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Umsatzsteuererklärung Erwerb mit 21% Steuer

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    Umsatzsteuererklärung Erwerb mit 21% Steuer

    Hallo zusammen

    Ich kaufte in den Niederlanden Waren ein und bezahlte diese inklusive 21% Steuer.
    Wie muß ich die in die USt-Erklärung gegebenfalls auch Anlage UR eintragen?
    Ich unterliege der Regelbesteuerung und bin ein Jungunternehmer.

    Danke im Voraus,
    Axel

    #2
    AW: Umsatzsteuererklärung Erwerb mit 21% Steuer

    Zeile 9 der Anlage UR.

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      #3
      AW: Umsatzsteuererklärung Erwerb mit 21% Steuer

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Zeile 9 der Anlage UR.
      Nein, wahrscheinlich nicht.

      Der Einkauf erfolgte mit NL-USt, somit kann es kein i.g. Erwerb sein. Und außerdem - welcher Betrag sollte denn als BMGl genommen werden? Ohne 21% USt - dann nochmal 19% USt an das dt. FA abführen? Wohl eher nicht, brutto als BMGl schon gar nicht.

      Dieser Bruttoeinkauf gehört gar nicht in die UStVA.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ronald
      Mit freundlichen Grüßen

      Ronald

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        #4
        AW: Umsatzsteuererklärung Erwerb mit 21% Steuer

        Die Voraussetzungen von § 1a Abs. 1 sind offensichtlich erfüllt. Es steht den Beteiligten Unternehmern nicht zu, frei über den Ort der Lieferung zu entscheiden. Die Umsatzsteuer ist in Deutschland zu entrichten.

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          #5
          AW: Umsatzsteuererklärung Erwerb mit 21% Steuer

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Die Voraussetzungen von § 1a Abs. 1 sind offensichtlich erfüllt. Es steht den Beteiligten Unternehmern nicht zu, frei über den Ort der Lieferung zu entscheiden. Die Umsatzsteuer ist in Deutschland zu entrichten.
          Warum wohl wurden dann 21% USt erhoben? Daß die Voraussetzungen des § 1a I UStG erfüllt seien, kann man so nicht erkennen. Und - es ist richtig, daß den beteiligten Unternehmern nicht zusteht, frei über den Ort der Lieferung zu entscheiden. Dieser war offenbar nicht in D. Denn dann wäre keine (ausländische 21%) USt erhoben worden und es müßte die deutsche USt bezahlt werden - richtig, Anlage UR wäre es in diesem Falle.

          Mit freundlichen Grüßen

          Ronald
          Mit freundlichen Grüßen

          Ronald

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            #6
            AW: Umsatzsteuererklärung Erwerb mit 21% Steuer

            Zitat von Ronald_Fe Beitrag anzeigen
            Warum wohl wurden dann 21% USt erhoben?
            Vielleicht hat der Verkäufer nicht gewusst dass es sich beim Abnehmer um einen Unternehmer handelt. Oder der Abnehmer konnte seine USt-ID-Nr. nicht nennen. Es könnte noch andere Gründe geben.

            Ich gehe davon aus dass die Ware nach Deutschland verbracht worden ist. Aber was den Sachverhalt betrifft ist Axel2 gefragt.

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              #7
              AW: Umsatzsteuererklärung Erwerb mit 21% Steuer

              Erstmal ist richtig, daß der Sachverhalt recht dünn dargestellt wurde.

              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Vielleicht hat der Verkäufer nicht gewußt, daß es sich beim Abnehmer um einen Unternehmer handelt. Oder der Abnehmer konnte seine USt-ID-Nr. nicht nennen. Es könnte noch andere Gründe geben.
              Genau. Das wissen wir nicht.

              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Ich gehe davon aus, daß die Ware nach Deutschland verbracht worden ist. Aber was den Sachverhalt betrifft, ist Axel2 gefragt.
              Ja, das ist stark anzunehmen. Aber ändert das was an der umsatzsteuerlichen Behandlung?

              Scheinbar wurde die Ware in NL *auf den Ladentisch gelegt* und danach vom D-Unternehmer genommen und nach D geschafft.

              Lieferung § 3 I UStG
              Ort § 3 VI UStG am Beginn der Lieferung = NL
              NL = nicht Inland nach § 1 II UStG
              nicht steuerbar in D, § 1 I UStG

              Das anschließende Verbringen nach D hat nichts mehr mit der Lieferung in NL zu tun.
              Mit freundlichen Grüßen

              Ronald

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                #8
                AW: Umsatzsteuererklärung Erwerb mit 21% Steuer

                Tja, auch wenn ich bezüglich des Orts der Lieferung nichts gegenteiliges finden kann (bei Import aus Drittland ist z. B. eindeutig der Ort der Lieferung im Inland, aber das greift ja hier nicht), ich habe keinen Zweifel, dass die Lieferung eines niederländischen Unternehmers an einen deutschen Unternehmer in Deutschland steuerpflichtig ist, wenn die Ware dabei nach Deutschland verbracht wird. Dazu nochmal der Verweis auf § 1 a Abs. 1 und noch § 1 Abs. 1 Nr. 5.

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                  #9
                  AW: Umsatzsteuererklärung Erwerb mit 21% Steuer

                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Tja, auch wenn ich bezüglich des Orts der Lieferung nichts gegenteiliges finden kann
                  Also doch Ort der Lieferung = NL ?

                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  ich habe keinen Zweifel, daß die Lieferung eines niederländischen Unternehmers an einen deutschen Unternehmer in Deutschland steuerpflichtig ist, wenn die Ware dabei nach Deutschland verbracht wird.
                  Hierzu fehlen aber die Angaben im Sachverhalt.

                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Dazu nochmal der Verweis auf § 1 a Abs. 1 und noch § 1 Abs. 1 Nr. 5.
                  Diese Verweise könnten ins Leere laufen (weil die Fakten fehlen), da ja Ort der Lieferung in NL ist und die Ware während der Lieferung nicht über die Grenze von NL bewegt wird. Anders: Am Ende der Lieferung (der Abnehmer hat die Verfügungsmacht) ist die Ware noch immer in NL. Für die Lösung innergemeinschaftliche Lieferung reicht es nicht, daß sie sich innerhalb eines Gemeinschaftslandes bewegt, sondern sie muß von einem Gemeinschaftsland in ein anderes Gemeinschaftsland gelangen. Siehe dazu § 6a I Nr. 1 UStG. Oder auch § 1 a Abs. 1 Nr. 1 UStG, um einen i. g. Erwerb zu bejahen.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Ronald

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