Hallo,
Wir haben ein Unternehmen handeln und verlegen Böden. Für einen Auftrag hatten wir Boden bestellt und geliefert bekommen, allerdings hat die Kundin den Auftrag kurzfristig abgesagt. Wir sind auf der Ware hängen geblieben. Naja dachten wir werden wir schon verkaufen. Nun das Dilemma durch ein zu feuchtes Lager ist der Boden nicht mehr brauchbar und musste entsorgt werden. Muss ich den Schaden irgendwie steuerlich behandeln, schließlich habe ich die Ware damals als umlaufvermögen in meiner EÜR erfasst?
Wir haben ein Unternehmen handeln und verlegen Böden. Für einen Auftrag hatten wir Boden bestellt und geliefert bekommen, allerdings hat die Kundin den Auftrag kurzfristig abgesagt. Wir sind auf der Ware hängen geblieben. Naja dachten wir werden wir schon verkaufen. Nun das Dilemma durch ein zu feuchtes Lager ist der Boden nicht mehr brauchbar und musste entsorgt werden. Muss ich den Schaden irgendwie steuerlich behandeln, schließlich habe ich die Ware damals als umlaufvermögen in meiner EÜR erfasst?
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