Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Ominöse Kapitalerträge

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Ominöse Kapitalerträge

    Hallo,

    ich habe dieses Jahr die ESt-Erklärung für 2011 mit dem Elsterformular gemacht. Also nur Anlage N und kein KAP.

    Obwohl keine Kapitalerträge vorlagen und deshalb auch nicht angegeben wurden habe ich auf dem Bescheid eine Position:

    "Berechnung der Einkünfte, die nach §32d Abs. 1 EStG besteuert werden:"

    mit einem 3-stelligen Betrag, welcher mit 25% versteuert wurde, da der Sparer-Pauschbetrag mit "0" angegeben wurde.

    +++

    Gibt es dafür eine rationale Erklärung? Woher kommt der Betrag?

    Hätte ich die Anlage KAP ausfüllen müssen oder liegt es an einem fehlenden Freistellungauftrag?

    Lohnt sich hier ein Widerspruch und was müsste ich für 2012 beachten?

    Frau Elster

    #2
    AW: Ominöse Kapitalerträge

    Lohnt sich hier ein Widerspruch und was müsste ich für 2012 beachten?
    Ob ein Einspruch lohnt, können wir doch nicht sagen. Wenn du selbst auch nicht weißt, woher der Betrag kommt, wirst du wohl zunächst dein Finanzamt fragen müssen.

    Kenntnis hat das Finanzamt in der Regel nur von Kapitaleinkünften aus einer Gemeinschaft und von Erstattungszinsen. Bei ersteren wird aber gewöhnlich die Steuer bereits einbehalten.

    Aus deinem Beitrag geht auch nicht hervor, ob bereits Kapitalertragsteuer einbehalten war oder nicht, was aus der Abrechnungstabelle am Anfang des Bescheides ersichtlich ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Ominöse Kapitalerträge

      Hallo,

      >>>da der Sparer-Pauschbetrag mit "0" angegeben wurde.

      Und wie sah der nun wirklich aus? Also, gab es nicht erklärte Kapitalerträge oder nicht?


      >>>Gibt es dafür eine rationale Erklärung? Woher kommt der Betrag?

      Z.B. ein geschlossener Fonds, oder eine Beteiligung an sonst irgendetwas (Unternehmen, Windpark, ...).


      >>>Obwohl keine Kapitalerträge vorlagen und deshalb auch nicht angegeben wurden habe ich auf dem Bescheid eine Position:

      Dann frag' beim Finanzamt nach. Oder leg Einspruch ein, allein dass dieser Betrag nicht erläutert wurde rechtfertigt das.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        AW: Ominöse Kapitalerträge

        Hast du denn überhaupt die Erläuterungen im Bescheid gelesen?
        Abweichungen sollten im Bescheid erläutert sein.

        Wenn nein, dann rufe im Finanzamt an und frage nach.
        Mfg

        Kommentar


          #5
          AW: Ominöse Kapitalerträge

          Erstmal Danke für die schnellen Antworten. Da auch in den Erläuterungen kein Hinweis zu diesem Betrag zu finden ist werde ich nächste Woche erstmal den telefonischen Kontakt suchen.

          Frau Specht

          Kommentar


            #6
            AW: Ominöse Kapitalerträge

            So, ich habe eine telefonische Anfrage gestellt und mir wurde gesagt, dass sich diese Position aus den Zinsen der Steuerrückzahlungen für die 5 Jahre vor 2011 zusammensetzt.

            Ich könnte jetzt einen formlosen Antrag auf Änderung für eine Günstigstellung einreichen, da meine Einnahmen aus Zinsen und Dividenten unter 801 € (Sparer-Pauschbetrag) liegen. Dann würde ich den zu versteuernden Kapitalbetrag zurückerhalten.

            Hat jemand Erfahrungen mit so einem Vorgang? Muss dieser Antrag innerhalb eines Widerspruchs eingereicht werden?

            Frau Specht

            Kommentar


              #7
              AW: Ominöse Kapitalerträge

              Hallo,

              ich würde - unverzüglich - Einspruch einlegen und eine vollständig ausgefüllte Anlage KAP dazulegen, incl. der Erstattungszinsen (dafür gibt es extra eine Zeile).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar


                #8
                AW: Ominöse Kapitalerträge

                Da war mein Hinweis auf die Erstattungszinsen ja fast ein Volltreffer, auch wenn sich Frau Specht dieser Zinsen anscheinend gar nicht bewusst war.

                Bestätigt mal wieder, dass viele Bürger ihre Steuerbescheide nicht wirklich genau lesen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Ominöse Kapitalerträge

                  @Charlie24

                  In meinem Steuerbescheid steht leider nichts von Erstattungszinsen, so dass diese Aussage in diesem Zusammenhang nicht so stehen gelassen werden kann, auch wenn Sie sicher nicht ganz unberechtigt ist.

                  Ist denn der Änderungsantrag für die Günstigerprüfung auch über das Elsterformular möglich?

                  @reckoner

                  Zeile 23: Zinsen, die vom Finanzamt für Steuererstattungen gezahlt wurden???

                  Frau Specht

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Ominöse Kapitalerträge

                    Mag sein, dass im Steuerbescheid für 2011 nichts stand, ich meinte ja auch die Steuerbescheide für die 5 Jahre vorher. Da tauchen die Erstattungszinsen in den Abrechnungstabellen in jedem Fall auf.

                    Natürlich kann man mit ElsterFormular auch einen Antrag auf Günstigerprüfung stellen, indem man der Erklärung die Anlage KAP beifügt und dort alle Kapitalerträge vollständig angibt, also nicht nur die Zeile 23 ausfüllt.

                    Man kann aber immer nur eine komplette Erklärung übermitteln.

                    Deshalb würde ich, wie von @reckoner bereits empfohlen, unverzüglich Einspruch einlegen und zur Begründung auf die neu übermittelte Erklärung für 2011 verweisen. Wenn das Finanzamt der Erklärung im Übrigen gefolgt ist, kopiert man einfach die nicht mehr editierbare Erklärung für 2011, fügt die Anlage KAP hinzu und ergänzt sie entsprechend. Falls es weitere Abweichungen zwischen Bescheid und ursprünglicher Erklärung gibt, muss u. U. mehr angepasst werden.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Ominöse Kapitalerträge

                      Hallo,

                      >>>In meinem Steuerbescheid steht leider nichts von Erstattungszinsen, so dass diese Aussage in diesem Zusammenhang nicht so stehen gelassen werden kann, auch wenn Sie sicher nicht ganz unberechtigt ist.

                      In irgendeinem Bescheid müssen sie aber stehen, und - viel wichtiger für dich - du musst die Zinsen sogar bekommen haben (bitte mal überprüfen).


                      >>>Ist denn der Änderungsantrag für die Günstigerprüfung auch über das Elsterformular möglich?

                      Nein, über Elster kann man nur komplette Erklärungen abgeben. Und eine zweite Erklärung (wenn es für das Jahr schon eine gab) geht eigentlich auch nicht.
                      Wie schon gesagt würde ich Einspruch einlegen. Das geht zwar auch formlos, aber in diesem Fall würde ich einfach das offizielle Formular "Anlage KAP" dazulegen (schriftlich), fertig.


                      >>>Zeile 23: Zinsen, die vom Finanzamt für Steuererstattungen gezahlt wurden???

                      Genau (ich nenne die Zeilennummern ungern, weil sie sich leider andauernd ändern).


                      @Charlie24:
                      >>>und zur Begründung auf die neu übermittelte Erklärung für 2011 verweisen.

                      Eine Erklärung, für die es schon einen Bescheid gibt nochmal komplett übertragen würde ich nicht machen, die könnte imho schon Systemintern abgelehnt werden. Man darf ja schließlich nicht mehrmals Erklärungen für das selbe Jahr abgeben (würde ich sonst immer machen, bekomme ich die Erstattung halt mehrmals ).

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X