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Große Differenz bei der Berechnung der Einkünfte zwischen Elster und FA Bescheid

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    Große Differenz bei der Berechnung der Einkünfte zwischen Elster und FA Bescheid

    Guten Abend,
    war das komplette letzte Jahr von meinem Arbeitgeber (als AÜ) an eine Firma ausgeliehen. Mein AG hat mir die kompletten Fahrtkosten (bei Auswärtstätigkeit) ersetzt.
    Bei der Berechnung meiner Einkünfte unterscheiden sich die Elster-Berechnung und der Bescheid vom FA aber +/- um diesen Betrag.
    Elster führt den Fahrtkostenersatz auf und zieht die Reisekosten bei Auswärtstätigkeit vom Bruttoarbeitslohn ab, FA führt ebenfalls beide auf, zieht aber nur die Differenz von Aufwendung/Erstattung und die Fahrt zu meiner ersten Arbeitsstätte (Adresse meines AGs eingegeben und da fahr ich einmal im Jahr hin) vom Bruttoarbeitslohn ab. Bei 180 km jeden Tag (zur Auswärtstätigkeit und zurück) ist das eine Differenz von 12.000 € zwischen Elster und FA.
    Die Vergleichsberechnung mit Taxman brachte das gleiche Ergebnis wie Elster.
    Was hab ich falsch gemacht? Muss ich dem FA meine Auswärtstätigkeit als erste Arbeitsstätte angeben?
    Danke.
    Gruß markus

    #2
    AW: Große Differenz bei der Berechnung der Einkünfte zwischen Elster und FA Bescheid

    Zitat von markusjosef Beitrag anzeigen
    Guten Abend,
    war das komplette letzte Jahr von meinem Arbeitgeber (als AÜ) an eine Firma ausgeliehen. Mein AG hat mir die kompletten Fahrtkosten (bei Auswärtstätigkeit) ersetzt.
    Bei der Berechnung meiner Einkünfte unterscheiden sich die Elster-Berechnung und der Bescheid vom FA aber +/- um diesen Betrag.
    Elster führt den Fahrtkostenersatz auf und zieht die Reisekosten bei Auswärtstätigkeit vom Bruttoarbeitslohn ab, FA führt ebenfalls beide auf, zieht aber nur die Differenz von Aufwendung/Erstattung und die Fahrt zu meiner ersten Arbeitsstätte (Adresse meines AGs eingegeben und da fahr ich einmal im Jahr hin) vom Bruttoarbeitslohn ab. Bei 180 km jeden Tag (zur Auswärtstätigkeit und zurück) ist das eine Differenz von 12.000 € zwischen Elster und FA.
    Die Vergleichsberechnung mit Taxman brachte das gleiche Ergebnis wie Elster.
    Was hab ich falsch gemacht? Muss ich dem FA meine Auswärtstätigkeit als erste Arbeitsstätte angeben?
    Danke.
    Gruß markus
    Hallo,
    warst Du zu ein und derselben Firma verliehen?
    "war das komplette letzte Jahr von meinem Arbeitgeber (als AÜ) an eine Firma ausgeliehen."
    Dann sind es Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte und es gibt nur die einfache Entfernung.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Große Differenz bei der Berechnung der Einkünfte zwischen Elster und FA Bescheid

      Ja, vom 01.01.-31.12.

      markus

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        #4
        AW: Große Differenz bei der Berechnung der Einkünfte zwischen Elster und FA Bescheid

        Wenn dein Arbeitgeber dir die Werbungskosten in voller Höhe erstattet hat, kannst du diese grundsätzlich steuerlich nicht noch einmal abziehen.

        Die Frage ist allerdings, wie hat der AG erstattet:

        - steuerfrei = Kürzung des WK-Abzuges
        - pauschal versteuert = Kürzung des WK-Abzuges
        - als bruttoarbeitslohn versteuert = voller WK Abzug

        Hierzu gibt dein Posting leider nichts her. Da deine Abweichung aber in Höhe des Fahrtkostenersatzes besteht vermute ich, dass hier die Ursache liegt.

        Fazit: Einspruch einlegen innerhalb eines Monats nachdem du den Einkommensteuerbescheid (Papier) erhalten hast und den Sachverhalt mit dem FA aufklären.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          AW: Große Differenz bei der Berechnung der Einkünfte zwischen Elster und FA Bescheid

          Hallo,

          der Arbeitgeber hat steuerfrei (Nr. 17) erstattet.

          Ich will sie aber auch nicht steuerlich nochmal abziehen. Die Frage ist:

          Warum ziehen Elster und taxman die mir zustehenden Reisekosten bei Auswärtstätigkeit bei der Berechnung meiner Einkünfte ab, das FA aber nicht? Hängt das vielleicht mit der Angabe der ersten Arbeitsstätte zusammen?


          gruß markus

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            #6
            AW: Große Differenz bei der Berechnung der Einkünfte zwischen Elster und FA Bescheid

            Vielleicht falsch in der Steuererklärung eingetragen?
            Mfg

            Kommentar


              #7
              AW: Große Differenz bei der Berechnung der Einkünfte zwischen Elster und FA Bescheid

              Wohl eher nicht. Was ich erstattet bekomme trage ich in Zeile 17 bzw 39 Anlage N ein, die angefallenen Fahrtkosten bei Auswärtstätigkeit in Zeile 49. Bescheid wurde elektronisch übermittelt.

              Also habe mir jetzt nochmal die Berechnung meiner Steuerprogramme und den FA-Bescheid vorgenommen.

              Die Einkünfte berechnen sich ja aus dem Bruttoarbeitslohn, abzüglich Werbungskosten.

              Das FA zieht für die Fahrtkosten nur die Differenz, zwischen den mir zustehenden und den steuerfrei erstatteten Reisekosten (sind nur ein paar €), vom Bruttoarbeitslohn ab.
              Elster und taxman ziehen die mir zustehenden Reisekosten ab, die Erstatteten werden aufgeführt, finden aber bei der Berechnung keine Berücksichtigung.

              Da die steuerfrei erstatteten Reisekosten nicht im Bruttoarbeitslohn enthalten sind, sondern extra aufgeführt werden, scheint mir die FA-Variante die plausiblere zu sein. Elster und taxman ziehen hier Werbungskosten doppelt ab.

              Gruß markus

              Kommentar


                #8
                AW: Große Differenz bei der Berechnung der Einkünfte zwischen Elster und FA Bescheid

                Genau da ist der Knackpunkt !

                Zeile 39 der Anlage N bezieht sich auf die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. EF und Taxman müssten die Erstattung daher von der Entfernungspauschale abgezogen haben oder wenn diese nicht beantragt wurde außen vor gelassen haben (richtiger wäre hier jedoch eine Nachversteuerung).

                Erstattungen zu Reisekosten wg. Auswärtstätigkeit gehören in Zeile 51 oder 57 (Verpflegung).



                Ich habe das Problem gerade einmal nachgestellt:
                Wenn die eingegebene Arbeitgebererstattung zur Entfernungspauschale höher ist als die Entfernungspauschale, so wird lediglich diese auf NULL reduziert.
                Es erfolgt in EF keine Kürzung der Reisekosten und auch keine Nachversteuerung des überhöhten AG-Ersatzes.


                Fazit: wenn dein AG dir Reisekosten erstattet hat und diese in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt werden, dann ist die Bescheinigung falsch und dein Einkommensteuerbescheid ist richtig.

                Die Erstattung von Verpflegungskosten gehört in Zeile 20 der LStB.
                Steuerfreie Reisekostenerstattungen (Fahrtkosten) werden wenn überhaupt nur freiwillig auf der LStB bescheinigt.
                http://www.haufe.de/personal/persona...HI1565830.html
                Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 08.10.2015, 08:10.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                  #9
                  AW: Große Differenz bei der Berechnung der Einkünfte zwischen Elster und FA Bescheid

                  Hallo @stiller!

                  Hallo,
                  warst Du zu ein und derselben Firma verliehen?
                  war das komplette letzte Jahr von meinem Arbeitgeber (als AÜ) an eine Firma ausgeliehen.
                  Dann sind es Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte und es gibt nur die einfache Entfernung.
                  Wenn es so einfach wäre, hätte man sich die umfangreichen Ausführungen zum Thema dauerhafte Zuordnung auch sparen können.
                  Ich verweise auf die Randnummern 5 sowie 13ff. des Anwendungsschreibens.

                  http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=3
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Große Differenz bei der Berechnung der Einkünfte zwischen Elster und FA Bescheid

                    Hallo,

                    das bedeutet doch aber jetzt, dass das FA es richtig macht oder?

                    gruß markus

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Große Differenz bei der Berechnung der Einkünfte zwischen Elster und FA Bescheid

                      Das Finanzamt ist von einer Auswärtstätigkeit ausgegangen, wie ursprünglich auch der Arbeitgeber. Die steuerfreie Fahrtkostenerstattung dafür hätte der AG nicht in Punkt 17 der Lohnsteuerbescheinigung eintragen dürfen.

                      Du hättest deine Fahrtkosten in Zeile 49 der Anlage N und die AG-Erstattung in Zeile 51 der Anlage N eintragen müssen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Große Differenz bei der Berechnung der Einkünfte zwischen Elster und FA Bescheid

                        Hallo,

                        hab das jetzt nochmal getestet und siehe da FA-Bescheid stimmt. Besten Dank euch allen.

                        Gruß markus

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