von Antworten durchaus qualifizierter Forenteilnehmer als unqualifiziert ist dann unangemessen und hätte mich z.B. fast veranlasst, mir meine Antwort zu sparen und den Thread auf Ignore zu setzen.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Die Anlage N-Gre zur ESt-Erklärung von Grenzgängern gilt nur für Abgabe bei Finan

                  Hallo neysee,
                  du hast ja so was von recht.
                  Normalerweise kann die Anlage N-Gre nur überhaupt in die Steuererklärung reinkommen wenn man das BL Baden-Württemberg auswählt.
                  Deshalb hätte der Hinweis gereicht-> ich bin nicht aus BaWü.

                  Tschüß

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Die Anlage N-Gre zur ESt-Erklärung von Grenzgängern gilt nur für Abgabe bei Finan

                    Sehr geehrte Damen und Herren,

                    wenn Ihnen doch nur mal jemand Forumsmanieren beibringen könnte - sowas von arrogant - das tut schon ein bisschen weh. Zur Erklärung: ich bin umgezogen und ich arbeite nicht jeden Tag mit Elster Formular.
                    Wenn Sie schon so genau Bescheid wissen, dann wäre eine Rückfrage angebrachter als ein Kommentar wie "und warum folgst du diesem Elster-Hinweis nicht -> Liegt Ihr zuständiges Finanzamt in einem anderen Bundesgebiet, so nutzen Sie bitte die Erklärungsmöglichkeiten für Grenzgänger".

                    Lässt tief blicken.

                    Mit freundlichem Gruß,
                    Hannelore Kreischer

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Die Anlage N-Gre zur ESt-Erklärung von Grenzgängern gilt nur für Abgabe bei Finan

                      *Wow*

                      Ich sehe in diesem Thread nur eine Person mit schlechten Manieren. Nämlich dich.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Die Anlage N-Gre zur ESt-Erklärung von Grenzgängern gilt nur für Abgabe bei Finan

                        Zitat von fraukreischer Beitrag anzeigen
                        Bitte nur qualifizierte Antworten
                        Was ist denn das für ein Unsinn? Deine Frage

                        Zitat von fraukreischer Beitrag anzeigen
                        Was ist zu tun? An wen kann ich mich wenden? Die Erklärungen helfen nicht weiter
                        kann überhaupt nicht beantwortet werden, wenn Du nicht verrätst was Du überhaupt willst.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Die Anlage N-Gre zur ESt-Erklärung von Grenzgängern gilt nur für Abgabe bei Finan

                          Zitat von fraukreischer Beitrag anzeigen
                          Sehr geehrte Damen und Herren,

                          wenn Ihnen doch nur mal jemand Forumsmanieren beibringen könnte - sowas von arrogant - das tut schon ein bisschen weh. Zur Erklärung: ich bin umgezogen und ich arbeite nicht jeden Tag mit Elster Formular.
                          Wenn Sie schon so genau Bescheid wissen, dann wäre eine Rückfrage angebrachter als ein Kommentar wie "und warum folgst du diesem Elster-Hinweis nicht -> Liegt Ihr zuständiges Finanzamt in einem anderen Bundesgebiet, so nutzen Sie bitte die Erklärungsmöglichkeiten für Grenzgänger".

                          Lässt tief blicken.

                          Mit freundlichem Gruß,
                          Hannelore Kreischer
                          Hallo fraukreischer,
                          kann ich so nicht nach vollziehen -> denn ich habe dir eine Ausweichvariante angeboten die Zeile 25 auf Anlage N -> genau das war der Hinweis des Elsterprogrammes

                          Tschüß

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Die Anlage N-Gre zur ESt-Erklärung von Grenzgängern gilt nur für Abgabe bei Finan

                            Hallo,

                            >>>wenn Ihnen doch nur mal jemand Forumsmanieren beibringen könnte - sowas von arrogant - das tut schon ein bisschen weh.

                            Wer hat denn die erste Antwort als "nicht qualifiziert" bezeichnet? Für mich war da schon Schluss.

                            Die Antwort von L. E. Fant war übrigens goldrichtig, aber darum geht es gar nicht, wir müssen uns halt manchmal erst zur Lösung hintasten, und da ist eine solche Äußerung ziemlich deplatziert.


                            >>>Zur Erklärung: ich bin umgezogen ...

                            Und warum erwähnst du das nicht?
                            Sorry, aber du fragst nach einer besonderen Anlage, die man nur bekommt wenn man in BW lebt (gelebt hat), und kommst dann nicht auf die Idee, das auch zu sagen? Selbst in deinem 2. Beitrag nicht (da haben wir uns nämlich gefragt, wo denn die Anlage dann herkommt und was du überhaupt damit willst).

                            Ich persönlich hab' diese Anlage beispielsweise noch nie benötigt (komme aus NRW), und mein erster Gedanke wäre auch gewesen: "einfach löschen, kann doch nicht so schwierig sein".
                            Und sogar bei deinem Finanzamt hättest du wahrscheinlich ähnlich unqualifizierte Antworten bekommen, denn mit dieser Anlage kennt sich in Wismar vermutlich auch fast niemand aus.

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                              #15
                              AW: Die Anlage N-Gre zur ESt-Erklärung von Grenzgängern gilt nur für Abgabe bei Finan

                              Sehr geehrte Damen und Herren,

                              ich habe im Eingangspost ein Problem mit der Software Elster Formular geschildert. Dieses Problem trat ganz praktisch beim Ausfüllen des Formulars auf. Softwareprobleme können verschiedene Ursachen haben. Da ich die Probleme aufgrund der gegebenen Meldungen nicht beheben konnte, habe ich einen Eintrag in diesem Forum gemacht, welches wohl vom Veranstalter extra zu diesem Zweck eingerichtet wurde. Anstatt das Problem einzukreisen, wie dies in kompetenten Foren üblich ist, wurden sinnlose Kommentare abgegeben, die mit dem Problem nichts zu tun hatten.

                              z.B.

                              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                              Warum nicht? Ich hätte jetzt mal vermutet dass Du nicht die Steuernummer eines Finanzamts in Baden-Württemberg angegeben hast.
                              Das steht bereits in der Fehlermeldung.

                              oder dieser

                              Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                              und warum folgst du diesem Elster-Hinweis nicht -> Liegt Ihr zuständiges Finanzamt in einem anderen Bundesgebiet, so nutzen Sie bitte die Erklärungsmöglichkeiten für Grenzgänger auf der regulären Anlage N. Da wäre die Zeile 25 für dich interessant.
                              dieser Hinweis steht schon in Elster Formular und hat die Fehlermeldung nicht zum Verschwinden gebracht.

                              Der Hinweis

                              Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                              Ich vermute, dass Frau Kreischer die Anlage N-GRE gar nicht will, es aber nur nicht schafft, sie loszuwerden. Ich persönlich würde versuchen, testweise mal ein FA in BaWü auszuwählen (mangels dortiger Steuernummer mit Ankreuzen, dass keine aktuelle Steuernr. existiert), in der Hoffnung, dass die unerwünschte Anlage N-GRE dann auftaucht und entfernt werden kann, um danach wieder auf das richtige FA zu wechseln. Das ist aber eine unqualifizierte und mangels Lust ungetestete Idee.
                              war zutreffend, hat die Fehlermeldung zum Verschwinden gebracht. Ich habe mich bedankt. Macht Frau Kreischer so, denn andere sollen ja auch wissen wie man so eine Meldung weg bekommt. Damit war für mich die Sache erledigt. Fast ...

                              Es kamen weitere unsinnige Kommentare wie ...

                              Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                              wenn du gleich im ersten Beitrag geschrieben hättest, die Anlage habe ich fälschlich erwischt, hättest du die Antwort sicherlich gleich bekommen, so musste man davon ausgehen, du willst diese unbedingt haben. Aber ok jetzt ist die Kuh ja vom Eis.
                              Die Anlage habe ich nicht "fälschlich erwischt", denn das geht gar nicht. Sie erscheint nämlich gar nicht in der Auswahl.

                              Ich kann von Glück sprechen, nicht so oft in diesem Forum unterwegs sein zu müssen.

                              Mit freundlichem Gruß,
                              H. Kreischer

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