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Fragen zur "studentischen" Steuererklärung (auch rückwirkend)

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    Fragen zur "studentischen" Steuererklärung (auch rückwirkend)

    Hallo,

    ich studiere seit 2009 und habe bis jetzt leider noch keine Steuererklärung abgegeben.

    Letztens war ich in einem Seminar, dass bestimmte Vorteile aufgezeigt hat, wenn man bereits als Student eine Steuererklärung abgibt. Man bekommt zunächst natürlich noch keine Steuern zurück (da ein Student i.d.R. noch keine Steuern zahlt), aber man kann ein bestimmtes "Guthabenkonto" beim Finanzamt (z.B. bestimmte Pauschbeträge) aufbauen und dieses dann mit den zukünftigen Steuerzahlungen verrechnen.

    Dazu habe ich jetzt mehrere Fragen:
    1. Soweit ich informiert bin, kann man rückwirkend bis zu 4 Jahre seine Steuererklärung einreichen. In diesem Fall wäre das also bis zurück ins Jahr 2011 möglich. Mir wurde gesagt, dass man eine rückwirkende Steuererklärung immer nur bis zum 31.12. eines Jahres (für 2011 also bis zum 31.12.2015) beim Finanzamt einreichen kann. Stimmt das soweit? Falls ja, kann ich eine Verlängerung beim Finanzamt erwirken (ich werde es dieses Jahr leider nicht mehr schaffen)? Reicht hierfür ein einfaches Schreiben wie das hier: http://www.steuertipps.de/steuererkl...tverlaengerung ?
    2. Gibt es im Internet eine gute Übersichtsseite, was man als Student (ich habe zudem bereits eine abgeschlossene Berufausbildung!) alles ansetzen kann/ darf? Da man ja alles irgendwie belegen sollte, gibt es hierfür bereits fertige Excel-Listen (z.B. Kosten für Lerngruppen, Fahrtkosten, etc.)?
    3. Was ist die kostengünstigste Möglichkeit, um Hilfe bei der Steuererklärung zu bekommen (ist wie gesagt meine Erste)?
    4. Gibt es sonst noch irgend etwas wichtiges zu beachten (vor allem auch bzgl. der rückwirkenden Steuererklärungen)?

    Danke schon mal für eure Hilfe!

    #2
    AW: Fragen zur "studentischen" Steuererklärung (auch rückwirkend)

    Guten Abend,
    da dieses Thema gefühlte 1.000 Mal behandelt wurde, nutze doch bitte die Suchfunktion rechts oben...................
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Fragen zur "studentischen" Steuererklärung (auch rückwirkend)

      Wäre eine Möglichkeit, aber da ich nicht wirklich passende Antworten auf all meine Fragen finden konnte, würde ich einen "Experten" bitten, mir zu helfen.

      Kommentar


        #4
        AW: Fragen zur "studentischen" Steuererklärung (auch rückwirkend)

        Hallo,

        Klipp und klar ausgedrückt:
        Du suchst jemanden der dir die Arbeit abnimmt.
        Du findest alles im Internet.
        und - siehe - Kontierung

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Fragen zur "studentischen" Steuererklärung (auch rückwirkend)

          Bitte keine belehrenden Kommentare mehr!
          Nur wenn jemand wirklich Ahnung hat und mir helfen kann.

          Kommentar


            #6
            AW: Fragen zur "studentischen" Steuererklärung (auch rückwirkend)

            Guten Abend,
            mir wird schlecht, wenn ich daran denke, dass das die Generation ist, die uns folgt...........
            Wir schreiben hier in einem ANWENDERforum zur Anwendung Elster, Hilfeleistung in steuerlichen Sachverhalten ist den Amtsträgern in Deutschland vorbehalten (zur Erläuterung: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und unter bestimmten Voraussetzungen Lohnsteuerhilfevereine)
            Grüsse
            Kontierung

            in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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              #7
              AW: Fragen zur "studentischen" Steuererklärung (auch rückwirkend)

              Du hast hier unter ElsterFormular gepostet, aber keine deiner Fragen hat etwas mit ElsterFormular zu tun. Was erwartest du eigentlich?

              Damit du nicht ganz unwissend von dannen gehst:

              zu 1.: Die Frist für 2011 läuft definitiv am 31.12.2015 ab, da gibt es keine Verlängerungsmöglichkeit.

              zu 2.: Du kannst deine Ausbildungskosten als Werbungskosten geltend machen, nachdem du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hast. Was da bei dir konkret anfällt, wissen wir doch nicht.

              zu 3.: Kann ich dir nicht sagen, da ich keine Steuerberatung in Anspruch nehme.

              zu 4.: Du musst die gesetzlichen Fristen für die Abgabe einhalten und wahrheitsgemäße Angaben zu deinen Ausbildungskosten machen.


              Im Übrigen schlage ich vor, dass das Thema hier geschlossen wird. Der TE hat mit seiner Erklärung für 2011 ja noch nicht einmal begonnen, kann also gar keine Fragen zu ElsterFormular haben.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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