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Umsatzsteuer: wo Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer eintragen ?

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    Umsatzsteuer: wo Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer eintragen ?

    in Zeile 108 werden ja die Gezahlten Beträge für das Jahr 2014 eingetragen, z.B. jedes Quartal 250€ =1000€

    Wenn man nun für 2013 im Jahr 2014 50€ erstattete Umsatzsteuer bekommen hat werden die von die 1000€ abgezogen?
    also must dort dann 950 rein?

    #2
    AW: Umsatzsteuer: wo Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer eintragen ?

    Zitat von seerose2000 Beitrag anzeigen
    in Zeile 108 werden ja die Gezahlten Beträge für das Jahr 2014 eingetragen, z.B. jedes Quartal 250€ =1000€

    Wenn man nun für 2013 im Jahr 2014 50€ erstattete Umsatzsteuer bekommen hat werden die von die 1000€ abgezogen?
    also must dort dann 950 rein?
    Das sagt die Hilfe zu Zeile 108?
    Zur Berechnung der Abschlusszahlung bzw. des Erstattungsanspruchs auf Grund der Umsatzsteuererklärung ist die verbleibende Umsatzsteuer bzw. der verbleibende Überschuss um das Vorauszahlungssoll für das Kj. zu mindern.
    Vorauszahlungssoll ist die Summe der angemeldeten bzw. festgesetzten Umsatzsteuer-Vorauszahlungen/Überschüsse aus dem Voranmeldungsverfahren einschließlich der Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung. Ob die Vorauszahlungen bereits entrichtet sind oder ob das Finanzamt einen Überschuss bereits ausgezahlt hat, ist für das Vorauszahlungssoll ohne Bedeutung.

    Allein 2014 ist interessant.
    Egal ob vom FA ertattet oder ans FA gezahlt!

    Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.
    Zuletzt geändert von stiller; 06.10.2015, 23:53. Grund: egal
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Umsatzsteuer: wo Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer eintragen ?

      Zitat von seerose2000 Beitrag anzeigen
      in Zeile 108
      Es geht also um die Jahreserklärung.

      Zitat von seerose2000 Beitrag anzeigen
      werden ja die Gezahlten Beträge
      Nein, dort ist das Vorauszahlungs s o l l einzugeben, nicht das I s t. Also die Summe der für das entsprechende Jahr abgegebenen Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

      Zitat von seerose2000 Beitrag anzeigen
      für das Jahr 2014
      Wenn Du die Jahreserklärung für 2014 machst: ja, dort kommt das Vorauszahlungssoll 2014 rein.

      Zitat von seerose2000 Beitrag anzeigen
      must dort dann 950 rein?
      Nein, nur die 2014er Voranmeldungen!

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        #4
        AW: Umsatzsteuer: wo Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer eintragen ?

        Die im Jahr 2014 erstattete Umsatzsteuer für das Jahr 2013 kommt in deine Gewinnermittlung bzw Anlage EÜR und ist somit nur für die Einkommensteuererklärung 2014 interessant. Für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2014 jedoch nicht.
        Mfg

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          #5
          AW: Umsatzsteuer: wo Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer eintragen ?

          Vielen Dank schon mal, aber noch 1-2 Fragen...

          "Die im Jahr 2014 erstattete Umsatzsteuer für das Jahr 2013 kommt in deine Gewinnermittlung bzw Anlage EÜR und ist somit nur für die Einkommensteuererklärung 2014 interessant. Für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2014 jedoch nicht."

          Also: Anlage EÜR also in Zeile 17 ?


          "Nein, nur die 2014er Voranmeldungen! "


          also wenn ich im 3 Quartal 100 € Umsatzsteuer für das letzte Jahr zurückbekomme habe, muss es im gleiche Quartal in der Umsatzsteuervoranmeldung
          angegeben werden?
          in was für ein Feld?
          Zuletzt geändert von seerose2000; 07.10.2015, 14:28.

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            #6
            AW: Umsatzsteuer: wo Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer eintragen ?

            Hallo seerose2000,

            bitte nicht einkommensteuerliche Beurteilung und umsatzsteuerliche Beurteilung durcheinanderbringen.

            Zitat:also wenn ich im 3 Quartal 100 € Umsatzsteuer für das letzte Jahr zurückbekomme habe, muss es im gleiche Quartal in der Umsatzsteuervoranmeldung
            angegeben werden?
            in was für ein Feld?

            Nein, in die Umsatzsteuer-Voranmeldung kommt nur alles aus dem laufenden Zeitraum und zwar das Soll.

            Tschüß

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              #7
              AW: Umsatzsteuer: wo Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer eintragen ?

              also must die Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer in der EÜR
              Zeile 17?

              Kommentar


                #8
                AW: Umsatzsteuer: wo Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer eintragen ?

                Zitat von seerose2000 Beitrag anzeigen
                also must die Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer in der EÜR
                Zeile 17?
                So steht's dort.

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