Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Erste elektr. Steuererklärung - wohin mit dem Fahrtenbuch u Ein-/Überschuss Rechnung?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Erste elektr. Steuererklärung - wohin mit dem Fahrtenbuch u Ein-/Überschuss Rechnung?

    Hallo,

    kurz vielleicht doofe Fragen.

    Ich mache gerade meine erste komplette elektronische Steuererklärung.
    Früher alles per Formular.. dann teilweise wie gefordert elektronisch.
    Ich habe auch immer mein Fartenbuch mitgeschickt.

    a) Was mach ich denn nun damit. PDF und dann ans Finanzamt senden oder
    doch noch per Post hinterher schicken ?

    b) Auch habe ich immer eine seperate Einnahme-/Überschussrechnung, also
    die Gewinnermittlung mitgeschickt. Dafür gibt es ja auch ein Formular.
    Bei mir habe ich die aber bisher immer schön unterteilt, damit man auch
    genau sieht welche Posten wozu gehören. Aber diese Posten habe ich im
    Formular so alle nicht. Führe ich das nun zusammen. Wenn ja unter
    welchen Gesichtspunkten. Bürobedarf und Kfz-Kosten kann ich ja nicht
    wirklich zusammen rechnen (nur ein Beispiel)

    Oder läßt sich sowas an Anhang im Elster mitschicken?

    Danke für Eure Hilfe
    Gruß
    Sascha

    #2
    AW: Erste elektr. Steuererklärung - wohin mit dem Fahrtenbuch u Ein-/Überschuss Rechn

    a) kommt darauf an.
    Siehe :
    http://elster-tester.blogspot.de/201...tifiziert.html

    b)
    Wenn Einnahmen unter 17.500 dann darfst du deine Gewinnermittlung auch auf Papier abgegeben.

    Kfz-Kosten und Bürobedarf wird in der Anlage EÜR in separaten Zeilen abgefragt, daher kann ich dein Problem nicht ganz nachvollziehen.

    Anlagen oder Beiblätter muss man wie bisher auf Papier abgegeben.
    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 01.11.2015, 18:10.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Erste elektr. Steuererklärung - wohin mit dem Fahrtenbuch u Ein-/Überschuss Rechn

      Hallo,

      danke für die Antworten

      leider helfen mir beide nicht so richtig.

      a) erklärt mir leider nicht ob ich mein Fahrtenbuch elektronisch
      (per Mail, Pdf etc) übermitteln kann oder ob ich es hinschicken muss.
      Muss ich das überhaupt noch?

      b) Zitat "Bürobedarf und Kfz-Kosten kann ich ja nicht
      wirklich zusammen rechnen (nur ein Beispiel)"

      Vielleicht ein blödes Beispiel, aber es ging mir darum wie ich bestimmte
      Posten zusammenfassen kann für die es keine seperaten Felder gibt.
      Oder rechne ich das einfach alles zusammen und trage es als "übrige
      unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" ein (lese ich da gerade)

      17500 Euro werden bestimmt Bruttobeträge sein? Ich liege da leider,
      zwar nicht viel, drüber

      Danke
      Gruß
      Sascha

      Kommentar


        #4
        AW: Erste elektr. Steuererklärung - wohin mit dem Fahrtenbuch u Ein-/Überschuss Rechn

        Ob dein Sachbearbeiter dein Fahrtenbuch einsehen möchte oder nicht, wird dir hier in diesem Forum wohl niemand beantworten können.
        Das musst du mit ihm direkt abklären.
        Wenn dann möchte er wohl das Original sehen.
        Das kannst du nur per Post einschicken.

        Wenn du mit deinem Einnahmen über den 17.500 liegst, dann kommst du um die Anlage EÜR nicht rum.

        - - - Aktualisiert - - -

        Du musst in der Anlage EÜR deine Einnahmen und Ausgaben in der entsprechenden Zeile eintragen, in der sie reingehören.
        Kfz-Kosten kommen in die Zeile der Kfz-Kosten und Bürobedarf auch in die entsprechende Zeile.
        Wo ist da das Problem?
        Mfg

        Kommentar


          #5
          AW: Erste elektr. Steuererklärung - wohin mit dem Fahrtenbuch u Ein-/Überschuss Rechn

          Wo ist da das Problem?
          Das Problem ist zumeist, dass die "selbstgestrickten" EÜRs nach einem vom Steuerpflichtigen selbst erfundenen System aufgebaut sind und die einzelnen Positionen nicht so aufgegliedert bzw. zusammengefasst sind, wie das die Anlage EÜR vorsieht.
          Aber da muss man einmal durch und dann passt das für die Zukunft.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X