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vermietete Eigentumswohnung Werbungskosten

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    vermietete Eigentumswohnung Werbungskosten

    Liebe Forum-Member,

    ich habe eine Verständnisfrage, nachdem ich meinen Steuerbescheid um 2/3 dessen, was ich errechnet habe, gekürzt zurückbekommen habe. Wie es für mich ausschaut, hat das Finanzamt mein Hausgeld als Werbungskosten nicht akzeptiert. Ist das denn korrekt?

    Ich bin wie folgt vorgegangen: ich habe die Mieteinnahmen ohne Umlagen und dann noch Separat die Umlagen angegeben.

    Bei den Werbungskosten habe ich unter "weitere Nebenkosten" das Wohngeld angegeben. Unter sonstige Werbungskosten habe ich dann die laufende Instandhaltung und andere nicht umlagefähige Kosten aufgeführt. Mir kommt es nun bei einer Gegenprüfung so vor, als hätte mein Finanzamt eben das Hausgeld nicht akzeptiert. Hat das seine Richtigkeit und habe ich einen Denkfehler?

    Vielen Dank

    #2
    AW: vermietete Eigentumswohnung Werbungskosten

    1. Was hat das denn mit ElsterFormular zu tun?
    2. Was steht denn unter den Erläuterungen im Bescheid?
    3. Die Instandhaltungsrücklage ist natürlich nicht abzugsfähig.

    Kommentar


      #3
      AW: vermietete Eigentumswohnung Werbungskosten

      Zu 1. falsches Forum also? Wo würde denn meine Frage besser hinpassen?
      Zu 2. für die sonstigen Nebenkosten liegt keine Einzelaufstellung vor
      Zu 3. hier habe ich nur die vorgenommene Instandhaltung aufgeführt

      Kommentar


        #4
        AW: vermietete Eigentumswohnung Werbungskosten

        Deine Frage hat mit Elster nichts mehr zu tun, sondern geht in die Richtung Steuerberatung.

        Steuerberatung ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.

        http://www.finanzen.sachsen.de/1272.html

        Wende dich an den Steuerberater deines Vertrauens oder richte deine Frage direkt an das Finanzamt.
        Mfg

        Kommentar


          #5
          AW: vermietete Eigentumswohnung Werbungskosten

          Zitat von hkd99 Beitrag anzeigen
          Liebe Forum-Member,

          Bei den Werbungskosten habe ich unter "weitere Nebenkosten" das Wohngeld angegeben.

          Vielen Dank
          Wau, du selbst zahlst Wohngeld?
          Solch Vermieter wünsche ich mir!
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

          Kommentar


            #6
            AW: vermietete Eigentumswohnung Werbungskosten

            Wau, du selbst zahlst Wohngeld?
            Als Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung ist er gegenüber der Eigentümergemeinschaft zahlungspflichtig, das ist doch ganz normal.

            Was von den Umlagen dann auf den Mieter überwälzt wird bzw. überwälzt werden kann, ist Sache des Mietvertrags.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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