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Eintragen der steuerfreien Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

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    Eintragen der steuerfreien Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

    Hallo zusammen,
    ich habe noch eine weitere Frage zu den Auswärtstätigkeiten. Irgendwie ist das Elster Formular diesbezüglich im letzten Jahr leider komplizierter geworden.
    Vor allem bin ich aber auch ob der Reiseabrechnungen meines Arbeitgebers verwirrt.
    Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung steht unter "20. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeiten" ein Betrag von 229,20€. Ich habe die einzelnen Dienstreisen bei meinem Arbeitgeber eingereicht und komme wenn ich diese zusammenrechne auf einen Betrag von 332,20€.
    Grund kann sein, dass meine letzte Dienstreise aus dem Dezember 2014 erst in 2015 abgerechnet wurde. Hier ist nochmal eine Pauschale von 96€ an mich ausgezahlt worden. Das kommt dann immer noch nicht ganz hin, aber vielleicht haben ich oder mein AG sich um die anderen paar Euro verrechnet.

    Ich bin jetzt völlig überfragt wie ich das alles in das Elster Formular eintragen soll.
    Also bisher habe ich eingetragen:
    - Zeile 49: einzeln je Dienstreise Kosten für Taxi, ÖPNV, Hotel (inkl. der Dezember-Dienstreise)
    - Zeile 51: davon erstattete Beträge (auch inkl. Dezember-Dienstreise)
    - Zeilen 52-54: Anzahl Tage über 8h, An- und Abreise, über 24h - nach meinen Reisekostenabrechnungen (und inkl. der Dez.-Reise)
    - Zeile 55: Kürzungsbeträge wegen Stellung von Mahlzeiten
    eine Auslands-Dienstreise
    auch dazu Kürzungsbetrag wegen Mahlzeitenstellung
    - Zeile 56: Summe aller Mehraufwendungen für Verpflegung im Ausland
    - Zeile 57: vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt - hier habe ich den ersetzten Betrag der Mehraufwendungen für Verpflegung im Ausland eingetragen IST DIESE ZEILE KORREKT?

    und: wo trage ich den Wert von 229,20€ aus meiner Lohnsteuerbescheinigung ein?! Auf dem Deckblatt der Anlage N steht in Zeile 20 "In Anlage N Zeile 51 oder 56 berücksichtigen". In Zeile 51 habe ich ja bereits den erstatteten Betrag aus meinen Reisekostenabrechnungen eingetragen. Ist das falsch? Sollen hier die 229, 20€ hin? Zeile 56 ist "Summe aller Mehraufwendungen für Verpflegung im Ausland" - das kann ja nicht stimmen. Ist vielleicht Zeile 57 gemeint? Da habe ich aber ja nur den Betrag fürs Ausland eingetragen, das wäre als Hinweis dann aber trotzdem schlüssig.

    Also
    1. Wo muss ich die 229,20€ aus meiner Lohnsteuerbescheinigung eintragen?
    2. Muss ich ggf. Reisen weglassen für die ich im Folgejahr die Erstattung bekommen habe? Oder kann ich sie trotzdem eintragen? Das müsste ja im kommenden Jahr dann entsprechend ausgeglichen werden, da ich da ja mehr auf der Haben-Seite als auf der Soll-Seite haben müsste (was die Verpflegungsmehraufwände angeht), oder?
    3. Habe ich sonst alles zu diesem Thema korrekt eingetragen?

    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir nochmal jemand weiterhelfen kann!

    Viele Grüße und danke für die tolle Unterstützung hier im Forum,
    TabeaK

    #2
    AW: Eintragen der steuerfreien Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

    Die Werbungskosten sind um die Erstattung zu kürzen, auch wenn sie erst im Folgejahr zugeflossen ist.
    Siehe: FG Köln vom 28.11.2006, Az. 10 K 4008/04 E oder OFD Hannover 17.1.2006.

    - - - Aktualisiert - - -

    Die 229 Euro sind nur als Hinweis gedacht. Das sind die Beträge, die dein AG dir steuerfrei gezahlt hat.
    Wenn hier die Erstattung aus dem folgejahr noch nicht enthalten ist, dann musst du die hinzu zählen. Und in Summe müsste es der Summe der AG -Erstattung entsprechen, die du in der Steuererklärung in den Zeilen eingetragen hast.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Eintragen der steuerfreien Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

      Vielen Dank.

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