Liebe ForumleserInnen,
ich mache gerade meine Steuererklärung und fülle auch, pflichtbewusst, die Anlage S aus, über meine nebenberuflichen Einnahmen als Musiker und Sänger. Einnahmen und Ausgaben werden über Anlage EÜR dokumentiert.
Da meine Einnahmen (2200€) nach nach EStG §3/26 als "nebenberufliche künstlerische Tätigkeit" gelten, kann ich in Anlage EÜR, Zeile 23, einen Pauschbetrag von bis zu 2400€ geltend machen. Dieser Pauschbetrag übersteigt jedoch meine Summe der Betriebseinnahmen (Zeile 22, Anlage EÜR), somit würde ich auf einen Verlust von 200€ kommen. Die Formularprüfung hat mir dies auch schon als möglichen Fehler angezeigt.
Meine Fragen hierzu:
1.) Wenn die Einnahmen größer als der Pauschbetrag ("Übungsleiterpauschale") sind, trage ich in Anlage EÜR, Zeile 23, nur die Höhe meines Gewinns ein? In meinem Beispiel 2200€?
2.) Somit hätte ich in Anlage EÜR, Zeile 84 einen steuerpflichtigen Gewinn/Verlust von 0 Euro. Entsprechend würde ich auch in Anlage S, Zeile 4 "Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit" genau 0 Euro eintragen.
- Wenn ich nichts zu versteuern habe, muss ich dann überhaupt das Ganze eintragen & abgeben? Könnte ich bei meiner Konstellation auf die Anlage EÜR und Anlage S verzichten?
Über einen Tipp würde ich mich sehr freuen!
Viele Dank und Grüße
bambooshadow
ich mache gerade meine Steuererklärung und fülle auch, pflichtbewusst, die Anlage S aus, über meine nebenberuflichen Einnahmen als Musiker und Sänger. Einnahmen und Ausgaben werden über Anlage EÜR dokumentiert.
Da meine Einnahmen (2200€) nach nach EStG §3/26 als "nebenberufliche künstlerische Tätigkeit" gelten, kann ich in Anlage EÜR, Zeile 23, einen Pauschbetrag von bis zu 2400€ geltend machen. Dieser Pauschbetrag übersteigt jedoch meine Summe der Betriebseinnahmen (Zeile 22, Anlage EÜR), somit würde ich auf einen Verlust von 200€ kommen. Die Formularprüfung hat mir dies auch schon als möglichen Fehler angezeigt.
Meine Fragen hierzu:
1.) Wenn die Einnahmen größer als der Pauschbetrag ("Übungsleiterpauschale") sind, trage ich in Anlage EÜR, Zeile 23, nur die Höhe meines Gewinns ein? In meinem Beispiel 2200€?
2.) Somit hätte ich in Anlage EÜR, Zeile 84 einen steuerpflichtigen Gewinn/Verlust von 0 Euro. Entsprechend würde ich auch in Anlage S, Zeile 4 "Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit" genau 0 Euro eintragen.
- Wenn ich nichts zu versteuern habe, muss ich dann überhaupt das Ganze eintragen & abgeben? Könnte ich bei meiner Konstellation auf die Anlage EÜR und Anlage S verzichten?
Über einen Tipp würde ich mich sehr freuen!
Viele Dank und Grüße
bambooshadow
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