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Urlaubsabgeltung (Steuerklasse 6), wo eintragen?

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    Urlaubsabgeltung (Steuerklasse 6), wo eintragen?

    Hallo liebe Forumsmitglieder.
    Nach zwei Tagen erfolgloser Suche im Internet, hab ich mich jetzt doch hier registriert und hoffe auf eure Hilfe.

    Wo trage ich denn eine Urlaubsabgeltung ein, die mit Steuerklasse 6 besteuert wurde und demnach auch nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2014 aufgeführt ist?

    Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
    Daniel

    #2
    AW: Urlaubsabgeltung (Steuerklasse 6), wo eintragen?

    Dafür hast du dann eine extra Lohnsteuerbescheinigung erhalten.
    Wenn nicht, dann vom Arbeitgeber anfordern.
    Anhand der Bescheinigung siehst du, wo was einzutragen ist.
    Mfg

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      #3
      AW: Urlaubsabgeltung (Steuerklasse 6), wo eintragen?

      Ja, habe tatsächlich darüber eine Extra-Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Eigentlich sogar zwei.
      Einmal wo die Sozialabgaben von der Urlaubsabgeltung abgeführt wurden und eine Nachberechnung, bei der die Lohnsteuer (nach Kl. 6 und ohne Kinderfreibeträge) abgeführt wurde.

      Ich kann anhand dieser Bescheinigungen aber nichts erkennen, wo ich diese jetzt eintragen muss...

      Kommt das jetzt auch in Anlage N, oder Anlage SO, oder eine zweite Anlage N?
      Bin ratlos...

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        #4
        AW: Urlaubsabgeltung (Steuerklasse 6), wo eintragen?

        Hallo,

        Am Ende der Anlage N findest du einen Button -hinzufügen-
        hier öffnest du eine weitere Anlage N für die 2.Steuerbescheinigung

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Urlaubsabgeltung (Steuerklasse 6), wo eintragen?

          Danke für deine Antwort. Hab ich jetzt so gemacht.
          Sollte es nicht eigentlich so sein, dass sich eine Urlaubsabgeltung, die mit Steuerkl. 6 besteuert wurde, eher positiv auf die Steuererklärung auswirkt?

          Ohne Urlaubsabgeltung wurde eine Einkommenssteuerbelastung von rund 90 Euro berechnet, mit Urlaubsabgeltung 430 Euro Steuerbelastung.

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            #6
            AW: Urlaubsabgeltung (Steuerklasse 6), wo eintragen?

            Zitat von Neuer21 Beitrag anzeigen
            Danke für deine Antwort. Hab ich jetzt so gemacht.
            Sollte es nicht eigentlich so sein, dass sich eine Urlaubsabgeltung, die mit Steuerkl. 6 besteuert wurde, eher positiv auf die Steuererklärung auswirkt?

            Ohne Urlaubsabgeltung wurde eine Einkommenssteuerbelastung von rund 90 Euro berechnet, mit Urlaubsabgeltung 430 Euro Steuerbelastung.
            Hallo, es wirkt sich negativ aus, weil die nicht genommenen Urlaubstage nun als Arbeitslohn zu versteuern sind.
            Positiv: Du kannst die Urlaubstage in Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte angeben.
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: Urlaubsabgeltung (Steuerklasse 6), wo eintragen?

              Oder anders gefragt. Woran erkenne ich in der Berechnung, welcher Betrag nachzuzahlen bzw zurückerstattet wird?
              In der Tabelle, "verbleibende Beträge, insgesamt"?
              Mit Minus davor gleich Erstattung oder Nachzahlung?

              Sorry für die Fragen, aber hatte bisher mit dem Finanzamt nicht viel zu tun.

              Kommentar


                #8
                AW: Urlaubsabgeltung (Steuerklasse 6), wo eintragen?

                Einkommensteuer ist ans Finanzamt zu zahlen. Wenn ein Minus davor steht dann handelt es sich um eine Erstattung.

                Oder anders gesagt: wenn die bereits bezahlte Lohnsteuer höher ist als die berechnete Einkommensteuer, dann gibts was zurück.

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                  #9
                  AW: Urlaubsabgeltung (Steuerklasse 6), wo eintragen?

                  Okay, dann bin ich jetzt soweit durch und verstehe nun auch die Berechnung halbwegs.

                  Ich danke euch allen.

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