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jährliche km-pauschale ohen Nachweis

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    jährliche km-pauschale ohen Nachweis

    Hallo,
    ich habe bei meinen EST.-Erklärungen von 2006-2008 meine km vom Heimatort bis zur Arbeitsstätte wie folgt angegeben: 71 km einf.Entf. x 209 Tage im Jahr
    Da ich aber rückwirkend keine Nachweise über die gefahrenen km habe, will das FA. nur die Pauschale ansetzen.
    Laut meinen Angaben wäre das ja jährlich 71 x 209 x 0,30 = 4.451,70 Euro, wie hoch ist denn die Pauschale, die das Finanzamt wegen fehlender Nachweise ansetzen würde.
    Die zuständige Bearbeiterin sage etwas von 4500, ich weiß aber nicht, was sie damit meinte.

    Wäre nett, wenn jemand mir antworten würde

    MfG
    Anna

    #2
    AW: jährliche km-pauschale ohen Nachweis

    Hallo anna397,

    richtig ist, dass bei Fahrtkosten über 4500 Euro ein Nachweis darüber, dass die Fahrten wirklich mit dem PKW(!) getätigt wurden, verlangt werden kann.

    Unter 4500 Euro kann nur der Nachweis gefordert werden, dass der Weg auch wirklich zurückgelegt wurde (und nicht etwa Vorort übernachtet wurde).

    Ich denke, der Hinweis soll erst für Kosten >4500 Euro gelten (eventuell für die Zukunft).

    Deine Berechnung ist jedenfalls vollkommen korrekt.

    MfG Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: jährliche km-pauschale ohen Nachweis

      da die 4500 euro keine pauschale sind, sondern eine deckelung der kosten bei fahrten die nicht mit dem PKW erfolgten, denke ich nicht das dies gemeint war.

      wenn dann vom ansetzen der 'pauschale' die rede ist, so ist evtl. die einfache werbekostenpauschale von 920 euro gemeint, was tatsaechlich eine deutliche schlechterstellung wäre.

      ggf. zielt das Ganze tatsaechlich darauf ab, das eben die gefahrenen KM plausibel gemacht werden sollen, was ja beim PKW ggf. mittels der Serviceintervalle im checkheft oder der km-angaben auf reparaturrechnungen und tüv-berichten etc. gehen könnte.

      inwiefern das finanzamt hier fordern kann, das die gefahrenen km als solche belegt werden, mal abgesehen von der einfach zu ermittelnden entfernung und der an hand der sv-meldung nachzuweisenden arbeitstage, bzw. wie genau dieser nachweis ausfallen muss, entzieht sich meiner kenntnis... eher ein fall fuer einen steuerberater oder gar anwalt?

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        #4
        AW: jährliche km-pauschale ohen Nachweis

        Hallo Falzo,

        es war aber doch ausdrücklich von 4500 die Rede, und da ist mir nur die besagte Grenze bekannt.

        Unter 4500 muss eigentlich auch nichts nachgewiesen werden (außer, dass man überhaupt dort war), denn es spielt ja keine Rolle, wie man sich fortbewegt hat.

        Und richtig, als Nachweis darüber sollten doch die Unterlagen vom Arbeitgeber völlig ausreichen (Lohnabrechnungen). Übrigens sehr ungewöhnlich, wenn selbst 209 Tage nicht geglaubt würden.
        Natürlich sollte es keine offensichtlichen Widersprüche geben, wie etwa Krankengeldbezug, aber keine Krankheitstage.

        Imho ist für solche Kleinigkeiten kein Steuerberater nötig, ein Anwalt schon gar nicht. Ich würde erst einmal den Bescheid abwarten. Und dann ggf. Einspruch einlegen, mit der Hoffnung, die Rechtsbehelfsstelle sieht das dann genauso wie ich.

        MfG Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: jährliche km-pauschale ohen Nachweis

          ...inwiefern das finanzamt hier fordern kann, das die gefahrenen km als solche belegt werden, mal abgesehen von der einfach zu ermittelnden entfernung und der an hand der sv-meldung nachzuweisenden arbeitstage, bzw. wie genau dieser nachweis ausfallen muss, entzieht sich meiner kenntnis... eher ein fall fuer einen steuerberater oder gar anwalt?


          ganz einfach, die nachweispflicht liegt bei dem, der die aufwendungen geltend machen möchte!
          das finanzamt kann bzw. muss ohne nachweis keine aufwendungen anerkenen!

          aber am besten nochmal nachfragen, was das finanzamt nachgewiesen haben will.
          wenn man an 209 tagen 71 km zur arbeit gefahren ist (egal womit), kann man dies bestimmt auch nachweisen. inspektionsbelege sind da eigentlich hilfreich, aber kein muss. die km-leistung ansich ist meist auch schon aussagekräftig.

          ich hätte übrigens (pauschal) 220 arbeitstage angesetzt

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            #6
            AW: jährliche km-pauschale ohen Nachweis

            hier kann man lesen:

            http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/lohnsteuer/023__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

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              #7
              AW: jährliche km-pauschale ohen Nachweis

              Zitat von sophie m. Beitrag anzeigen
              hier kann man lesen:
              Ja, hier kann man lesen, genau. Ich hab die 14 Seiten nur überflogen, aber ich glaub über die Form des Nachweises über die gefahrenen Strecken steht da nichts drin.

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                #8
                AW: Nachweis jährliche km

                Um Kosten geltend zu machen, müssen sie glaubhaft gemacht werden. Das W I E ist mE nicht kodifiziert. Im Streitfall muss der angebliche Beweis justitiabel, anders gesagt gerichtsfest sein.

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                  #9
                  AW: jährliche km-pauschale ohen Nachweis

                  auf S.3 von dem o a Link steht:
                  -..........., soweit keine höheren Aufwendungen glaubhaft gemacht oder nachgewiesen werden (§ 9 Absatz 2 Satz 2 EStG).

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