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Problem: Übungsleiterpauschale vom Arbeitgeber nicht berücksichtigt

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    Problem: Übungsleiterpauschale vom Arbeitgeber nicht berücksichtigt

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich stehe vor folgendem Problem: Mein Arbeitgeber hat eine eindeutig unter § 3 Nr. 26 EStG fallende Tätigkeit, für die ich einen separaten Arbeitsvertrag erhalten habe, bei meiner hauptberuflichen Tätigkeit bei demselben Dienstherren mitversteuert. Gibt es nun eine Möglichkeit, die gezahlten Steuern zurückzuerhalten? Und wenn ja, wo und wie kann ich dies in der Steuererklärung eintragen? In Zeile 26 der Anlage N werden nach meinem Verständnis ja nur solche Einkünfte eingetragen, für die gerade kein Steuerabzug erfolgte.

    Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank vorab
    HG

    #2
    AW: Problem: Übungsleiterpauschale vom Arbeitgeber nicht berücksichtigt

    Vermutlich hat es der Arbeitgeber richtig gemacht.
    Kommt aber auf den genauen Sachverhalt an.

    Siehe zb. hier Punkt 13: http://www.akademie.de/wissen/uebung...n-sonderfaelle
    Mfg

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      #3
      AW: Problem: Übungsleiterpauschale vom Arbeitgeber nicht berücksichtigt

      Nein, der Arbeitgeber ist selbst der Auffassung, dass ein Teil der Einkünfte unter § 3 Nr. 26 EStG fällt. Der Abzug erfolgte nur wegen einer Softwareumstellung nicht bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren.

      Kommentar


        #4
        AW: Problem: Übungsleiterpauschale vom Arbeitgeber nicht berücksichtigt

        Meines Wissens ist eine nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfreie Nebentätigkeit bei dem AG, wo man auch hauptberuflich tätig ist, nicht möglich.

        Aber das wäre eine Frage für den Steuerberater, welche hier nicht beantwortet werden kann.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          AW: Problem: Übungsleiterpauschale vom Arbeitgeber nicht berücksichtigt

          Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
          Meines Wissens ist eine nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfreie Nebentätigkeit bei dem AG, wo man auch hauptberuflich tätig ist, nicht möglich.

          Aber das wäre eine Frage für den Steuerberater, welche hier nicht beantwortet werden kann.
          Geht m.E. schon, auch wenn das seltsam klingt.

          Im Papierformular wäre dann in der Anlage N in Zeile 6 (Bruttoarbeitslohn) ein entsprechen niedrigerer Betrag einzutragen und Zeile 26 dazu passend vollständig auszufüllen, sinnvollerweise m.E. noch eine Papieranlage mit Erläuterung für das Finanzamt, da das ja von den elektronisch übermittelten Daten abweicht und Nachfragen provozieren wird.

          Bei Elsterformular kannst du allerdings die Zeile 6 nicht "direkt" eingeben, sondern musst "tricksen", in dem Du in der Pseudolohnsteuerbescheinigung in Elsterformular den Bruttoarbeitslohn "fälschlich" niedriger einträgst.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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