Hallo zusammen,
mir hat letztens eine verwandte Verkäuferin folgendes erzählt. Sie arbeitet bei uns in einem Kaufhaus in der spielzeugabteilung als Abteilungsleiterin.
Sie haben momentan zu Weihnachten eine Aktion wo sie ganz günstig Spielwaren verkaufen und sogar drauflegen.
Also sie bietet die Ware zum Einkaufswert und dann gibt es noch 20% rabatt darauf. Wie wird denn so was steuerlich behandelt in der EÜR?
Wie sieht es noch aus wenn Spielzeug kaputtgeht und die es nicht mehr verkaufen können, also wenn die des abschreiben. Wie wird dies steuerlich behandelt?
mir hat letztens eine verwandte Verkäuferin folgendes erzählt. Sie arbeitet bei uns in einem Kaufhaus in der spielzeugabteilung als Abteilungsleiterin.
Sie haben momentan zu Weihnachten eine Aktion wo sie ganz günstig Spielwaren verkaufen und sogar drauflegen.
Also sie bietet die Ware zum Einkaufswert und dann gibt es noch 20% rabatt darauf. Wie wird denn so was steuerlich behandelt in der EÜR?
Wie sieht es noch aus wenn Spielzeug kaputtgeht und die es nicht mehr verkaufen können, also wenn die des abschreiben. Wie wird dies steuerlich behandelt?
Kommentar