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Verlustvortrag in Elster richtig eingeben! Brauche dringend schnelle Hilfe!

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    Verlustvortrag in Elster richtig eingeben! Brauche dringend schnelle Hilfe!

    Schönen guten Tag,

    ich hoffe sehr, ihr könnt mir helfen! Ich muss in einer Woche meine Steuererklärung abgeben und ein elementarer Punkt ist mir noch nicht klar. Es geht v.a. um die richtige Eintragung des Verlustvortrags im Elster-Formular.

    Folgende Situation:

    ———————————————————————————————————————

    Zu erledigende Steuererklärungen: 2008 bis 2014

    (ich weiß, dass das Urteil mit zur Absetzung des Erststudiums als Werbungskosten noch aussteht, den Master ab 2011 kann ich aber sicherlich absetzen und es geht v.a. um das Prinzip des Verlustvortrags)

    2008: ich: - 2500 € Verlust (ledig)
    2009: ich: - 2500 € Verlust (ledig)
    2010: ich: - 2500 € Verlust (ledig)
    2011: ich: - 2500 € Verlust (ledig)
    2012: ich: - 3000 € Verlust (ledig)
    2013: ich: - 3000 € Verlust (ledig)

    ———————————————————————————————————————

    2014 HEIRAT

    ———————————————————————————————————————

    2014: ich: - 2000 € Verlust / Frau: + 17.000 Brutto + 10.000 Lohnersatzleistungen (St.klasse 3)

    —> geplant: Zusammenveranlagung

    ———————————————————————————————————————
    voraussichtlich 2015:

    2015: ich: + 10.000 € Verdienst (St.klasse 5) / Frau: + 3200 Brutto + 21.000 € Lohnersatzleistungen (St.klasse 3)

    —> geplant: Zusammenveranlagung

    ———————————————————————————————————————

    Nun meine Fragen:

    1.) Steuererklärung 2008: Ich mach im Elsterformular auf dem Mantelbogen das Kreuz bei "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Vortrags“ und ein Kreuz bei „Einkommenssteuererklärung“?

    2.) Ganz wichtig: Ich muss mich dann entscheiden, ob ich Verlustvortrag oder Verlustrücktrag will. Ein Rücktrag würde automatisch vom Finanzamt vorgenommen werden, wenn ich auf der Seite 4, Zeile 93 nichts eintragen würde. Ich will aber einen Vortrag. Daher: auf der Seite 4, Zeile 93 eine 0 eintragen. Richtig?

    3.) Ich erhalte einen gesonderten Bescheid über den Verlustvortrag am Ende des Jahres vom Finanzamt?

    4.) Für das Jahr 2009 bin ich dann verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben und mache bei der EKS 2009 ein Kreuz auf Seite 2 bei "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag zum 31. Dezember... festgestellt“.? Ist dies nicht problematisch, wenn der Bescheid vom Finanzamt noch nicht erstellt worden ist?

    5.) Muss ich dieses Prozedere (Kreuz machen und auf 0 setzen) auch in Jahren machen, wo Gewinn zu verbuchen ist, damit der Verlustvortrag auch wirklich immer ins neue Jahr genommen wird, bis er aufgebraucht ist?

    6.) ist die Zusammenveranlagung gut gewählt oder sollten wir eine getrennte Veranlagung wegen des Verlustvortags wählen?

    7.) Weiß außerdem jemand zufällig, ob ich als Student ein Handy über 5 Jahre abschreiben darf?

    Vielen Dank!
    Terry

    #2
    AW: Verlustvortrag in Elster richtig eingeben! Brauche dringend schnelle Hilfe!

    1) ja, allerdings ist 2008-2010 verjährt.
    2) kannst du machen. Wenn das FA aber keine Steuererklärung 2007 hat, kann es sowieso keinen Verlustrücktrag machen.
    3) das ist das Ziel.
    4) 2009 ist m. E. auch verjährt, ab 2011 ist relevant
    5) von geringerer Bedeutung, s. 2.
    6) das kannst nur du wissen. Rechne aus, was günstiger sein wird. Ein sehr großer Unterschied für die 8.500 Euro Verlustvortrag 2011-2013 dürfte sich nicht ergeben.
    7) unter 410 Euro netto AK brauchst du nichts abzuschreiben, ansonsten analog Laptop eher 3 Jahre. Und: Nur den beruflichen Anteil ansetzen, privat ist nicht.

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      #3
      AW: Verlustvortrag in Elster richtig eingeben! Brauche dringend schnelle Hilfe!

      Vielen dank Kloben für die schnelle Antwort!

      Ich vermute auch, dass das Urteil neg. ausfallen wird, aber es wird momentan empfohlen, die EKSterklärung bei Studenten inkl. 2008 zu machen:
      http://www.focus.de/finanzen/steuern...d_4788787.html

      Etwas ist mir noch unklar:

      4) Ist es nicht problematisch, wenn ein Bescheid vom Finanzamt noch nicht erstellt worden ist und ich trotzdem das Kreuz auf Seite 2 bei "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag zum 31. Dezember... festgestellt“ mache? Ist dies zwingend?

      5) du schreibst zu 5: von geringerer Bedeutung, s. 2. -> Meinst du damit, dass ich es quasi machen kann aber nicht muss?

      6) die Frage klingt jetzt vermutlich für dich etwas laienhaft, aber: Wie kann ich das ausrechnen? Gibt es da Berechnungshilfen?

      7) Ok, es ist unter 410€. Ich finde nur im Netz nichts, ob man als Student ein Handy absetzen darf. Geht das?

      Vielen Dank
      Terry

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        #4
        AW: Verlustvortrag in Elster richtig eingeben! Brauche dringend schnelle Hilfe!

        Die reine Feststellungserklärung zur Anerkennung eines verbleibenden Verlustvortrags muss m. E. nicht mit einer Einkommensteuererklärung verbunden sein, wenn in den fraglichen Jahren überhaupt kein Einkommen erzielt wurde.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Verlustvortrag in Elster richtig eingeben! Brauche dringend schnelle Hilfe!

          Ja, stimmt, ich hab gelesen, dass man das Kreuz für die Einkommenssteuererklärung auch weglassen kann? Hätte es denn einen Nachteil, eine EKSterklärung zu machen, obwohl man kein Einkommen hat? Ist ja nur ein Kreuz mehr und ich wäre auf der sicheren Seite.

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            #6
            AW: Verlustvortrag in Elster richtig eingeben! Brauche dringend schnelle Hilfe!

            Für die Jahre 2010 und davor kannst du keine Einkommensteuererklärung mehr einreichen, da die Fristen dafür abgelaufen sind.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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