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Anlage Kind - Bin Vater und das nichteheliche Kind wohnt bei der Mutter

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    Anlage Kind - Bin Vater und das nichteheliche Kind wohnt bei der Mutter

    Hallo Forum,

    wie im Betreff erwähnt, ich habe ein nichteheliches Kind, welches bei der Mutter wohnt. Das Kind ist im Juli 2014 geboren und ich muss nun im Elster Programm die Anlage Kind ausfüllen und habe keine Ahnung, ob Seite 2 und 3 für mich relevant sind. Ich habe die Mutter Betreuungsgeld während Ihrer Elternzeit gewährt und seit der Geburt auch das Kindergeld. Wir haben ein gemeinsames Sorgerecht, so dass mir die Hälfte des Kindergelds zusteht.
    vielen Dank im Voraus,
    droomdre

    #2
    AW: Anlage Kind - Bin Vater und das nichteheliche Kind wohnt bei der Mutter

    So wie sich dein Beitrag liest, ist für 2014 für dich nur Seite 1 relevant, also halber Kindergeldanspruch ab Geburt und Angaben in den Zeilen 4 - 8, 10, 11 und 12

    Kinderbetreuungskosten im eigentlichen Sinn hast du ja 2014 nicht bezahlt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage Kind - Bin Vater und das nichteheliche Kind wohnt bei der Mutter

      Vielen Dank für deine Antwort Charlie,

      heisst es, der Betreuungsunterhalt, welchen ich der Mutter zum Ausgleich während ihrer Elternzeit gezahlt habe, ist irrelevant?

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        #4
        AW: Anlage Kind - Bin Vater und das nichteheliche Kind wohnt bei der Mutter

        Hallo,

        was verstehst du unter Betreuungsgeld und Betreuungsunterhalt?
        Betreuungsgeld ist eine staatliche Leistung,

        Zitat: Das Betreuungsgeld ist eine Sozialleistung für Familien in Deutschland, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr ohne Inanspruchnahme öffentlicher Angebote wie etwa Kindertagesstätten betreuen.

        Ergo kannst du das Betreuungsgeld gar nicht gewähren.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Anlage Kind - Bin Vater und das nichteheliche Kind wohnt bei der Mutter

          heisst es, der Betreuungsunterhalt, welchen ich der Mutter zum Ausgleich während ihrer Elternzeit gezahlt habe, ist irrelevant?
          In die Anlage Kind und darauf bezog sich deine Frage, gehört er jedenfalls nicht. Ob du Unterhaltszahlungen an die Mutter steuerlich geltend machen kannst, ist eine Frage des materiellen Steuerrechts und keine Frage, die ElsterFormular betrifft.

          Steuerberatung ist nicht Gegenstand dieses Forums und hier auch nicht zulässig.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Anlage Kind - Bin Vater und das nichteheliche Kind wohnt bei der Mutter

            Wenn Du KindesUNTERHALT meinen solltest: deswegen bekommst Du ja PAUSCHAL überhaupt den -halben- Kinderfreibetrag. darüber hinaus gibt es nichts.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Anlage Kind - Bin Vater und das nichteheliche Kind wohnt bei der Mutter

              Der betreuungsunterhalt soll dafür sorgen, dass der betreuende Elternteil genügend Mittel zur Verfügung hat, um die Pflege und Erziehung des Kindes sicherzustellen. Das ist extra Geld, was ich an die Mutter zahle, dafür dass sie 3 Jahre nicht arbeitet und sich um das Kind kümmert.
              Meine Frage wäre nur, ob es eine Anlage im ElsterFormular dafür gibt.

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                #8
                AW: Anlage Kind - Bin Vater und das nichteheliche Kind wohnt bei der Mutter

                Dann ist der Empfänger also nicht das Kind, sondern die Mutter. Das muss klar unterschieden und getrennt werden. Kindesunterhalt ist abgegolten, Unterhalt an die Mutter hat in der Anlage Kind gar nichts zu suchen -weshalb auch ?-, sondern in der Anlage Unterhalt. Diese gibt es auch in Elsterformular. Für die dort zu machenden Einträge benötigst Du allerdings eine Reihe von Angaben der Mutter, insbesondere zu deren Einkünften und Bezügen, so dass je nach deren Höhe diese auf die Höchstbeträge angerechnet werden, so dass im günstigsten Fall die Unterhaltszahlungen voll abzugsfähig sind, im Extremstfall in Höhe von nur 0 €.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: Anlage Kind - Bin Vater und das nichteheliche Kind wohnt bei der Mutter

                  In die Anlage Kind und darauf bezog sich deine Frage, gehört er jedenfalls nicht. Ob du Unterhaltszahlungen an die Mutter steuerlich geltend machen kannst, ist eine Frage des materiellen Steuerrechts und keine Frage, die ElsterFormular betrifft.
                  Ich hatte gehofft, @droomdre würde sich aufgrund meines vorstehend zitierten Beitrags selbst ein wenig schlau machen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Anlage Kind - Bin Vater und das nichteheliche Kind wohnt bei der Mutter

                    Vielen Dank @Picard für deine ausführliche Antwort. Genau das wollte ich wissen ^^
                    Die Frage wegen Betreuungsunterhalt war ja eine Zusatzfrage. Ich weiß nun, wo alles hingehört. Danke ^^

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                      #11
                      AW: Anlage Kind - Bin Vater und das nichteheliche Kind wohnt bei der Mutter

                      Ich versuche es mit meinem Anliegen mal hier, da die Umstände so ziemlich die gleichen sind.

                      Ich mache für die Zeit nach meinem Studium, in denen ich komplett "normal" gearbeitet habe gerade meine ersten Steuererklärungen. Es geht um die Jahre 2012-2014.

                      Problem dabei ist, was ich in der Anlage Kind bei Wohnort für Kind und Mutter eintrage.
                      Januar 2012- Juni 2012 habe ich mit nur mit der Mutter meiner da noch ungeborenen Tochter zusammengewohnt.
                      Von Juni 12 bis November 2013 haben wir zu dritt gewohnt, seit November 2013 haben wir getrennte Adressen (Mutter und Kind wohnen zusammen).
                      Ich blicke da nun nicht ganz durch, weil bei der Angabe zur Mutter auch immer "letzte bekannte Adresse" steht. Auch wichtig zu wissen wäre es, ob immer für die im Zeitraum zuständige Familienkasse einzutragen ist, da sich die Wohnorte geändert haben.

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                        #12
                        AW: Anlage Kind - Bin Vater und das nichteheliche Kind wohnt bei der Mutter

                        Hallo,

                        warum füllst du nicht einfach aus was verlangt wird?
                        Wo ist da ein Problem?

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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                          #13
                          AW: Anlage Kind - Bin Vater und das nichteheliche Kind wohnt bei der Mutter

                          Bei der Kindergeldkasse würde ich die im jeweiligen Jahr am Jahresende zuständige Behörde eintragen, nachdem der Kindergeldanspruch auf das Jahr bezogen abgefragt wird. Für das Jahr 2012 wird diese Angabe noch gar nicht verlangt.

                          Bei der Mutter ist die letzte bekannte Adresse eindeutig die, wo sie jetzt wohnt. Du gibst ja bei den Steuererklärungen ebenfalls deine aktuelle Adresse an, selbst wenn du 2012 woanders gewohnt hast.

                          Beim Kind kannst du in jedem Fall ab 2013 ebenfalls die jetzige Adresse des Kindes eingeben, die Zugehörigkeit zu einem gemeinsamen Haushalt spielt ja nur bei den Kinderbetreuungskosten eine Rolle und das wird auf Seite 3 in den Zeilen 70 ff. ohnehin abgefragt. Wenn sich deine Adresse ebenfalls geändert hat, würde ich das auch für 2012 so handhaben.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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