AW: Spannende Detailfragen für Steuerfüchse - Brauche Rat (nebenber. Studium, Umzug &
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Spannende Detailfragen für Steuerfüchse - Brauche Rat (nebenber. Studium, Umzug &co.)
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AW: Spannende Detailfragen für Steuerfüchse - Brauche Rat (nebenber. Studium, Umzug &
Und was haben deine "spannenden Fragen" jetzt konkret mit ElsterFormular zu tun?
Die meisten deiner Fragen betreffen materielles Steuerrecht und nicht ElsterFormular! Steuerberatung läuft hier nicht, sie wäre auch nicht zulässig!
Soweit einzelne Fragen doch ElsterFormular betreffen, hier ein paar Hinweise:
Zu 1: Erstattungszinsen berechnet das Finanzamt automatisch, die Vorausberechnung von ElsterFormular enthält diese nicht. Erstattungszinsen werden in Steuerbescheiden offen ausgewiesen.
Zu 2: Es gibt eine Anlage Vorsorgeaufwand, in der bestimmte Versicherungsbeiträge eingetragen werden können.
Zu 3 und 4: Ob eine Anlage KAP abgegeben werden muss, ist eine Frage des Steuerrechts.
Zu 5 bis 10: Steuerrechtsfragen!
Zu 11: Angaben zum Arbeitslohn sind Pflicht. Ab 2012 kannst du die gemeldeten Daten auch über den Belegabruf holen, ansonsten musst du eben deine LStB suchen oder Ersatz beim Arbeitgeber anfordern.
Zu 12 bis 16: Steuerrechtsfragen!
Zu 17: Das FA berücksichtigt eine Pauschale von 36,00 €, nicht von 108,00 €!
Zu 18: Wenn die tatsächlichen Werbungskosten bei einem Arbeitnehmer unter 1.000,00 € jährlich liegen, werden einmalig 1.000,00 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag vom jährlichen Bruttolohn abgezogen. Dieser Abzug ist auch in die Vorausberechnung von ElsterFormular integriert. Du kannst dir in diesem Fall das Ausfüllen bei den Werbungskosten in der Anlage N auch sparen!
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Mach ich natürlich, aber bevor ich zwischendrin stecken bleibe, vielleicht könnten mir vorneweg bereits zum Verständnis diese Fragen beantwortet werden. Sind zum Teil schon speziell... Danke!
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Du solltest Dich mit der Programmhilfe von ElsterFormular vertraut machen.
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Findibus hat ein Thema erstellt Spannende Detailfragen für Steuerfüchse - Brauche Rat (nebenber. Studium, Umzug &co.).Spannende Detailfragen für Steuerfüchse - Brauche Rat (nebenber. Studium, Umzug &co.)
Hallo liebes Forum,
ich möchte meine Steuerklärung für 2011 gern vor Jahresende selbst machen und habe einige Fragen dazu. Ich habe mich zwar schon gut eingelesen, aber immer noch einige Fragen, da es meine erste Steuererklärung ist, die ich selbst mache (und die zweite überhaupt).
1) Kann ich in Elster die Zinsen, die ich für eine Jahre später erfolgte Abrechnung vom FA erhalte, vom Steuerprogramm berechnen lassen oder erfolgt dies vom Finanzamt automatisch? Wo kann ich überprüfen, ob dies nach Abrechnung wirklich vorgenommen wurde?
2) Kann man auch die Ausgaben für KFZ-Versicherung und Zahnzusatzversicherung angeben oder greift man da auf den Pauschalbetrag, zu denen auch Ausgaben für Versicherungen gehören, zurück? Wenn ja, wo?
3) Muss ich mein Extrakonto mit angeben, auch wenn ich dort nur wenige Euro Zinsen erhalten habe, die unter dem gemeldeten Sparerfreibetrag liegen und es in einer vergangenen Steuererklärung mal nicht mitaufgenommen wurde)?
4) Muss man den Besitz von Genussscheinen (ähnlich wie Aktien) erst angeben, wenn man auch welche (gewinnbringend) verkauft hat?
5) Im Zusammenhang mit berufsbedingtem Umzug, den ich eben in 2011 hatte, las ich auch von Übernahme für Kosten von Herd, Backofen u. ä. Gibt es eine Pauschale für die Küchenübernahme vom Vormieter? Rechnung habe ich nämlich keine. Oder gilt dann nur die allgemeine Umzugspauschale für berufsbedingte Umzüge?
6) Bei berufsbedingtem Umzug kann man zusätzlich zu Umzugskosten für sogenannte sonstige Kosten auch eine Pauschale (641 € für ab 01.08.11) für den Umzug anrechnen lassen. Zählt zu den ersteren „Grundkosten“ bzw. Umzugskosten, die man separat (neben der Pauschale) ausweisen kann, auch die Lieferung und ggf. auch der zusätzlich bezahlte Aufbau/Montage von neu bestellten Möbeln? (mit Rechnung)?
7) Da man für Wohnungsbesichtigungen in Zusammenhang mit berufsbedingtem Umzug die km angeben kann, kann ich dies auch für sämtliche weitere Besichtigungen (zuvor, um die richtige zu finden) in dem Kontext tun? Hier gibt es natürlich auch keinen Nachweis, nur die Adressen…
8) Meine Wohnung verfügt über ein Büro, das ich auch in der Zeit meines nebenberuflichen Studiums absetzen kann. Das Studium hat allerdings erst im März 2012 begonnen. Die Büromöbel und Lampe, die man normalerweise absetzen dürfte für ein nebenberufliches Studium, wurden allerdings schon beim Umzug 2011 gekauft. Kann ich diese Kosten absetzen, wenn das Studium erst ein halbes Jahr später beginnt und dieses Zimmer dafür im Vorwege eingerichtet wurde oder geht es nicht, weil die Zeitpunkte nicht mit der Anschaffung 2011 und dem Studium 2012 zusammenfallen? Ich las, dass ein privater Besitz übergehen kann zu beruflich (oder eben für nebenberufliches Studium) benötigtem Mobiliar, ggf. mit Wertverlust. Wie und wo gebe ich das in der Steuererklärung an und wie errechne ich den Werteverlust für das halbe Jahr? (Umwidmung von Wirtschaftsgut zu Arbeitsmittel.) Kann ich jeden einzelnen Gegenstand (über dem Wert von GWG) dann nach Nutzungsjahren aufteilen und abschreiben und alle GWG dann direkt in 2011 mit Werteverlust, wenn notwendig, direkt abrechnen? Kommt es dann in die Steuererklärung von 2011 oder 2012? Man kann die Arbeitsmittel wohl auch absetzen, wenn das Büro z. B. nicht vom Finanzamt anerkannt wird, aber kann ich die Möbel dann schon für 2011 voll absetzen, auch wenn das Studium erst 2012 beginnt?
9) Wie berechne ich für die Zeit des Studiums anteilig die Nebenkosten und den Strom für das Büro? Einfach nur anteilig von dem qm² der Gesamtwohnung? Und darf ich die jährliche Nebenkosten-Nachzahlung auch schon anteilig miteinkalkulieren?
10) Für das Studium habe ich im Januar 2015 ein neues Notebook angeschafft, im März oder Mitte 2016 endet jedoch das Studium. Das Notebook liegt mit 600 € vom Wert über dem von GWG. Kann ich es über 3 Jahre Nutzungsgebühr abschreiben, auch wenn das Studium da schon vorbei ist oder kann und sollte ich eine Privatnutzung so einkalkulieren, dass der Restwert unter dem von GWG liegt und es somit komplett für 2015 anrechnen?
11) Ist nun seit 2011 die elektronische Lohnsteuerbescheinigung automatisch hinterlegt oder muss ich noch irgendetwas angeben? (von dem Ausdruck der el. Lohnsteuerbescheinigung?!) Wenn ich einen Ausdruck nicht mehr finde, wo kann ich einen vergangenen anfordern?
12) Lohnt es sich, Spenden von nur 10 € anzugeben? (im Jahr) Oder rechne ich die zur Kirchensteuer?
13) Wie sieht es aus mit Bewerbungsgesprächen in der Firma, in der man schon arbeitet? Kann man dafür auch km absetzen? (interne Bewerbungen)
14) Zählen die Kontoführungsgebühren (16 €) und die Pauschale für Arbeitsmittel (110 €) zur Pauschale von 1000 € bei Werbungskosten dazu oder können diese zusätzlich angegeben werden? Ich frage für die Jahre, in denen ich keine Möbel absetzen werde, da dies natürlich die Pauschale übersteigt… Und gilt die Pauschale für Arbeitsmittel auch für das Büro oder nur Gegenstände?
15) Gilt die Grenze für 1250 € im Jahr für das Arbeitszimmer auch inklusive der Möbel oder rein Arbeitszimmer-Miete mit Nebenkosten?
16) Wie viel kann ich anteilig für das nebenberufliche Studium absetzen von Mobil- und Telefon+Internetgebühren?
17) Gibt man die Pauschale für Sonderausgaben von 108 € zusätzlich zu den Werbungskosten an?
18) Wie ist es gemeint, dass der Fiskus die Pauschale von 1000 € für Werbekosten automatisch verrechnet? Heißt das, wenn man in der Steuererklärung nur Werbekosten von 1000 € zu melden hätte, müsste man gar keine abgeben, da dies schon in der Steuerabgabe vom Gehalt automatisch berücksichtig wird?
Vielen Dank für die Antworten und viele Grüße! Falls nicht alles bekannt ist, gerne auch Einzelfragen beantworten. Alles, was weiterhilft, ist mir hier Gold wert…
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