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Anlage V in der Steuererklärung

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    Anlage V in der Steuererklärung

    Ich mache gerade meine Steuererklärung für 2014.

    Da ich Teilhaber eine Grundstücksgemeinschaft bin musst ich Anlage V mit ausfüllen.
    Laut FA: (für Grundstücksgemeinschaft)
    Man füllt NUR die Zeile 25 in der Anlage V mit ihren Anteil aus.

    Aber sobald ich Anlage V zufüge und darin die Zeile 25 ausfülle
    verlang das Programm eine Ehefrau/Lebenspartner für eine Zusammenveranlagung.

    Nun gibt es Menschen die nicht verheirate sind.
    Im Hauptvordruckt Zeile 24 steckt der Harken bei Einzelveranlagerung füe Ehegatten/Lebenspartner
    Aber immer noch !

    #2
    AW: Anlage V in der Steuererklärung

    Hallo,

    dann entferne doch den Haken

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage V in der Steuererklärung

      1) du füllst in der Anlage V in der Zeile 25 nur die erste Spalte (Kennzahl 856) aus

      2) im Mantelbogen, Seite 1 Zeile 24 alle Kreuzchen rausnehmen.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage V in der Steuererklärung

        Zitat von seerose2000 Beitrag anzeigen
        Ich mache gerade meine Steuererklärung für 2014.

        Nun gibt es Menschen die nicht verheirate sind.
        Im Hauptvordruckt Zeile 24 steckt der Harken bei Einzelveranlagerung füe Ehegatten/Lebenspartner
        Aber immer noch !
        Hallo seerose2000,

        richtig und Menschen die nicht verheiratet sind -> sind immer eine Einzelveranlagung. Wenn du einen Haken in Zeile 24 setzt bei Einzelveranlagung für Ehepartner muss das Programm zwangsläufig denken, du hast eine Ehefrau oder Lebenspartner und willst dich einzeln veranlagen lassen.

        Tschüß


        P.S.... das kommt davon, wenn man beim Schreiben unterbrochen wird !
        Zuletzt geändert von holzgoe; 28.09.2015, 14:33. Grund: Ergänzung

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          #5
          AW: Anlage V in der Steuererklärung Gelöst

          Vielen Dank Beamtenschweiß

          1) du füllst in der Anlage V in der Zeile 25 nur die erste Spalte (Kennzahl 856) aus
          2) im Mantelbogen, Seite 1 Zeile 24 alle Kreuzchen rausnehmen.

          ich hatte beide Spalten ausgefüllt einfach aus Gewohnheit.
          Der Zeile 25 im Mandelbogen soll man natürlich nicht ausfüllen, da hatte ich nur zum testen experimentiert.

          auch alle anderen vielen Dank und grüße aus Hamburg

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