Guten Abend,
war das komplette letzte Jahr von meinem Arbeitgeber (als AÜ) an eine Firma ausgeliehen. Mein AG hat mir die kompletten Fahrtkosten (bei Auswärtstätigkeit) ersetzt.
Bei der Berechnung meiner Einkünfte unterscheiden sich die Elster-Berechnung und der Bescheid vom FA aber +/- um diesen Betrag.
Elster führt den Fahrtkostenersatz auf und zieht die Reisekosten bei Auswärtstätigkeit vom Bruttoarbeitslohn ab, FA führt ebenfalls beide auf, zieht aber nur die Differenz von Aufwendung/Erstattung und die Fahrt zu meiner ersten Arbeitsstätte (Adresse meines AGs eingegeben und da fahr ich einmal im Jahr hin) vom Bruttoarbeitslohn ab. Bei 180 km jeden Tag (zur Auswärtstätigkeit und zurück) ist das eine Differenz von 12.000 € zwischen Elster und FA.
Die Vergleichsberechnung mit Taxman brachte das gleiche Ergebnis wie Elster.
Was hab ich falsch gemacht? Muss ich dem FA meine Auswärtstätigkeit als erste Arbeitsstätte angeben?
Danke.
Gruß markus
war das komplette letzte Jahr von meinem Arbeitgeber (als AÜ) an eine Firma ausgeliehen. Mein AG hat mir die kompletten Fahrtkosten (bei Auswärtstätigkeit) ersetzt.
Bei der Berechnung meiner Einkünfte unterscheiden sich die Elster-Berechnung und der Bescheid vom FA aber +/- um diesen Betrag.
Elster führt den Fahrtkostenersatz auf und zieht die Reisekosten bei Auswärtstätigkeit vom Bruttoarbeitslohn ab, FA führt ebenfalls beide auf, zieht aber nur die Differenz von Aufwendung/Erstattung und die Fahrt zu meiner ersten Arbeitsstätte (Adresse meines AGs eingegeben und da fahr ich einmal im Jahr hin) vom Bruttoarbeitslohn ab. Bei 180 km jeden Tag (zur Auswärtstätigkeit und zurück) ist das eine Differenz von 12.000 € zwischen Elster und FA.
Die Vergleichsberechnung mit Taxman brachte das gleiche Ergebnis wie Elster.
Was hab ich falsch gemacht? Muss ich dem FA meine Auswärtstätigkeit als erste Arbeitsstätte angeben?
Danke.
Gruß markus
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