Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Unterhalt an volljähriges Kind mit abgeschlossener Berufsausbildung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Unterhalt an volljähriges Kind mit abgeschlossener Berufsausbildung

    Unser 26jähriger Kind besucht nach 4jähriger Berufstätigkeit mit abgeschlossener Ausbildung nun eine Hotelfachschule und wird von uns unterstützt.
    Es gibt keine Zahlungen von anderen Stellen. Im Grund sind wir aber unterhaltspflichtig (kein Bafög etc.)
    Wie können wir die Unterhaltszahlungen geltend machen. Anlage Unterhalt wurde ausgefüllt, aber bei der Berechnung ignoriert das Programm die Eintragungen.

    #2
    AW: Unterhalt an volljähriges Kind mit abgeschlossener Berufsausbildung

    Zitat von hawi-t Beitrag anzeigen
    bei der Berechnung ignoriert das Programm die Eintragungen
    Das heißt wenn Du die Anlage Unterhalt entfernst und eine Steuerberechnung machst dann kommt genau das gleiche raus wie mit Anlage Unterhalt?

    Kommentar


      #3
      AW: Unterhalt an volljähriges Kind mit abgeschlossener Berufsausbildung

      Anlage Unterhalt wurde ausgefüllt, aber bei der Berechnung ignoriert das Programm die Eintragungen.
      Ohne nähere Angaben, wo genau welche Einträge gemacht wurden, ist es nicht möglich, herauszufinden, ob die Eintragungen fehlerhaft sind oder ob es bereits an der Bedürftigkeit fehlt (z. B. wegen eines zu hohen eigenen Vermögens des Sohnes).
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Unterhalt an volljähriges Kind mit abgeschlossener Berufsausbildung

        Hallo, danke für die Antworten.
        es genauso, wie L. E. Fant es schreibt. Entferne ich die Eintragungen oder verändere meine Zahlen, ändert sich die Berechnung nicht.
        Vermögen hat unser Kind auch nicht, (wäre ja schön). Aber in der Gastronomie ist kein Vermögen als Angestellter zu machen.
        Ich nehme fast an, dass es an der Berufsausbildung liegt. Aber bei einem Studium müsste ja auch Unterhalt gezahlt werden.
        Daher sehe ich ich die selben Voraussetzungen (Aufeinander aufbauende berufliche Fortbildung) gegeben.

        Sollte man dann einfach die Anlagen nach besten Wissen ausfüllen, abgeben und ggf. Einspruch erheben?
        Einen Fehler kann ich nicht erkennen. Insbesondere, da das andere Kind im Letzten Jahr ein Studium als Erstausbildung abgeschlossen hat. Da wurden die
        Unterhaltszahlungen in den Jahren vom 25. - 28 Lebensjahr einwandfrei berücksichtigt.

        Kommentar


          #5
          AW: Unterhalt an volljähriges Kind mit abgeschlossener Berufsausbildung

          Hast du auch die aktuelle Version von ElsterFormular?

          Wenn ja : dann einfach die Anlage Unterhalt mit den wahrheitsgemäßen Angaben abschicken und auf den Steuerbescheid warten.

          Einspruch muss nicht unbedingt erforderlich sein, man kann dort auch anrufen. Vieles lässt sich auch telefonisch klären.
          Mfg

          Kommentar


            #6
            AW: Unterhalt an volljähriges Kind mit abgeschlossener Berufsausbildung

            Die aktuelle Version von ElsterFormular (Version 16.3 Revision 17800) berechnet die Unterhaltsleistungen an Kinder korrekt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Unterhalt an volljähriges Kind mit abgeschlossener Berufsausbildung

              Vielen Dank,
              ich werde dann mal einfach abgeben.
              Gruß aus Kiel

              Kommentar


                #8
                AW: Unterhalt an volljähriges Kind mit abgeschlossener Berufsausbildung

                Hallo,
                ich war beim Amt und habe mich dort informiert.
                Die Sachbearbeiterin war sehr nett und hat mal probeweise die Eckdaten eingegeben. Der Unterhalt wird anerkannt.
                Zu Hause angekommen, bin ich noch mal jeden einzelnen Punkt durchgegangen und tasächlich einen kleinen fehlerhaften Haken gefunden
                (negative Frage zum Aufenthaltsort des Kindes).
                Haken entfernt und die Rechnung stimmte. Außerdem darf die Anlage Kind nicht ausgefüllt werden.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Unterhalt an volljähriges Kind mit abgeschlossener Berufsausbildung

                  ...
                  und tasächlich einen kleinen fehlerhaften Haken gefunden
                  Was so ein kleiner Haken dann doch alles ausmacht! Deshalb meine Rede:

                  Ohne nähere Angaben, wo genau welche Einträge gemacht wurden, ist es nicht möglich, herauszufinden, ob die Eintragungen fehlerhaft sind ...
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X