Hallo Forum-Gemeinde,
ich habe das Problem, dass ich nicht weiß ob ich die Anlage UR ausfüllen muss.
Bin Freiberuflicher Designer und Umsatzsteuerpflichtig.
Folgender Fall:
Ich habe aus Österreich von einem Unternehmer "Software" gekauft, im konkreten Fall die Programmierung einer Website. Diese Webseite + das Design habe ich dann in Folge an meinen Kunden weiterverkauft mit 19% Umsatzsteuer.
Der Unternehmer in Österreich ist Umsatzsteuerfrei im Sinne des §6 (1) Z 27 UStG. Ich habe also eine Rechnung ohne Umsatzsteuer von Ihm erhalten - logisch.
Ich weiß nicht wie, wo und ob ich das in meiner Umsatzsteuer Jahreserklärung angeben muss.
Ist es ein steuerfreier innergemeinschaftlicher Erwerb oder ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft, oder überhaupt eines von beiden.
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, vielen Dank.
LG
Sonar
ich habe das Problem, dass ich nicht weiß ob ich die Anlage UR ausfüllen muss.
Bin Freiberuflicher Designer und Umsatzsteuerpflichtig.
Folgender Fall:
Ich habe aus Österreich von einem Unternehmer "Software" gekauft, im konkreten Fall die Programmierung einer Website. Diese Webseite + das Design habe ich dann in Folge an meinen Kunden weiterverkauft mit 19% Umsatzsteuer.
Der Unternehmer in Österreich ist Umsatzsteuerfrei im Sinne des §6 (1) Z 27 UStG. Ich habe also eine Rechnung ohne Umsatzsteuer von Ihm erhalten - logisch.
Ich weiß nicht wie, wo und ob ich das in meiner Umsatzsteuer Jahreserklärung angeben muss.
Ist es ein steuerfreier innergemeinschaftlicher Erwerb oder ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft, oder überhaupt eines von beiden.
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, vielen Dank.
LG
Sonar
Kommentar