Eine Rentnerin (Altersrente >65 Jahre) arbeitet für einen Stundensatz auf Honorarvertrag in der Flüchtlingsbetreuung (<4000€/anno). Fällt das trotz der Rente unter Freiberufliche Tätigkeit in Anlage S?
Die "Werbungskosten" (Fahrgeld <300€/anno) dann in einer einfachen Einnahmen-Überschussrechnung vorher vom Rohlohn abziehen und die Berechnung separat als Tabelle beifügen? Gibt es eine bessere/richtigere Behandlung des Sachverhalts in elster?
Vielen Dank für eine kurze Antwort.
Die "Werbungskosten" (Fahrgeld <300€/anno) dann in einer einfachen Einnahmen-Überschussrechnung vorher vom Rohlohn abziehen und die Berechnung separat als Tabelle beifügen? Gibt es eine bessere/richtigere Behandlung des Sachverhalts in elster?
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