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Auswärtstätigkeiten korrekt eintragen

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    Auswärtstätigkeiten korrekt eintragen

    Hallo zusammen,

    ich versuche gerade meine Auswärtstätigkeiten in das Elster Formular einzutragen. Im Vorjahr (für 2013) hatte ich nur die jeweiligen Gesamtsummen und den insgesamt erstatteten Betrag eintragen müssen für Aufwendungen und Verpflegungsmehraufwendungen.

    Nun muss man aber in Bezug auf die Reisekosten alle Reisen einzeln angeben. Soweit für Reisekosten noch klar (wenn auch umständlich).
    Womit ich jetzt allerdings etwas überfragt bin, ist die Eintragung der Hotelkosten. Mein Arbeitgeber erstattet mir die vollen Kosten abzüglich 4,80€ für Frühstück. Dafür bekomme ich aber ja eine Pauschale für Verpflegungsmehraufwand. Nun bin ich nicht sicher, welchen Wert für Übernachtungskosten ich eintragen soll.
    Also Rechenbeispiel: Ich habe insgesamt 69€ für eine Hotelübernachtung bezahlt. Davon habe ich 64,20 € erstattet bekommen. Trage ich jetzt in der Steuererklärung trotzdem die 69€ ein? Und dann im Feld "Vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt (also für Reisekosten ohne Verpflegungspauschalen, Zeile 51) die 64,20€?
    Zudem trage ich die vom Arbeitgeber erhaltenen Verpflegungspauschalen (in diesem Beispiel 2x12€) ein.
    Ist das korrekt wenn ich es in dieser Weise für alle Reisen mache und den vom AG erstatteten Betrag summiere?

    Bei den Pauschbeträgen für Mehraufwendungen finde ich auch kein Feld mehr, wo man eintragen muss, wie viel vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt wurde. Das steht aber ja auch schon auf meiner Lohnsteuerbescheinigung und muss daher vermutlich nicht nochmal separat aufgeführt werden, oder?

    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.

    Viele Grüße
    TabeaK

    #2
    AW: Auswärtstätigkeiten korrekt eintragen

    Was die Unterkunftskosten angeht, soweit korrekt.

    Bei den Verpflegungsaufwendungen musst Du selbst die Dir zustehenden Pauschalen rausknobeln. Es kann ja sein, dass der Arbeitgeber einen Fehler gemacht hat oder Dir weniger als die Pauschalen erstattet. Die Erstattungen des Arbeitgebers kommen in der Anlage N in die Zeile 57.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Auswärtstätigkeiten korrekt eintragen

      Vielen Dank!

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