Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Erste Steuererklärung nach Hochzeit

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Erste Steuererklärung nach Hochzeit

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage bzgl. der Steuererklärung. Ich wollte eben mal schauen, ob meine Frau und ich nächstes Jahr mit einer Rückzahlung rechnen müssen. Dass wir nicht aus alle Wolken fallen, sondern evtl. gleich ein wenig Geld auf die Seite legen können. Wir haben im April diesen Jahres geheiratet und der Steuerklassenwechsel in 3/5 hat zum Ende Mai gegriffen. Habe nun mal meine Daten (jetzigen Gehaltszettel habe ich halt bis Dezember 15 hochgerechnet) in die Steuererklärung für 2014 eingetragen.

    Meine Frau(Steuerklasse 5) hatte für ca. 4-6 Wochen ein steuerpflichtiges Einkommen(insgesamt 3000€ brutto und davon 17€ einbehaltene Einkommensteuer) und sonst nur einen Minijob. Bei mir (Steuerklasse 3) waren es 12 Monate voll steuerpflichtig (39403 € Bruttolohn und davon 4245€ einbehaltene Einkommensteuer).

    Wenn man in 3/5 ist, dann heißt es doch, sofern nur einer ein steuerpflichtiges Einkommen hat, dass es +-0€ im Regefall aufgeht.

    Jedoch habe ich ja in den Monaten Januar, Februar, März, April mehr Steuern gezahlt, da ich ja da noch in der 1 war. Bekomm ich diese dann nächstes Jahr nachbezahlt? Weiß das jemand? Oder war jemand mal in der selben Situation? Ich weiß, das ist ein wenig kompliziert geschrieben, aber ich hoffe Ihr steigt da ein wenig durch :-)

    Danke schon mal

    Gruß bonehelm

    #2
    AW: Erste Steuererklärung nach Hochzeit

    Du verwirrst mich. Einerseits scheinst Du die Daten in ElsterFormular schon eingegeben und durchgerechnet zu haben, andererseits hast Du offensichtlich Deine Einnahmen nicht vollständig erfasst.

    Mal zu den Begrifflichkeiten: das was vom Lohn einbehalten wird heißt Lohnsteuer. Auf Grundlage der Einkommensteuererklärung wird dann die Einkommensteuer berechnet. Kommt es da zu einer Rückzahlung, dann bekommst Du etwas von der Lohnsteuer wieder. Eine Nachzahlung müsstest Du ans Finanzamt leisten.

    Kommentar


      #3
      AW: Erste Steuererklärung nach Hochzeit

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Du verwirrst mich. Einerseits scheinst Du die Daten in ElsterFormular schon eingegeben und durchgerechnet zu haben, andererseits hast Du offensichtlich Deine Einnahmen nicht vollständig erfasst.

      Mal zu den Begrifflichkeiten: das was vom Lohn einbehalten wird heißt Lohnsteuer. Auf Grundlage der Einkommensteuererklärung wird dann die Einkommensteuer berechnet. Kommt es da zu einer Rückzahlung, dann bekommst Du etwas von der Lohnsteuer wieder. Eine Nachzahlung müsstest Du ans Finanzamt leisten.
      Ja ich habe die Daten, sprich, Bruttolohn, Lohnsteuer, RV Beiträge etc. bis Dezember hochgerechnet. Diese habe ich dann in das Elster Formular eingetragen. Auch die Daten meiner Frau.
      Was mich halt nur wundert ist, dass da eine Erstattung von 900€ rauskommen würde. Nicht dass wir was dagegen hätten, aber kann das sein? Da man ja sagt, weil man monatlich in der Steuerklasse 3 mehr netto hat, gleicht sich das mit dem Jahreslohnsteuerausgleich wieder aus. Sprich +-0 €
      Hängt das vtl. mit den ersten 4 Monaten im Jahr zusammen, weil wir da jeweils noch in der Steuerklasse 1 waren? Bekommt man das dann nachträglich ausbezahlt?

      Viele Grüße

      Kommentar


        #4
        AW: Erste Steuererklärung nach Hochzeit

        laienhaft ausgedrückt ja.

        Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer.

        angerechnet wird die gezahlte Lohnsteuer.

        War die für die ersten Monate zu hoch (StKl. I) kann sich eine Erstattung ergeben.

        Ansonsten kann deine Fallkonstellation (III/V mit sehr geringem Einkommen Ehefrau) jederzeit zu Nachzahlungen führen.

        Kommentar


          #5
          AW: Erste Steuererklärung nach Hochzeit

          1. Aber ist es rein theoretisch möglich, wenn ich meine Daten bis Ende des Jahres hochreche und diese dann zur Berechnung ins Elster Formular eintrage? Oder kann man das so nicht machen?

          2. Und wenn man in 3/5 ist und nur ein Einkommen vorhanden ist, dann kommt im Regelfall ein +-0 unterm Strich raus, oder? Also wenn es sich auf komplette 12 Monate in den Steuerklassen bezieht.

          Kommentar


            #6
            AW: Erste Steuererklärung nach Hochzeit

            Warum wundert es dich, dass eine Erstattung rauskommt?

            Ob die Höhe genau so stimmt, kann ich dir nicht sagen, dafür reichen die von dir angegebenen Daten nicht aus.

            Dass es zu einer Erstattung kommt, ist aber klar, das wird auch bei Eingabe deiner Daten in einen Steuerklassenrechner bestätigt.

            Um die Steuererstattung auch tatsächlich zu erhalten, müsst ihr für 2015 eine Einkommensteuererklärung einreichen. Das ist allerdings erst Anfang 2016 möglich.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Erste Steuererklärung nach Hochzeit

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Warum wundert es dich, dass eine Erstattung rauskommt?

              Ob die Höhe genau so stimmt, kann ich dir nicht sagen, dafür reichen die von dir angegebenen Daten nicht aus.

              Dass es zu einer Erstattung kommt, ist aber klar, das wird auch bei Eingabe deiner Daten in einen Steuerklassenrechner bestätigt.

              Um die Steuererstattung auch tatsächlich zu erhalten, müsst ihr für 2015 eine Einkommensteuererklärung einreichen. Das ist allerdings erst Anfang 2016 möglich.
              Mehr Daten würde ich jedoch in die Steuererklärung auch nicht eingeben. Wie hast du das mit dem Steuerklassenrechner ausgerechnet?

              Kommentar


                #8
                AW: Erste Steuererklärung nach Hochzeit

                Mehr Daten würde ich jedoch in die Steuererklärung auch nicht eingeben. Wie hast du das mit dem Steuerklassenrechner ausgerechnet?
                Natürlich gibst du mehr Daten ein. Zum Beispiel euer Alter und das Bundesland, in dem ihr arbeitet. Beide Angaben beeinflussen die Höhe der Beiträge zur Pflegeversicherung.

                In den Steuerklassenrechner habe ich nur die von dir angegebenen Bruttoeinkünfte eingegeben und das Ergebnis mit den von dir angegebenen Beträgen über den 2015 erwartbaren Lohnsteuerabzug verglichen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Erste Steuererklärung nach Hochzeit

                  Achso ok. Aber Danke dir schon mal für die Infos. Und was ist bei der Berechnung rausgekommen? Also ohne die anderen Daten bzw. bräuchtest du noch paar Daten? Bzw. gibt es irgendwo sonst eine Infoseite wie man das noch ausrechnen kann.
                  Zuletzt geändert von bonehelm; 02.11.2015, 11:22.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Erste Steuererklärung nach Hochzeit

                    Zitat von bonehelm Beitrag anzeigen
                    Und was ist bei der Berechnung rausgekommen?
                    Keine Ahnung, woher sollen wir das wissen. Glaubst du, hier rechnet jemand für dich? Und wenn ja, auf welche Grundlage? Hast du bisher irgendeine Zahl genannt.

                    Zitat von bonehelm Beitrag anzeigen
                    bzw. bräuchtest du noch paar Daten?
                    Nö, weil dir hier keiner den Allerwertesten hinterher trägt.

                    Ehegattensplitting heißt vereinfacht, nehme beide Bruttoeinkommen zusammen, teile sie durch zwei, gucke, was ein Single dafür gezahlt hätte, und nehme das Ergebnis mal zwei.

                    Das kannst du tun oder nicht. Aber erwarte nicht, dass es jemand anderes für dich tut.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Erste Steuererklärung nach Hochzeit

                      Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                      Keine Ahnung, woher sollen wir das wissen. Glaubst du, hier rechnet jemand für dich? Und wenn ja, auf welche Grundlage? Hast du bisher irgendeine Zahl genannt.



                      Nö, weil dir hier keiner den Allerwertesten hinterher trägt.

                      Ehegattensplitting heißt vereinfacht, nehme beide Bruttoeinkommen zusammen, teile sie durch zwei, gucke, was ein Single dafür gezahlt hätte, und nehme das Ergebnis mal zwei.

                      Das kannst du tun oder nicht. Aber erwarte nicht, dass es jemand anderes für dich tut.
                      Ok, dass man das mir nicht vorrechnet, kann ich ja verstehen, war ja auch nur eine höfliche Frage. Aber da kann man sich auch anders ausdrücken. Naja egal. Dennoch Danke an die zahlreichen Infos.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Erste Steuererklärung nach Hochzeit

                        Sorry, was erwartest du? Das hier jemand die Steuer für dich berechnet? Und falls ja, auf welcher Grundlage? Wieviel zahlen hast du genannt? Bruttoeinkommen Mann/Fraiu, SV-Beiträge Mann/Frau, LSt-Abzug Mann/Frau?

                        Ist es da irgendein Wunder, dass ich da das kalte Kotzen kriegen?

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Erste Steuererklärung nach Hochzeit

                          Ja ist ja gut jetzt ;-)
                          Thread kann von mir aus gerne geschlossen werden.

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X