Hallo,
ich hoffe, dass ich hier ein wenig Hilfe bekomme. Ich sitze derzeit zum ersten Mal an Steuererklärungen, habe im Grunde alle meine Tätigkeiten gut sortiert, aufgelistet und zusammengerechnet und trotzdem werde ich an einigen Stellen der Steuererklärungen wahnsinng, da ich einfach nicht verstehe, was gemeint ist, falsch ist etc..
Meine erste Frage bezieht sich auf die Umsatzsteuererklärung und die Anlage UR. Ich bin Freiberufler und habe auf die Kleinunternehmerreglung verzichtet. Einnahmen gab es im vergangenen Jahr noch nicht, Ausgaben schon. Darunter nur 19% Waren aus dem Inland und eine Ware aus dem europäischen Ausland, welche ich unter der Angabe meiner Umsatzseteuer-ID gekauft habe.
Mein Problem ist, dass ich nicht weiß, ob ich in der Anlage UR in meinem Fall überhaupt etwas eintragen muss. Auf Seite 1 ist die Rede von "Innergemeinschaftlichen Erwerben". Ist in diesem Fall die Rede davon, dass ich etwas für meine Tätigkeit gekauft habe, oder dass ich durch eine von mir erbrachte Leistung Geld aus dem europäischen Auskand eingenommen habe?
Für von mir im europäischen Ausland gekaufte Waren trage ich die Steuer doch bereits im Hauptformular der eigentlichen Umsatzsteuererklärung auf Seite 4 ("Abziehbare Vorsteuerbeträge"), Zeile 63 ("Vorsteuerbeträge aus innergemeinschaftlichen Erwerben von Gegenständen") ein, oder? Gebe ich diesen Betrag nämlich in dem erwähnten Feld in der Anlage UR ein, so schulde ich dem Finanzamt, laut der Elster Berechnung, noch genau diesen Betrag. Aber das macht ja keinen Sinn, da ich ja Umsatzsteuer-frei einkaufen darf. Oder muss das wieder durch ein anderes Feld genullt werden?
Vielen Dank schonmal!!!
ich hoffe, dass ich hier ein wenig Hilfe bekomme. Ich sitze derzeit zum ersten Mal an Steuererklärungen, habe im Grunde alle meine Tätigkeiten gut sortiert, aufgelistet und zusammengerechnet und trotzdem werde ich an einigen Stellen der Steuererklärungen wahnsinng, da ich einfach nicht verstehe, was gemeint ist, falsch ist etc..
Meine erste Frage bezieht sich auf die Umsatzsteuererklärung und die Anlage UR. Ich bin Freiberufler und habe auf die Kleinunternehmerreglung verzichtet. Einnahmen gab es im vergangenen Jahr noch nicht, Ausgaben schon. Darunter nur 19% Waren aus dem Inland und eine Ware aus dem europäischen Ausland, welche ich unter der Angabe meiner Umsatzseteuer-ID gekauft habe.
Mein Problem ist, dass ich nicht weiß, ob ich in der Anlage UR in meinem Fall überhaupt etwas eintragen muss. Auf Seite 1 ist die Rede von "Innergemeinschaftlichen Erwerben". Ist in diesem Fall die Rede davon, dass ich etwas für meine Tätigkeit gekauft habe, oder dass ich durch eine von mir erbrachte Leistung Geld aus dem europäischen Auskand eingenommen habe?
Für von mir im europäischen Ausland gekaufte Waren trage ich die Steuer doch bereits im Hauptformular der eigentlichen Umsatzsteuererklärung auf Seite 4 ("Abziehbare Vorsteuerbeträge"), Zeile 63 ("Vorsteuerbeträge aus innergemeinschaftlichen Erwerben von Gegenständen") ein, oder? Gebe ich diesen Betrag nämlich in dem erwähnten Feld in der Anlage UR ein, so schulde ich dem Finanzamt, laut der Elster Berechnung, noch genau diesen Betrag. Aber das macht ja keinen Sinn, da ich ja Umsatzsteuer-frei einkaufen darf. Oder muss das wieder durch ein anderes Feld genullt werden?
Vielen Dank schonmal!!!
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