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Anlage R - Krankenversicherungsbeiträge

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    Anlage R - Krankenversicherungsbeiträge

    Hallo,

    mein Vater ist seit 2010 Rentner. Er erhält monatlich die gesetzliche Rente abzgl. Kranken- und Pflegeversicherung. Zusätzlich muss er aber noch einen monatlichen Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung an die Krankenkasse zahlen, da er jährlich eine Betriebsrente vom alten Arbeitgeber erhält.
    Wo trage ich nun die ganzen Abgaben ein und kann mir jemand noch sagen, ob auf der Bescheinigung von der KK beide Abgaben enthalten muss? Welcher der beiden Beiträge wird auf dieser Bescheinigung von der KK bescheinigt?

    Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Antworten

    #2
    AW: Anlage R - Krankenversicherungsbeiträge

    Hallo,

    die Beiträge zur KV und PV kommen in Anlage Vorsorgeaufwand.
    Wieso bestätigung der KK.
    Dein Vater erhält doch für seine Betriebsrente eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung.
    Die Daten überträgst du in Anlage N.
    Da ist doch der Beitrag zur KV u. PV eingetragen.
    Auf dem Rentenbescheid stehen die Beiträge zur KV u. PV die von der Rente abgezogen werden.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Anlage R - Krankenversicherungsbeiträge

      Man kann sich von der Rentenversicherung auch jährlich eine Bescheinigung schicken lassen, die alle relevanten Daten enthält. Das muss nur einmal beantragt werden.

      Der Eigenanteil bei den Beiträgen zur KVdR kommt in die Zeilen 18 bzw. 21 der Anlage Vorsorgeaufwand. Die Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung werden automatisch in diese Anlage übernommen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Anlage R - Krankenversicherungsbeiträge

        Ja mein Vater bekommt die arbeitgeberbescheinigung. Allerdings sind darauf keine kv uns pk Beiträge enthaltenen, da er sie direkt an die kk bezahlt.

        Kann ich die Beiträge komplett so vom rentenbescheid übernehmen und in welcher Zeile kommen die?

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          #5
          AW: Anlage R - Krankenversicherungsbeiträge

          ... da er sie direkt an die kk bezahlt.
          Aber das macht man doch m. W. normalerweise nur als Privatversicherter. Dann ist man aber in der Regel auch nicht in der Krankenversicherung der Rentner -KVdR-, denn das ist eine gesetzliche Krankenkasse.

          Oder ist dein Vater freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse?

          Privatversicherte erhalten jährlich eine Bescheinigung ihrer Krankenkasse. Die Beiträge Privatversicherter gehören in die Zeilen 31 ff. der Anlage Vorsorgeaufwand.

          Die Zeilen für Beiträge zur KVdR habe ich oben schon genannt. In diese Zeilen (18 bzw. 21) müssten auch freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu den KVdR-Beiträgen hinzuaddiert werden.

          Aus der Rentenmitteilung des Postrentendienstes kann man natürlich die Beiträge zur KVdR für ein ganzes Jahr hochrechnen, was man daraus aber nicht herausrechnen kann, ist der Rentenanpassungsbetrag, der in Zeile 6 der Anlage R anzugeben ist.

          Den bekommt man nur über die jährliche Mitteilung der Rentenversicherung selbst oder ab 2012 natürlich auch über den Belegabruf, den ich selbst nutze. Als Privatversicherter bin ich aber eben nicht Mitglied der KVdR, sondern bekomme von der Rentenversicherung einen Zuschuss zu meinen Krankenkassenbeiträgen, denn ich in Zeile 34 der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen muss.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            AW: Anlage R - Krankenversicherungsbeiträge

            Hallo Charlie24,
            seit etlichen Jahren zahlen die AG keine Anteile bei betrieblichen Renten................
            Die (gesetzlichen) Krankenkassen versenden jedoch Mitteilungen, aus denen die KV- und PV-Beträge ersichtlich sind und zu jeder Rentenanpassung flattert wiederum ein Schreiben mit Anhebung der Beiträge der (gesetzlichen) KK ins Haus
            Grüsse
            Kontierung

            in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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              #7
              AW: Anlage R - Krankenversicherungsbeiträge

              seit etlichen Jahren zahlen die AG keine Anteile bei betrieblichen Renten ...
              Hallo Kontierung,

              danke für den Hinweis, allerdings war ich bisher der Meinung, dass die 100%-Beiträge des Rentners zu KV und PV trotzdem von Seiten der zahlenden Stelle abgeführt werden. Meine Schwester erhält z. B. eine betriebliche Altersversorgung aus einer kommunalen Zusatzversorgungskasse, bei der diese Beiträge einbehalten werden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                AW: Anlage R - Krankenversicherungsbeiträge

                Hallo,

                bei den elektr. Lohnsteuerbescheinigungen (Betriebsrenten) , die ich gesehen habe, war immer die KV und PV eingetragen,
                die dann natürlich in Anlage N übernommen wurden
                Eine schriftliche Mitteilung des ehemaligen AG erfolgte und erfolgt zusätzlich.

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Anlage R - Krankenversicherungsbeiträge

                  Mein Schwiegervater erhält eine kleine Betriebsrente direkt von seinem ehemaligen Arbeitgeber, da werden die KV- und PV-Beiträge vom AG einbehalten und auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.

                  Das bestätigt die Aussage von @FIGUL!

                  Bei mir als Mitglied der PKV wird dagegen die Vorsorgepauschale unter Punkt 28 der LStB ausgewiesen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    AW: Anlage R - Krankenversicherungsbeiträge

                    Hallo,

                    @Charlie24

                    Genauso ist es! ;-)

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Anlage R - Krankenversicherungsbeiträge

                      Hallo zusammen,
                      das war früher so, Altvereinbarungen werden nicht berührt sh. hier
                      https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=843
                      unter Kassenbeiträge (in rot)
                      Grüsse
                      Kontierung

                      in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                        #12
                        AW: Anlage R - Krankenversicherungsbeiträge

                        Hallo Kontierung,

                        ich glaube, wir schreiben aneinander vorbei. Mein Schwiegervater muss seine Beiträge zur KV und PV auch komplett selbst zahlen, aber abgeführt an die KVdR werden diese von seinem ehemaligen AG, der sie auch in die LStB einträgt.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Anlage R - Krankenversicherungsbeiträge

                          Hallo Charlie,
                          nein, bei uns zeiht die Krankenkasse direkt von unserem Bankkonto ein..............
                          Grüsse
                          Kontierung

                          in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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