Wer kann mir beschreiben wie das neue Antragsformular auf Umsatzsteuervergütung inländischer Unternehmer im Ausland (Verfahren UStVEU) aufgerufen werden kann.
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AW: Formular
Hallo,
das Formular zur "Meldung nach EU-Zinsrichtlinie" ist umgezogen und steht Ihnen ab sofort im BZStOnline-Portal des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) zur Verfügung.
Für den Login am BZStOnline-Portal müssen Sie keine erneute Registrierung durchführen. Loggen Sie sich einfach mit Ihrem ELSTER-Zertifikat von ElsterOnline in das BZStOnline-Portal ein und bearbeiten Sie anschließend Ihre Meldung nach EU-Zinsrichtlinie wie gewohnt im Navigationsbereich "Formulare".
EDIT
Das war ja wohl unvollständig wiedergegeben:
Nach erfolgreicher Durchführung Ihrer Registrierung stehen Ihnen im BZStOnline-Portal folgende Formulare zur Verfügung:
Meldung nach der EU-Zinsrichtlinie (Verfahren EUZI)
Antrag auf Umsatzsteuervergütung ausländischer Unternehmer im Inland (Verfahren UStV)
Zusammenfassende Meldung (Verfahren ZM)
Sammelantrag auf Erstattung von Kapitalertragsteuer (Verfahren KStR)
Mitteilung über tatsächlich freigestellte Kapitalerträge (Verfahren FSA)
Ab 01.01.2010 zusätzlich:
Antrag auf Umsatzsteuervergütung inländischer Unternehmer im Ausland (Verfahren UStVEU)Mit freundlichen Grüssen
gez. D. Cremer
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AW: Formular
Zitat von USGAAP Beitrag anzeigenWer kann mir beschreiben wie das neue Antragsformular auf Umsatzsteuervergütung inländischer Unternehmer im Ausland (Verfahren UStVEU) aufgerufen werden kann.
soweit erkennbar, in ElsterFormular, weder im Unternehmer- noch Arbeitgeberbereich. Mein Rat: IHK, Steuerberater oder zuständiges Finanzamt befragen.
MfG
W800
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AW: Formular
Zitat von DC1961 Beitrag anzeigenHallo,
das Formular zur "Meldung nach EU-Zinsrichtlinie" ist umgezogen und steht Ihnen ab sofort im BZStOnline-Portal des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) zur Verfügung.
Für den Login am BZStOnline-Portal müssen Sie keine erneute Registrierung durchführen. Loggen Sie sich einfach mit Ihrem ELSTER-Zertifikat von ElsterOnline in das BZStOnline-Portal ein und bearbeiten Sie anschließend Ihre Meldung nach EU-Zinsrichtlinie wie gewohnt im Navigationsbereich "Formulare".
der Verweis auf das Bundeszentralamt für Steuern ist natürlich optimal. Sollte mich nicht in etwas einmischen, wo guter Rat teuer ist. Trotzdem, hatte damit auch schon Treffer erzielt.
MfG
W800
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