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Frage bzgl. Einkommenssteuer und Lohnsteuer?

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    Frage bzgl. Einkommenssteuer und Lohnsteuer?

    Hallo zusammen,

    sorry, dass ich einen neues Thema aufmachen muss. Wollte es eigentlich in mein bestehendes packen, aber das hatte ich leider schon schließen lassen.
    Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege. Ich wollte ja ungefähr errechnen, ob ich mit einer Nachzahlung oder Erstattung rechnen muss/kann.
    Aber ich habe erst einmal eine Frage zum Grundprinzip der Einkommensteuererklärung.

    Ich habe eine festgesetzte Summe an Einkommenssteuer, die mir zum Jahresende mit meinen bereits bezahlten Lohnsteuern verrechnet werden, oder? Ist die Lohnsteuer, die mein Arbeitgeber Monat für Monat direkt ans Finanzamt/Staat zahlt größer als die zu entrichtende Einkommenssteuer bekommt man eine Erstattung und hat man zu wenig Lohnsteuer das Jahr über gezahlt muss man nachzahlen, richtig? Mal unabhängig von sämtlichen Freibeträgen etc.

    Gruß bonehelm

    #2
    AW: Frage bzgl. Einkommenssteuer und Lohnsteuer?

    .......richtig?

    Aber total richtig!!

    Frdl. Gruß

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      #3
      AW: Frage bzgl. Einkommenssteuer und Lohnsteuer?

      Ok nehmen wir mal an, ich gebe die Daten in diesen hier ein http://www.cecu.de/steuerklassenrechner.html

      Dann erhalte ich ein Ergebnis bei Lohnsteuer. Ist das die Summe die ich an den Fiskus zahlen muss? Bzw. wenn meine bis Dezember entrichteten Lohnsteuern höher sind als die des Ergebnisses bekomm ich die Differenz bei der Einkommensteuererklärung wieder erstattet? Kann man das so in etwa erklären?

      edit: Und obwohl wir erst im April diesen Jahres geheiratet habe und ab Mai in 3/5 gewechselt sind, wird ja das ganze Jahr so berechnet, als wären wir von Januar an in den Steuerklassen 3 und 5, oder?
      Zuletzt geändert von bonehelm; 02.11.2015, 17:29.

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        #4
        AW: Frage bzgl. Einkommenssteuer und Lohnsteuer?

        Nein, das ist ja nur ein Lohnsteuerrechner.
        Maßgeblich ist die festgesetzte Einkommensteuer, wie du schon selbst festgestellt hast.

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von bonehelm Beitrag anzeigen
        edit: Und obwohl wir erst im April diesen Jahres geheiratet habe und ab Mai in 3/5 gewechselt sind, wird ja das ganze Jahr so berechnet, als wären wir von Januar an in den Steuerklassen 3 und 5, oder?
        Bei der Einkommensteuer gibt's keine Lohnsteuerklassen.
        Mfg

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          #5
          AW: Frage bzgl. Einkommenssteuer und Lohnsteuer?

          Und kann man die festgesetzte Einkommensteuer irgendwie berechnen oder ablesen?

          Aber er rechnet dann mit der aktuellen Steuerklasse, nur halt rückwirkend bis zum Jahresanfang, oder?

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            #6
            AW: Frage bzgl. Einkommenssteuer und Lohnsteuer?

            Aus dem von dir verwendeten Steuerklassenrechner ist die Einkommensteuer natürlich nicht direkt ablesbar, aber der ablesbare Wert bei Klasse IV mit Faktor weicht bei gesetzlich Versicherten erfahrungsgemäß nur ein paar Euro von der erwartbaren Einkommensteuer ab, wenn keine höheren Werbungskosten als 1.000,00 € je Ehegatten anfallen und keine außergewöhnlichen Belastungen usw. die Steuerschuld reduzieren.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Frage bzgl. Einkommenssteuer und Lohnsteuer?

              Gibt es denn nicht irgendwo ein Liste vom Bundesamt aus der man die Einkommensteuer herauslesen kann?
              Ich meine ich habe mal eine ewig lange Tabelle irgendwo gesehen. Oder war das was anderes?

              Gruß

              Kommentar


                #8
                AW: Frage bzgl. Einkommenssteuer und Lohnsteuer?

                Hallo,

                die Tabellen findest du im Internet- Einkommensteuertabelle (Grund) und (Splitting).


                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  AW: Frage bzgl. Einkommenssteuer und Lohnsteuer?

                  Hallo Charlei 24, habe mich zufällig in letzter Zeit auch mit Steuerklassenrechner IV/IV mit Faktor beschäftigt. Sie schreiben, dass man bei Pflichtversicherten die fällige Einkommensteuer direkt ablesen kann. Bei Privatversicherten müsste es, falls die Beitragshöhe bekannt ist, auch gehen. Oder man nimmt den Betrag der Zeile 28 der Lohnstreuerbescheinigung . Was meinen Sie dazu ?

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Frage bzgl. Einkommenssteuer und Lohnsteuer?

                    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    die Tabellen findest du im Internet- Einkommensteuertabelle (Grund) und (Splitting).


                    Gruß FIGUL
                    D.h. man nehme z.B. diese hier http://einkommensteuertabellen.finan...belle-2015.pdf
                    Man addiert die beiden Jahres-Brutto-Einkommen von beiden Eheleuten zusammen.
                    Das Ergebnis sucht man in der Tabelle und schaut welcher Betrag bei der ESt steht. Das ist dann der Betrag der in der Steuererklärung festgesetzt wird?

                    Viele Grüße

                    edit: wobei ich grad sehe, dass die festgesetzte Einkommensteuer in dieser Tabelle sich im Vergleich zur Elsterprognose (auch wenn es für 2014 ist) um knapp 2500€ unterscheidet. Sprich pdf Tabelle= 5876€ und Elsterprognose=3456 €. Das kann ja dann wiederum nicht sein, oder?
                    Zuletzt geändert von bonehelm; 02.11.2015, 20:44.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Frage bzgl. Einkommenssteuer und Lohnsteuer?

                      Nein, die Einkommensteuer wird nicht aus dem Bruttogehalt berechnet, sondern aus dem zu versteuernden Einkommen. Ich dachte soweit waren wir doch schon, dass die Einkommensteuer mit ElsterFormular berechnet werden kann.

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                        #12
                        AW: Frage bzgl. Einkommenssteuer und Lohnsteuer?

                        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                        Nein, die Einkommensteuer wird nicht aus dem Bruttogehalt berechnet, sondern aus dem zu versteuernden Einkommen. Ich dachte soweit waren wir doch schon, dass die Einkommensteuer mit ElsterFormular berechnet werden kann.
                        Ok, ich sehe grad, dass die Formel zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens nicht grad einfach ist. Aber du hast ja recht, das macht eigentlich Elster für einen.
                        Wenn ich mal von ausgehe, dass, wenn ich alle Daten meiner Frau und mir eingebe (das ganze halt in der Einkommensteuererklärung für 2014) und Zusammenveranlagung ankreuze und bei dem Ergebnis eine Erstattung von knapp 900€ erhalte, dann wird das wohl für 2015 keine riesen Sprünge machen, so dass ich auf einmal was nachzahlen muss, oder?
                        Ich vermute ganz stark, die ersten 4 Monate in denen ich auf Grund der StKl.1 viele Lohnsteuer gezahlt habe, kommen mir jetzt wieder zu gute, oder was denkt ihr?

                        Vielen lieben Dank

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                          #13
                          AW: Frage bzgl. Einkommenssteuer und Lohnsteuer?

                          Hallo,

                          @L. E. Fant

                          Danke für die Unterstützung.
                          Ich bin platt

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

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                            #14
                            AW: Frage bzgl. Einkommenssteuer und Lohnsteuer?

                            @FIGUL: Wir sollten langsam Feierabend machen

                            @bonehelm: Du hast ja schon mal hochgerechnet. Spaßeshalber kannst Du ja auch mal nur die ersten vier Monate mal drei nehmen und die anderen Einkünfte des Jahres weglassen

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                              #15
                              AW: Frage bzgl. Einkommenssteuer und Lohnsteuer?

                              Hallo @bonehelm.

                              mir wird immer unklarer, was dich umtreibt. Ursprünglich ging es dir angeblich darum, ob du Rückstellungen für Steuernachzahlungen für das Jahr 2015 bilden musst. Das scheint nicht der Fall zu sein.

                              Wie hoch deine Steuerrückzahlung für 2015 konkret ausfallen wird, ist doch im Moment ziemlich belanglos. Du kannst das aus Neugierde natürlich mit ElsterFormular annähernd berechnen, wobei ElsterFormular für das Jahr 2014 zwangsläufig die Erhöhung das Grundfreibetrags ab 2015 nicht verarbeiten kann. Da musst du einfach warten, bis die Version für 2015 vorliegt oder deine Werbungskosten entsprechend der Erhöhung des Grundfreibetrag anpassen. Wirklich sinnvoll erscheint mir das aber nicht.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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