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Steuerberechnung nicht möglich

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    Steuerberechnung nicht möglich

    Die Steuerberechnung ist nicht möglich. Bekomme immer folgenden Hinweis:

    AHW Abbruch-Hinweise
    Anlage Vorsorgeaufwand: Der Wert zu der sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung ist
    größer/gleich dem Wert zu den Basiskrankenversicherungsbeiträgen. Bitte überprüfen Sie Ihre
    Angaben.

    Habe 2 Anlagen N erstellt, vllt. ist das die Ursache.

    Danke im voraus.

    #2
    AW: Steuerberechnung nicht möglich

    Zitat von old_juergen Beitrag anzeigen
    Die Steuerberechnung ist nicht möglich. Bekomme immer folgenden Hinweis:

    AHW Abbruch-Hinweise
    Anlage Vorsorgeaufwand: Der Wert zu der sozialen Pflegeversicherung/Pflegepflichtversicherung ist
    größer/gleich dem Wert zu den Basiskrankenversicherungsbeiträgen. Bitte überprüfen Sie Ihre
    Angaben.

    Habe 2 Anlagen N erstellt, vllt. ist das die Ursache.

    Danke im voraus.
    Wirst Du einzeln veranlagt, dann hast Du nur eine Anlage N auch bei mehreren Lohnsteuerbescheinigungen!
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerberechnung nicht möglich

      Also müßte ich beide Lohnbescheinigungen addieren?

      Hatte ich bis noch nie so gemacht und es hatte trotzdem geklappt.

      Außerdem wird bei Elster die Möglichkeit geboten 2 Anlagen N zu erstellen.

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerberechnung nicht möglich

        ne, nur auf den Knopf "weitere Lohnsteuerbescheinigungen" ganz am Ende der 1. Lohnsteuerbescheinigung drücken
        Grüsse
        Kontierung

        in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

        Kommentar


          #5
          AW: Steuerberechnung nicht möglich

          Sorry, genau das habe ich gemacht.

          Kommentar


            #6
            AW: Steuerberechnung nicht möglich

            Zitat von old_juergen Beitrag anzeigen
            Also müßte ich beide Lohnbescheinigungen addieren?

            Hatte ich bis noch nie so gemacht und es hatte trotzdem geklappt.

            Außerdem wird bei Elster die Möglichkeit geboten 2 Anlagen N zu erstellen.
            2 Anlagen N ja, aber eine für den Steuerpflichtigen und die andere für die Ehefrau/Lebenspartner.
            Gruss (S)stiller
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              #7
              AW: Steuerberechnung nicht möglich

              ..im #1 steht: 2 Anlagen N und das ist schon ein Unterschied ob 2 x eine Anlage N oder eine weitere Lohnsteuerbescheinigung ausgewählt wurde!
              Grüsse
              Kontierung

              in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                #8
                AW: Steuerberechnung nicht möglich

                Mein Fehler, 2 Lohnsteuerbescheinigungen. Sorry.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Steuerberechnung nicht möglich

                  Wenn die AN-Beträge zur gesetzlichen KV und PV in die jeweils richtige Ziffer (25 und 26) der 2 Lohnsteuerbescheinigungen eingetragen wurden, addiert ElsterFormular die Werte in der Anlage Vorsorgeaufwand (Zeilen 12 und 15) automatisch.

                  Ich schätze, dass entweder dabei oder in der Anlage Vorsorgeaufwand ein Fehler unterlaufen ist.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Steuerberechnung nicht möglich

                    Hallo old_juergen,

                    schau dir mal die übernommenen Werte in der Anlage Vorsorgeaufwand an -> vielleicht bist du verrutscht beim Eingeben mit den Werten für KV und PV, die Fehlermeldung schimpft ja an, dass PV größer oder gleich der KV ist.

                    Tschüß

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Steuerberechnung nicht möglich

                      Danke, habe die Zeilen verwechselt.

                      Kommentar

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