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PROBLEM mit erster Umsatzseteuererklärung und Anlage UR

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    PROBLEM mit erster Umsatzseteuererklärung und Anlage UR

    Hallo,

    ich hoffe, dass ich hier ein wenig Hilfe bekomme. Ich sitze derzeit zum ersten Mal an Steuererklärungen, habe im Grunde alle meine Tätigkeiten gut sortiert, aufgelistet und zusammengerechnet und trotzdem werde ich an einigen Stellen der Steuererklärungen wahnsinng, da ich einfach nicht verstehe, was gemeint ist, falsch ist etc..

    Meine erste Frage bezieht sich auf die Umsatzsteuererklärung und die Anlage UR. Ich bin Freiberufler und habe auf die Kleinunternehmerreglung verzichtet. Einnahmen gab es im vergangenen Jahr noch nicht, Ausgaben schon. Darunter nur 19% Waren aus dem Inland und eine Ware aus dem europäischen Ausland, welche ich unter der Angabe meiner Umsatzseteuer-ID gekauft habe.

    Mein Problem ist, dass ich nicht weiß, ob ich in der Anlage UR in meinem Fall überhaupt etwas eintragen muss. Auf Seite 1 ist die Rede von "Innergemeinschaftlichen Erwerben". Ist in diesem Fall die Rede davon, dass ich etwas für meine Tätigkeit gekauft habe, oder dass ich durch eine von mir erbrachte Leistung Geld aus dem europäischen Auskand eingenommen habe?

    Für von mir im europäischen Ausland gekaufte Waren trage ich die Steuer doch bereits im Hauptformular der eigentlichen Umsatzsteuererklärung auf Seite 4 ("Abziehbare Vorsteuerbeträge"), Zeile 63 ("Vorsteuerbeträge aus innergemeinschaftlichen Erwerben von Gegenständen") ein, oder? Gebe ich diesen Betrag nämlich in dem erwähnten Feld in der Anlage UR ein, so schulde ich dem Finanzamt, laut der Elster Berechnung, noch genau diesen Betrag. Aber das macht ja keinen Sinn, da ich ja Umsatzsteuer-frei einkaufen darf. Oder muss das wieder durch ein anderes Feld genullt werden?

    Vielen Dank schonmal!!!
    Zuletzt geändert von MeMyself&I; 30.10.2015, 12:38.

    #2
    AW: PROBLEM mit erster Umsatzseteuererklärung und Anlage UR

    Guten Tag,
    wie so oft: was hat diese Anfrage mit der Anwendung ELSTER zu schaffen? Steuerberatung ist in diesem Forum nicht gestattet
    http://www.finanzen.sachsen.de/1272.html
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: PROBLEM mit erster Umsatzseteuererklärung und Anlage UR

      EDIT: Moment, manchmal braucht man ja ein wenig...

      Kann es sein, dass genau diese Nullung vorgenommen wird? Ich habe den Betrag im Hauptformular jetzt in Zeile 63 UND Zeile 93 eingetragen. Zeile 93 des Hauptformulars ist ja Zeile 9 aus der Anlage UR, wo ich den Steuerbetrag ebenfalls eingetragen habe (bzw. er wird errechnet, wenn ich den Nettobetrag eingebe, den ich bezahlt habe). Am Ende scheint sich das dan auszugleichen, denn unterm Strich der ganzen Umsatzsteuererklärung steht jetzt ein Minusbetrag, der dem entspricht, den ich in Zeile 62 eingetragen habe. Also nur noch die Steuer, die ich abziehen darf, wenn ich im Inland kaufe. Alles richtig gemacht?

      - - - Aktualisiert - - -

      Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
      Guten Tag,
      wie so oft: was hat diese Anfrage mit der Anwendung ELSTER zu schaffen? Steuerberatung ist in diesem Forum nicht gestattet
      http://www.finanzen.sachsen.de/1272.html
      Hallo und sorry erstmal, wenn das die falsche Platform ist, das war mir nicht bewusst. Im Grunde möchte ich hier ja auch keine Steuerberatung, sondern tatsächlich nur wissen, ob ich das Formular und seine Parameter so richtig verstanden habe und benutze. Rein rechtlich ist mir die Lage ja klar. Aber gut...

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        #4
        AW: PROBLEM mit erster Umsatzseteuererklärung und Anlage UR

        Zitat von MeMyself&I Beitrag anzeigen
        Ist in diesem Fall die Rede davon, dass ich etwas für meine Tätigkeit gekauft habe, oder dass ich durch eine von mir erbrachte Leistung Geld aus dem europäischen Auskand eingenommen habe?
        Aus dem Rest Deiner beiden Postings kann man jedenfalls erkennen, dass Du weißt, was man unter 'Erwerb' versteht.

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