Schönen guten Tag,
ich hoffe sehr, ihr könnt mir helfen! Ich muss in einer Woche meine Steuererklärung abgeben und ein elementarer Punkt ist mir noch nicht klar. Es geht v.a. um die richtige Eintragung des Verlustvortrags im Elster-Formular.
Folgende Situation:
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Zu erledigende Steuererklärungen: 2008 bis 2014
(ich weiß, dass das Urteil mit zur Absetzung des Erststudiums als Werbungskosten noch aussteht, den Master ab 2011 kann ich aber sicherlich absetzen und es geht v.a. um das Prinzip des Verlustvortrags)
2008: ich: - 2500 € Verlust (ledig)
2009: ich: - 2500 € Verlust (ledig)
2010: ich: - 2500 € Verlust (ledig)
2011: ich: - 2500 € Verlust (ledig)
2012: ich: - 3000 € Verlust (ledig)
2013: ich: - 3000 € Verlust (ledig)
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2014 HEIRAT
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2014: ich: - 2000 € Verlust / Frau: + 17.000 Brutto + 10.000 Lohnersatzleistungen (St.klasse 3)
—> geplant: Zusammenveranlagung
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voraussichtlich 2015:
2015: ich: + 10.000 € Verdienst (St.klasse 5) / Frau: + 3200 Brutto + 21.000 € Lohnersatzleistungen (St.klasse 3)
—> geplant: Zusammenveranlagung
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Nun meine Fragen:
1.) Steuererklärung 2008: Ich mach im Elsterformular auf dem Mantelbogen das Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Vortrags“ und ein Kreuz bei „Einkommenssteuererklärung“?
2.) Ganz wichtig: Ich muss mich dann entscheiden, ob ich Verlustvortrag oder Verlustrücktrag will. Ein Rücktrag würde automatisch vom Finanzamt vorgenommen werden, wenn ich auf der Seite 4, Zeile 93 nichts eintragen würde. Ich will aber einen Vortrag. Daher: auf der Seite 4, Zeile 93 eine 0 eintragen. Richtig?
3.) Ich erhalte einen gesonderten Bescheid über den Verlustvortrag am Ende des Jahres vom Finanzamt?
4.) Für das Jahr 2009 bin ich dann verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben und mache bei der EKS 2009 ein Kreuz auf Seite 2 bei "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag zum 31. Dezember... festgestellt“.? Ist dies nicht problematisch, wenn der Bescheid vom Finanzamt noch nicht erstellt worden ist?
5.) Muss ich dieses Prozedere (Kreuz machen und auf 0 setzen) auch in Jahren machen, wo Gewinn zu verbuchen ist, damit der Verlustvortrag auch wirklich immer ins neue Jahr genommen wird, bis er aufgebraucht ist?
6.) ist die Zusammenveranlagung gut gewählt oder sollten wir eine getrennte Veranlagung wegen des Verlustvortags wählen?
7.) Weiß außerdem jemand zufällig, ob ich als Student ein Handy über 5 Jahre abschreiben darf?
Vielen Dank!
Terry
ich hoffe sehr, ihr könnt mir helfen! Ich muss in einer Woche meine Steuererklärung abgeben und ein elementarer Punkt ist mir noch nicht klar. Es geht v.a. um die richtige Eintragung des Verlustvortrags im Elster-Formular.
Folgende Situation:
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Zu erledigende Steuererklärungen: 2008 bis 2014
(ich weiß, dass das Urteil mit zur Absetzung des Erststudiums als Werbungskosten noch aussteht, den Master ab 2011 kann ich aber sicherlich absetzen und es geht v.a. um das Prinzip des Verlustvortrags)
2008: ich: - 2500 € Verlust (ledig)
2009: ich: - 2500 € Verlust (ledig)
2010: ich: - 2500 € Verlust (ledig)
2011: ich: - 2500 € Verlust (ledig)
2012: ich: - 3000 € Verlust (ledig)
2013: ich: - 3000 € Verlust (ledig)
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2014 HEIRAT
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2014: ich: - 2000 € Verlust / Frau: + 17.000 Brutto + 10.000 Lohnersatzleistungen (St.klasse 3)
—> geplant: Zusammenveranlagung
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voraussichtlich 2015:
2015: ich: + 10.000 € Verdienst (St.klasse 5) / Frau: + 3200 Brutto + 21.000 € Lohnersatzleistungen (St.klasse 3)
—> geplant: Zusammenveranlagung
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Nun meine Fragen:
1.) Steuererklärung 2008: Ich mach im Elsterformular auf dem Mantelbogen das Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Vortrags“ und ein Kreuz bei „Einkommenssteuererklärung“?
2.) Ganz wichtig: Ich muss mich dann entscheiden, ob ich Verlustvortrag oder Verlustrücktrag will. Ein Rücktrag würde automatisch vom Finanzamt vorgenommen werden, wenn ich auf der Seite 4, Zeile 93 nichts eintragen würde. Ich will aber einen Vortrag. Daher: auf der Seite 4, Zeile 93 eine 0 eintragen. Richtig?
3.) Ich erhalte einen gesonderten Bescheid über den Verlustvortrag am Ende des Jahres vom Finanzamt?
4.) Für das Jahr 2009 bin ich dann verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben und mache bei der EKS 2009 ein Kreuz auf Seite 2 bei "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag zum 31. Dezember... festgestellt“.? Ist dies nicht problematisch, wenn der Bescheid vom Finanzamt noch nicht erstellt worden ist?
5.) Muss ich dieses Prozedere (Kreuz machen und auf 0 setzen) auch in Jahren machen, wo Gewinn zu verbuchen ist, damit der Verlustvortrag auch wirklich immer ins neue Jahr genommen wird, bis er aufgebraucht ist?
6.) ist die Zusammenveranlagung gut gewählt oder sollten wir eine getrennte Veranlagung wegen des Verlustvortags wählen?
7.) Weiß außerdem jemand zufällig, ob ich als Student ein Handy über 5 Jahre abschreiben darf?
Vielen Dank!
Terry
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