Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Wir hatten von einer Firma aus der EU eine Dienstleistung erhalten.
Durch das neue Gesetz ist der Leistungsort nun beim Leistungsempfänger also bei uns.
Da wir und die EU-Firma eine Umsatzsteueridentnummer haben, müsste doch dann eigentlich das Reverse-Charge-Verfahren eintreten.
Somit müssten wir diese Rechnung in der Umsatzsteuervoranmeldung unter der Ziffer46 anmelden und auch die Umsatzsteuer unter der Ziffer47 angeben.
Da wir als Firma Vorsteuerabzugsberechtigt sind, habe wir die Steuer wieder bei der Ziffer67 als Vorsteuer geltend gemacht.
Bei der Plausibilitätsprüfung kommt nun immer die Meldung, dass ein Betrag bei der Ziffer52 und 53 angegeben werden muss. Doch ich sehe das so, dass bei Ziffer52 nur Diensleistungen eingetragen werden, die von einem Drittländer kommen.
Ich weiß nun nicht ob es sich hier um ein Programmfehler handelt, oder ob ich die Angabefelder falsch deute.
Danke im Voraus für Rückinfos
ich habe folgendes Problem.
Wir hatten von einer Firma aus der EU eine Dienstleistung erhalten.
Durch das neue Gesetz ist der Leistungsort nun beim Leistungsempfänger also bei uns.
Da wir und die EU-Firma eine Umsatzsteueridentnummer haben, müsste doch dann eigentlich das Reverse-Charge-Verfahren eintreten.
Somit müssten wir diese Rechnung in der Umsatzsteuervoranmeldung unter der Ziffer46 anmelden und auch die Umsatzsteuer unter der Ziffer47 angeben.
Da wir als Firma Vorsteuerabzugsberechtigt sind, habe wir die Steuer wieder bei der Ziffer67 als Vorsteuer geltend gemacht.
Bei der Plausibilitätsprüfung kommt nun immer die Meldung, dass ein Betrag bei der Ziffer52 und 53 angegeben werden muss. Doch ich sehe das so, dass bei Ziffer52 nur Diensleistungen eingetragen werden, die von einem Drittländer kommen.
Ich weiß nun nicht ob es sich hier um ein Programmfehler handelt, oder ob ich die Angabefelder falsch deute.
Danke im Voraus für Rückinfos
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