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Ergebnis Elster Nachzahlung?

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    Ergebnis Elster Nachzahlung?

    Hallo, mag sein, das meine Frage dumm ist.
    Aber ich google schon seit heute Nachmittag und finde nichts.

    Ich habe alles bei Elster eingetragen und bin auf berechnen gegangen. Jetzt habe ich auf diesem PDF als Ergbnis rund -770€ stehen.
    Ich mache die Erklärung freiwillig, bin mir auch nicht sicher, ob ich alles richtig eingegeben habe, aber heißt dieses Ergebnis, dass es sein könnte, dass ich 770€ nachzahlen muss, also 770€ zu wenig gezahlt habe?

    #2
    AW: Ergebnis Elster Nachzahlung?

    Hallo,

    die Vorzeichen sind aus der Sicht der Finanzverwaltung dargestellt.
    Wenn es für das FA ein Minus ist, bekommt der Steuerbürger etwas wieder.
    Gruß, Basteltyp

    ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
    ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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      #3
      AW: Ergebnis Elster Nachzahlung?

      Aso, danke, da bin ich erleichtert! Ich hab das aus meiner Sicht gesehen. Ich war geschockt und hatte schon überlegt, wie ich das bezahlen soll...
      Hätte ja auch mal dabei stehen können.

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        #4
        AW: Ergebnis Elster Nachzahlung?

        ein Hinweis!
        In der Anlage Vorsorgeaufwand sollte als Arbeitnehmer in Zeile 11 [Ja] gekreuzt sein.
        Gruß, Basteltyp

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          #5
          AW: Ergebnis Elster Nachzahlung?

          Zitat von rs87 Beitrag anzeigen
          Hallo, mag sein, das meine Frage dumm ist.
          Aber ich google schon seit heute Nachmittag und finde nichts.

          Ich habe alles bei Elster eingetragen und bin auf berechnen gegangen. Jetzt habe ich auf diesem PDF als Ergbnis rund -770€ stehen.
          Ich mache die Erklärung freiwillig, bin mir auch nicht sicher, ob ich alles richtig eingegeben habe, aber heißt dieses Ergebnis, dass es sein könnte, dass ich 770€ nachzahlen muss, also 770€ zu wenig gezahlt habe?
          Reine Mathematik:
          8 Äpfel
          - 10 Äpfel
          macht 2 Äpfel gut
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: Ergebnis Elster Nachzahlung?

            ja das habe ich danke!

            Die Summe könnte sein, da ich eine Ausbildung angefangen habe und hier rund 950€ an Sonderausgaben angegeben habe (vor 2014 Fahrten ja noch nicht als Pendlerpauschale sondern voll mit 0,30€ je kompletten km gerechnet).

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              #7
              AW: Ergebnis Elster Nachzahlung?

              der Eintrag muss aber nicht verstanden werden? Was denn nun Sonderausgaben oder Werbungskosten - das sind unterschiedliche Begriffe, ersteres findet sich in der Anlage Vorsorgeaufwand und die Werbungskosten in der Anlage N........
              Grüsse
              Kontierung

              in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                #8
                AW: Ergebnis Elster Nachzahlung?

                Viele Sonderausgaben werden im Hauptvordruck angegeben, dies nur zur Klarstellung!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Ergebnis Elster Nachzahlung?

                  Zitat von rs87 Beitrag anzeigen
                  Aso, danke, da bin ich erleichtert! Ich hab das aus meiner Sicht gesehen. Ich war geschockt und hatte schon überlegt, wie ich das bezahlen soll...
                  Hätte ja auch mal dabei stehen können.
                  Hallo rs87,

                  da steht doch festgesetzt werden als Beispiel 1300 Euro, dann kommt der Lohnsteuerabzug meinetwegen 1900 Euro und damit Ergerbnis minus 600 Euro bekommst du zurück.
                  Die Elsterberechnung stimmt aber nur mit dem Bescheid des Finanzamtes überein, wenn alles korrekt eingegeben wurde. Wenn du Werbungskosten und Sonderausgaben verwechselst kann das Ergebnis im Bescheid durchaus abweichen.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Ergebnis Elster Nachzahlung?

                    Zitat von rs87 Beitrag anzeigen
                    ja das habe ich danke!

                    Die Summe könnte sein, da ich eine Ausbildung angefangen habe und hier rund 950€ an Sonderausgaben angegeben habe (vor 2014 Fahrten ja noch nicht als Pendlerpauschale sondern voll mit 0,30€ je kompletten km gerechnet).
                    Auch vor 2014 galt bereits die Entfernungspauschale bei einer Ausbildung .
                    Nur wenn du im Rahmen deiner Ausbildung auswärts unterwegs bist, gilt das Reisekostenrecht.
                    Einzutragen natürlich alles in der Anlage N.
                    Mfg

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                      #11
                      AW: Ergebnis Elster Nachzahlung?

                      Ich habe im Hauptdokument unter Zeile 47 die 950 € Sonderausgaben angegeben. Dazu habe ich die tägliche Hin- und Rückfahrt mit 0,30€ pro km gerechnet. Dazu kommt noch Fachliteratur im Wert von rund 120€. In der Anlage N habe ich ab Zeile 31 für die Ausbildung nichts eingetragen. War das falsch?

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                        #12
                        AW: Ergebnis Elster Nachzahlung?

                        War das falsch?
                        Es kommt darauf an:

                        Du schreibst: ... da ich eine Ausbildung angefangen habe und hier rund 950€ an Sonderausgaben angegeben habe

                        Wenn du eine betriebliche Berufsausbildung als Azubi meinst, für die du im Rahmen eines Dienstverhältnisses eine Ausbildungsvergütung erhalten hast, war das sicher falsch. Da gehören die Kosten der Ausbildung zu den Werbungskosten und damit in die Anlage N. Für Fahrtkosten zur regelmäßigen Ausbildungsstätte kann auch nur die Entfernungspauschale geltend gemacht werden.

                        Wenn es sich bei der Ausbildung aber z. B. um eine Erststudium gehandelt hat, kann die Geltendmachung als Sonderausgaben schon richtig gewesen sein.

                        Du schreibst von einem Eintrag in Zeile 47 des Hauptvordrucks. In welchem Jahr bist du denn unterwegs?
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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