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Honorar-/Werkvertrag als Rentnerin

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    Honorar-/Werkvertrag als Rentnerin

    Eine Rentnerin (Altersrente >65 Jahre) arbeitet für einen Stundensatz auf Honorarvertrag in der Flüchtlingsbetreuung (<4000€/anno). Fällt das trotz der Rente unter Freiberufliche Tätigkeit in Anlage S?
    Die "Werbungskosten" (Fahrgeld <300€/anno) dann in einer einfachen Einnahmen-Überschussrechnung vorher vom Rohlohn abziehen und die Berechnung separat als Tabelle beifügen? Gibt es eine bessere/richtigere Behandlung des Sachverhalts in elster?
    Vielen Dank für eine kurze Antwort.

    #2
    AW: Honorar-/Werkvertrag als Rentnerin

    Guten Abend,
    mir ist jetzt der Zusammenhang zur Anwendung ELSTER nicht ganz einleuchtend, das
    http://www.finanzen.sachsen.de/1272.html
    ist bekannt?
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Honorar-/Werkvertrag als Rentnerin

      der Zusammenhang mit elster-Formular liegt darin, dass wir als Steuerbürger freiwillig Aufgaben der Finanzämter übernehmen und so viele Steuerdaten wie möglich selbst am PC für die Steuerverwaltung erfassen. Das bedeutet auch, so wenig Anlagen wie möglich nachzureichen. Wenn es nicht möglich ist, meine Frage zu beantworten, wird es eben unoptimiert genauso gemacht wie oben beschrieben. Danke für die Belehrung.

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        #4
        AW: Honorar-/Werkvertrag als Rentnerin

        Ein Zusammenhang mit ElsterFormular besteht allenfalls insoweit, als die Frage zu stellen ist, ob der Gewinn aus dieser Honorartätigkeit nun in der Anlage S oder in der Anlage G landet.

        Das offizielle EÜR-Formular würde ich bei einem so einfachen Sachverhalt bei den Betriebsausgaben (anscheinend nur Fahrtkosten?) nicht empfehlen, das geht mit einer Excel-Tabelle schneller.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Honorar-/Werkvertrag als Rentnerin

          da es sich um die Tätigkeit einer Krankeschwester in der Arzstassistenz handelt, schätze ich sie - obwohl kein freier Beruf - analog zur Eingruppierung der Ärzte eher als freiberufliche Tätigkeit ein. So würde ich jedenfalls diese Tabelle auslegen:
          http://www.klicktipps.de/gewerbe-freiberuf.php
          Falls das FA anderer Meinung sein sollte, müsste es die Einkünfte eben umkategorisieren. Wegen dieser geringen Summen werden wir sicher keinen Steuerberater bemühen.
          Zuletzt geändert von horstchen; 16.11.2015, 21:40.

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            #6
            AW: Honorar-/Werkvertrag als Rentnerin

            Für die Höhe der Steuern hat diese Einschätzung bei den genannten Einnahmen sicher keine Auswirkung! Gewerbesteuer und Umsatzsteuer werden erst bei wesentlich höheren Einnahmen ein ernsthaftes Thema

            Welche Anlage wirklich richtig ist, kann ich nicht beurteilen. Ich weiß nicht, wie unabhängig diese Tätigkeit in der Praxis wahrgenommen wird.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Honorar-/Werkvertrag als Rentnerin

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Welche Anlage wirklich richtig ist, kann ich nicht beurteilen. Ich weiß nicht, wie unabhängig diese Tätigkeit in der Praxis wahrgenommen wird.
              wenn Du Dir eine Sprechstundengehilfin Deiner Wahl vorstellst mit einem zentral verwalteten Dienstplan, kommst Du automatisch auf den Gedanken einer Scheinselbständigkeit. Da Vertragspartner aber die Frohe und Hansestadt selbst ist, wird das FA aber kaum weiter nachfragen und bei Rentnern hat der Stadtstaat auch keine Angst mehr, dass jmd. seinen Arbeitsplatz einklagt.
              Ich denke, ich mache das mit der Anlage S, denn ein Gewerbe ist es wohl noch weniger. Es sind eben Einkünfte aus (schein-)selbständiger Arbeit. :-)

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                #8
                AW: Honorar-/Werkvertrag als Rentnerin

                Die Anlage S kann doch nicht passen: Dort gehören Personen rein die selbständig tätig sind MIT einer der konkret in § 18 EStG genannten Tätigkeit, also hier gerade NICHT. In die Anlage G kommen Gewerbetreibende. Diese sind natürlich auch selbständig tätig, sind aber die, die nicht unter § 18 EStG fallen. Das Wort "selbständig" wird hier nur als Abgrenzung zur "UNselbständigkeit", also zu einem Arbeitsverhältnis, verwendet, hat aber nicht die Bohne mit dem landläufig und umgangssprachlichen Wort 2selbständig" zu tun, sondern ist -HIER- ein rein steuerlich definierter Begriff.

                (Das natürlich auch Land- und Forstwirte auch selbständig sein und eine eigene Kategorie haben, erwähne ich nur mal zur Vollständigkeit).
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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