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Berechnung von Anlage N

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    Berechnung von Anlage N

    Hallöchen,

    ich habe nun für 2013 und 2014 meine Steuererklärung mit dem Elster-Formular berechnet und komme nur auf ca 150-250 Euro welche ich zurück bekomme , obwohl ich bei Anlage N (den Werbungskosten) für den weg zur Arbeit schon allein fast 450 € zurück bekommen müsste.

    Darum meine frage : werden die Anlagen bei der berechnung berücksichtigt ? wenn ja , woran kann es liegen , muss ich bei der Anlage Vorsorgeaufwand irgentwas machen außer ein X bei Beiträge zur Altersvorsorge ?


    Danke schonmal im vorraus.

    Gruß Florian

    #2
    AW: Berechnung von Anlage N

    In der Anlage Vorsorgeaufwand sollten neben den RV-Beiträgen natürlich auch die KV- und PV-Beiträge auftauchen.

    Was die Entfernungspauschale angeht, muss dir klar sein, dass beim Lohnsteuerabzug bereits 1.000,00 € an Werbungskosten berücksichtigt wurden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Berechnung von Anlage N

      Hallo,

      kannst du mal näher erläutern, wieso du allein wegen dem Weg zur Arbeit 450 € zurück haben möchtest.
      Wie hoch sind denn deine Wegekosten?

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Berechnung von Anlage N

        Dass das Finanzamt die Werbungskosten nicht direkt erstattet ist dir aber schon klar oder?
        Mfg

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          #5
          AW: Berechnung von Anlage N

          Tut mir leid ist meine erste Steuererklärung und man hört immer das man recht viel zurück bekommt desswegen war ich sehr überrascht das es nicht so viel war wie erwartet. vielen dank an alle

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            #6
            AW: Berechnung von Anlage N

            Hallo xxFlorianx,

            grundsätzlich kannst du nicht mehr Steuer zurückbekommen, wie du im Lohnsteuerabzug gezahlt hast.
            Den Rest haben ja die Vorredner schon deutlich gemacht.

            Tschüß

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