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Anlage VOR erwartet eine Bescheinigung

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    Anlage VOR erwartet eine Bescheinigung

    Wie kann ich das lösen?
    Bei der Plausibilitätsprüfung erfolgt folgende Fehlermeldung (rot):
    Für den Sondergabenabzug der Ehefrau für geleistete Vorsorgebeiträge .... muss mindestens eine Bescheinigung über geleistete Altersvorsorgebeiträge (....) beigefügt werden.

    Meine Frau ist Beamtin und hat einen Riestervertrag abgeschlossen. Die notwendigen Daten sind im Formular auf Seite 2 eingetragen. Eine Bescheinigung liegt in Papierform vor, aber wie kann diese so beigefügt werden, dass die Plausibilitätsprüfung ohne die o.a. Fehlermeldung erfolgt?
    Zuletzt geändert von Hedop; 20.03.2010, 17:17.

    #2
    AW: Anlage VOR erwartet eine Bescheinigung

    Hallo,
    schau dir mal die Seite 2 der Anlage Vorsorgeaufwand an in Zeile 40 muss eine Eintragung stehen, die automatisch reinkommt wenn die Vertragsdaten eingegeben werden.
    Aber laut deinem Fehler muss du Angaben in Zeilen 37 bis 39 tätigen . Also in deinem Fall Zeile 37 bei Ehefrau "Kreuz" und in Zeile 39 unmittelbar begünstigt "Kreuz".

    Schau mal nach !
    Tschüß

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      #3
      AW: Anlage VOR erwartet eine Bescheinigung

      zeile 38 und 39 muessen nur ausgefuellt werden, wenn in zeile 37 bei einem der ehegatten NEIN angekreuzt wurde! also wenn beide riestern aber einer keinen sonderausgabenabzug beantragt.

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        #4
        AW: Anlage VOR erwartet eine Bescheinigung

        Danke für den Hinweis.
        In Zeile 40 ist bei Ehefreu eine 1 (automatisch) eingetragen. Ein Kreuz in der Zeile 39 erfordert in Zeile 37 bei Stpf./ Ehemann ein Nein (ich habe keinen Riester-Vertrag), bei Ehefrau war ja schon ein Ja eingetragen. Dies führt aber wieder zu dem bereits bekannten Fehler. Nach etwas probieren habe ich jetzt gefunden, dass bei einem Kreuz in Zeile 41 bei Ehefrau und einem Eintrag in Zeile 45 keine Fehlermeldung mehr erscheint. Nur weiß ich nicht, welcher Betrag in Zeile 45 eingetrgen werden muß. Bruttogehalt? oder??
        Zuletzt geändert von Hedop; 19.03.2010, 18:13.

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          #5
          AW: Anlage VOR erwartet eine Bescheinigung

          Hallo,
          ich hatte die geliche Fehlermeldung. Ich bin diese durch setzen des Häkchens in Zeile 51 losgeworden.
          MFG

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            #6
            AW: Anlage VOR erwartet eine Bescheinigung

            wie oben schon geschrieben, liegt das problem immer darin, das bei einem ehegatten der _nicht_ riestert in zeile 37 auch _nichts_ angekreuzt werden darf, eben auch _kein_ nein!

            der text zu zeile 37 fragt nicht danach ob geriestert wird oder nicht, sondern ob ein sonderausgabenabzug beantragt wird, das ist ein unterschied.

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              #7
              AW: Anlage VOR erwartet eine Bescheinigung

              Nein. Der Fehler kommt auch, wenn Zeile 37-39 alles leer ist außer einem Ja bei Ehefrau, was ja angeblich korrekt ist bei nur einem Vertrag. (auch wenn das aus dem Formular gar nicht hervorgeht, das man nicht Nein ankreuzen darf)

              Beheben lässt es sich nur, wie von Hedop beschrieben, wenn man in Zeile 41 ein Kreuz macht und mindestens eine Gehaltsangabe in Zeile 42-50 einträgt.
              Die Frage ist nur, was man da für Zahlen angeben soll. Dazu gibt es nämlich fast keine Hilfe. Wo tragen wir also das ganz normale Beamtengehalt ein? Da gibt es nur eine Zeile für beurlaubte Beamte...

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                #8
                AW: Anlage VOR erwartet eine Bescheinigung

                ich stimme durchaus zu, da steht nicht: wenn sie keinen riester-vertrag haben, fuellen sie hier nichts aus.
                komisch nur das die leute beispielsweise nicht auf die idee kommen eine anlage V auszufuellen, obwohl sie gar nicht vermieten. jedoch in zeile 37 angaben machen, obwohl sie gar nicht riestern.

                und NATÜRLICH kommt der fehler auch, wenn man weiterhin keine Angabe zur beguenstigungsart trifft. das erfolgt eben wie schon richtig erkannt in zeile 41 oder 51, steht da ja auch dick dran.

                was Zeile 42ff angeht, so steht auch da eigentlich an jeder zeile dran, was ggf. eingetragen werden muss. das rentenversicherungspflichtige brutto aus 2008. das entnimmt am besten der entsprechenden sv-bescheinigung des entsprechenden jahres.

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                  #9
                  AW: Anlage VOR erwartet eine Bescheinigung

                  zu dumm nur, dass es bei Beamten weder das "rentenversicherungspflichtige brutto" noch eine "SV-Bescheinigung" gibt. Und Beamte dürfen eben auch riestern.

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                    #10
                    AW: Anlage VOR erwartet eine Bescheinigung

                    beamte? werden in zeile 43 abgehandelt, steht ja auch dran.
                    dort hinein kommt die besoldung.
                    und/oder die amtsbezuege.
                    und/oder die einnahmen beurlaubter beamter.
                    fürs bessere verstaendnis hab ich die aufzaehlung mal getrennt untereinandergeschrieben, deutsche grammatik ist wohl auch für beamte ein weites Feld ;-)

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                      #11
                      AW: Anlage VOR erwartet eine Bescheinigung

                      steht eben nicht dran. Im Text zu Zeile 43 steht eindeutig "beurlaubter Beamter". Über nicht beurlaubte Beamte steht da gar nichts.
                      Schließlich kann man den Satz mit völlig korrekter deutscher Grammatik auch so trennen

                      die besoldung und/oder die amtsbezuege und/oder die einnahmen
                      beurlaubter beamter

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                        #12
                        AW: Anlage VOR erwartet eine Bescheinigung

                        Hallo svenb,

                        und was, bitte, sind dann deiner Meinung nach "amtsbezuege" ?

                        MfG Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          AW: Anlage VOR erwartet eine Bescheinigung

                          Zitat von svenb Beitrag anzeigen
                          Schließlich kann man den Satz mit völlig korrekter deutscher Grammatik auch so trennen

                          die besoldung und/oder die amtsbezuege und/oder die einnahmen
                          beurlaubter beamter
                          In Fällen von Unsicherheit über die grammatikalische Intrepretation kann ein Blick in die Anleitung zum Formular hilfreich sein.

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                            #14
                            AW: Anlage VOR erwartet eine Bescheinigung

                            Hallo, gibt es in diesen Fällen nicht eine Mitteilung vom Arbeitgeber? Ich meine natürlich den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2009. Ob die Daten darin reichen. kann ich nicht beurteilen. Aber bei der Besoldungsstelle -Gebührnisamt- usw. kann das bestimmt Jemand. Gruß

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                              #15
                              AW: Anlage VOR erwartet eine Bescheinigung

                              Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                              In Fällen von Unsicherheit über die grammatikalische Intrepretation kann ein Blick in die Anleitung zum Formular hilfreich sein.
                              Für alle, die die Eingabehilfe ausgeblendet haben, um am Netbook (mit 1024x600) noch was von den eigentlichen Formularen zu sehen:

                              Die Höhe der Besoldung und der Amtsbezüge ergibt sich aus den Ihnen vorliegenden Mitteilungen für 2008. Gehören Sie zum Kreis der beurlaubten Beamten, geben Sie hier bitte die während der Beurlaubungszeit bezogenen Einnahmen an (z. B. das Arbeitsentgelt aus einer rentenversicherungsfreien Beschäftigung).

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