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Pendlerpauschale oder doch etwas anderes?

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    Pendlerpauschale oder doch etwas anderes?

    Hallo liebe Community,

    ich bin als Bauleiter im Schiffbau tätig und bin sehr unschlüssig was meine Kilometergelderstattung angeht.

    Bis Ende Juni war ich auf einer Werft tätig die 120km von meinem Wohnort entfernt war, was mit sich brachte, dass ich dort in einer Pension übernachten musste und nur Freitags nach Hause.
    Die Kosten für die Pension und jeweils eine Fahrt Montags und eine Freitags, sowie Verpflegungspauschale für die ersten drei Monate wurden von meinem Arbeitgeber gezahlt.

    Im Juni habe ich die Pension nicht mehr genutzt und bin jeden Tag zwischen Werft und meiner Wohnung gependelt. Mein Arbeitgeber hat trotzdem nur eine einfache Fahrt am Montag und eine am Freitag gezahlt.

    Nun zu den Fragen:

    Kann ich die Fahrt von Pension zur Werft bei der Steuererklärung geltend machen (knapp 12km) und wenn dann nur einfache Fahrt oder jeder gefahrene Kilometer?

    Wie ist das mit den Fahrten bei deinen ich keine Unterstützung von meinem AG erhalten habe? Sprich: Montags die zweite Fahrt, Dienstags, Mittwochs, etc.

    Ab Juni sitze ich nun auf einer Werft die knapp 50km von meiner Wohnung entfernt liegt und ich fahre natürlich jeden Tag nach Hause.
    Mein Arbeitsplatz ist hier quasi ein abtransportierbarer Baucontainer (habe gehört, dass das von Bedeutung sein kann).
    Ich werde hier aber mehr als 3 Monate arbeiten.

    Mein AG zahlt nun gar keine Fahrt mehr und ich muss die Kosten komplett selber tragen. (Um und bei 350€ Treibstoffkosten im Monat)

    Was kann ich jetzt geltend machen?

    Jeden Tag die einfache Fahrt oder fällt das unter Reisekosten (30 cent/gefahrenem Kilometer)?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen und ich brauch das im Februar nur noch Elster verklickern.

    #2
    AW: Pendlerpauschale oder doch etwas anderes?

    Hallo,

    du hattest grundsätzlich keine Reisekosten, dein Arbeitsplatz ist ja fest. Ob du privat mobil bist, also an verschiedenen Orten wohnst, spielt dabei keine Rolle.
    Auch ein Baucontainer ändert da nichts dran (anders vielleicht bei einem Polier, der jeden Monat eine neue Baustelle hat, aber das ist bei dir ja nicht der Fall).

    Außerdem kannst du ALLE Fahrten absetzen, auch die vom Arbeitgeber erstatteten (die Erstattung wird natürlich gegengerechnet - sie sollte dazu eigentlich auch in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sein).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      AW: Pendlerpauschale oder doch etwas anderes?

      Hallo @Grandt,

      aus deiner Schilderung des Sachverhalts geht jetzt nicht hervor, ob du unter zuhause deinen eigenen Hausstand meinst oder nicht.

      Je nachdem, wie deine Verhältnisse sind, müsstet du dich nicht nur mit Fahrtkosten, sondern mit dem Thema "Doppelte Haushaltsführung" und Familienheimfahrten befassen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Pendlerpauschale oder doch etwas anderes?

        Ach entschuldigung.

        mit "zu hause" ist tatsächlich mein eigener Hausstand gemeint.

        Was kann ich denn unter Familienheimfahrten genau verstehen?

        Kommentar


          #5
          AW: Pendlerpauschale oder doch etwas anderes?

          Deine Fragen betreffen kein Elster-Thema sondern das Steuerrecht selbst. Steuerberatung ist hier nicht erlaubt, dafür gibt es Steuerberater bzw. Lohnsteuerhilfevereine. Du musst dich also selbst schlau machen oder dich beraten lassen.

          Ich habe dir hier ein sehr umfangreiches Anwendungsschreiben verlinkt, in dem sowohl Fragen zur ersten Tätigkeitsstätte und zur Auswärtstätigkeit, wie auch einzelne Fragen zur doppelten Haushaltsführung behandelt werden.

          Je nachdem, ob du den Werften, auf denen du gearbeitet hast, dauerhaft zugeordnet warst oder nicht (Randnummern 5 sowie 13 ff.), handelt es sich um eine Auswärtstätigkeit oder um eine erste Tätigkeitsstätte. Bei Fahrten zu einer ersten Tätigkeitsstätte gibt es nur die Entfernungspauschale, bei Auswärtstätigkeiten dürfen die gefahrenen Kilometer in Ansatz gebracht werden.

          Zur doppelten Haushaltsführung gibt das Schreiben ab Randnummer 93 Hinweise, wobei die doppelte Haushaltsführung nicht mit der Auswärtstätigkeit verwechselt werden darf. Zum Thema Familienheimfahrten, das nur bei einer doppelten Haushaltsführung relevant ist, solltest du dich im Netz schlau machen.

          Steuerfreie Arbeitgebererstattungen sind immer anzugeben, sie mindern deine Werbungskosten.

          http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=3
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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