Hallo an alle,
hab ne Frage zur den Umlagenkosten /Anlage V+V.
Und zwar.... Seit Jahren waren und die Mieteinnahmen und die Umlagen eingetragen, dazu entsprechend ganze NK Abrechnungen, solche kosten so wie Betriebskosten, Strom, Hausversicherungen, Grundsteuer usw.
Jetzt in 2014 die Mieter sind zum 31.08.14 ausgezogen. Waren keine große Modernisierungsmaßnamen durgeführt...Und falls ich eingeben würde Miete + Umlagen - Afa - Schuldzs - Strom - Wasser - Versicherung - Grundsteuer - Heizung, dann habe ich Nachzahlung .
Aber! Falls gebe ich ein nur die Miete abz Afa, anteilige Schuldzinsen und Verwaltung, dann kriege ich noch was zurück...
Jetzt kommt meine Frage:
Darf ich ab 2014 keine Umlagenkosten mehr eingeben? Oder darf man diese Methode nicht mehr wechseln?
hab ne Frage zur den Umlagenkosten /Anlage V+V.
Und zwar.... Seit Jahren waren und die Mieteinnahmen und die Umlagen eingetragen, dazu entsprechend ganze NK Abrechnungen, solche kosten so wie Betriebskosten, Strom, Hausversicherungen, Grundsteuer usw.
Jetzt in 2014 die Mieter sind zum 31.08.14 ausgezogen. Waren keine große Modernisierungsmaßnamen durgeführt...Und falls ich eingeben würde Miete + Umlagen - Afa - Schuldzs - Strom - Wasser - Versicherung - Grundsteuer - Heizung, dann habe ich Nachzahlung .
Aber! Falls gebe ich ein nur die Miete abz Afa, anteilige Schuldzinsen und Verwaltung, dann kriege ich noch was zurück...
Jetzt kommt meine Frage:
Darf ich ab 2014 keine Umlagenkosten mehr eingeben? Oder darf man diese Methode nicht mehr wechseln?
Kommentar