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Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

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    #31
    AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

    Tatsächliche Kosten 215 € abzüglich pauschal versteuerter Zuschuss 500 € = -285 €. Anzuerkennende Werbungskosten somit NULL.
    Ich komme da auf 715 €, von denen der AG 500 € trägt und auch pauschal versteuert, als Eigenanteil von @cindysheen verbleiben dann 215 €.

    Der Preis von 715 € würde auch zu dem von @cindysheen genannten Preis für eine Jahreskarte im Einzelkauf von 900 € passen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #32
      AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

      @charlie24

      Für den Werbungskostenabzug ist aber nur der Aufwand des Steuerpflichtigen maßgebend und nicht der des AG.

      Aufwand des AN waren nun einmal nur 215 €. Mit dem pauschal besteuerten geldwerten Vorteil ist der AN nicht belastet, da der AG die Steuer hierfür übernommen hat.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #33
        AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
        @charlie24

        Für den Werbungskostenabzug ist aber nur der Aufwand des Steuerpflichtigen maßgebend und nicht der des AG.

        Aufwand des AN waren nun einmal nur 215 €. Mit dem pauschal besteuerten geldwerten Vorteil ist der AN nicht belastet, da der AG die Steuer hierfür übernommen hat.
        Das ist schon klar! Nach deiner Berechnung käme er aber rechnerisch zunächst sogar ins Minus, was falsch ist. Die Karte hat ja garantiert nicht nur 215 €, sondern die von mir genannten 715 € gekostet und die Karte
        wurde vom Arbeitgeber bestellt und bezahlt. Das ist nämlich gängige Praxis bei den meisten Job-Ticket-Angeboten.

        Wenn die kürzeste Straßenentfernung gering ist und die Entfernungspauschale deshalb unter 715 € bleibt, würden ihm nicht einmal die 215 € Eigenanteil erhalten bleiben, da die 500 € ja von der Entfernungspauschale abgezogen werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #34
          AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

          Hallo,

          >>>Wenn die kürzeste Straßenentfernung gering ist und die Entfernungspauschale deshalb unter 715 € bleibt, würden ihm nicht einmal die 215 € Eigenanteil erhalten bleiben, da die 500 € ja von der Entfernungspauschale abgezogen werden.

          Und, wäre das denn falsch?
          Wenn jemand eine Monatskarte kauft obwohl sie gar nicht notwendig war, dann ist das wohl Privatvergnügen.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #35
            AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

            Wenn jemand eine Monatskarte kauft obwohl sie gar nicht notwendig war, dann ist das wohl Privatvergnügen.
            Das ist in § 9 Abs. 1 Ziffer 4 Satz 2 EStG eindeutig geregelt. Bis zu 4.500 € pro Jahr werden die zum Teil höheren Aufwendungen für die ÖPNV-Nutzung akzeptiert.

            Die Frage der Notwendigkeit stellt sich m. E. so nicht!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #36
              AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

              Hallo,

              >>>Das ist in § 9 Abs. 1 Ziffer 4 Satz 2 EStG eindeutig geregelt. Bis zu 4.500 € pro Jahr werden die zum Teil höheren Aufwendungen für die ÖPNV-Nutzung akzeptiert.

              Wenn du also direkt gegenüber der Firma wohnst (Fußweg 100 Meter), dann kannst du dir trotzdem eine Karte für die ganze Stadt kaufen?
              Nee nee, das geht natürlich nicht, die Kosten müssen schon zum Weg passen/gehören.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #37
                AW: Angabe Jobticket und Entfernungspauschale

                Wenn du also direkt gegenüber der Firma wohnst (Fußweg 100 Meter), dann kannst du dir trotzdem eine Karte für die ganze Stadt kaufen?
                Nee nee, das geht natürlich nicht, die Kosten müssen schon zum Weg passen/gehören.
                Wenn ein Arbeitgeber das Job-Ticket beschafft und den größeren Teil der Kosten übernimmt und pauschal besteuert,

                gehe ich zunächst davon aus, dass der AG die Voraussetzungen des § 40 Abs. 2 EStG kennt und auch beachtet hat.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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