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Anlage Kind Zeile 38 und 40

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    Anlage Kind Zeile 38 und 40

    Hallo Zusammen,

    ich habe folgendes Problem. Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

    In Zeile 38 kann ich den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für Erziehung beantragen wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt. In Zeile 40 nur den Erziehungsfreibetrag wenn das Kind nicht bei Vater gemeldet war. Beides trifft zu. Jedoch soll ich laut Elster nur Zeile 38 ausfüllen und beantrage somit gleichzeitig gleichzeitig den Freibetrag für die Erziehung. Wenn ich Zeile 38 ausfülle und Elster berechnen lasse, wird der volle Freibetrag nur an das zu versteuernde Einkommen angerechnet. Wenn ich nur Zeile 40 ausfülle wird ein halber Freibetrag als Sonderausgaben und vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Elester sagt mir aber wenn ich Zeile 38 ankreuze, dass dann der Erziehungsfreibetrag aus Zeile 40 auch übertragen wird, und müsste ja somit beim ankreuzen dieser Zeile auch etwas als Sonderausgaben berücksichtigen. Was soll ich denn jetzt richtiger Weise ankreuzen?

    #2
    AW: Anlage Kind Zeile 38 und 40

    Hallo Kasperle 79,

    wenn du die Zeile 38 ankreuzt wird richtigerweise der volle Kinderfreibetrag bei dir angerechnet also abgezogen vom zu versteuernden Einkommen, da er offensichtlich günstiger als das Kindergeld ist und das Kindergeld hinzugerechnet.
    Wenn du die Zeile 40 ankreuzt heißt das, der Vater hat Anspruch auf den hälftigen Kinderfreibetrag bzw. das hälftige Kindergeld.

    Offensichtlich rechnet Elster das richtig -> Zeile 38 wäre also für dich korrekt.

    Tschüß

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      #3
      AW: Anlage Kind Zeile 38 und 40

      Hallo,

      danke für die schnelle Antwort. Elster sagt mir aber auch in der Zeile 38 mit berücksichtigt wird. Wenn ich Zeile 38 ankreuze wird aber nichts als Sonderausgaben berücksichtigt was er in Zeile 40 ja macht. Elster sagt aber In Zeile 38 ist Zeile 40 berücksichtigt. Das vestehe ich ja nicht. Wenn ich Zeile 40 rechnen lasse bekomme ich komischerweise mehr erstattet als in 38, obwohl in 38 ja der Freibetrag höher ist. Ich hoffe mir kann mal jemand erklären wieso das so ist.

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        #4
        AW: Anlage Kind Zeile 38 und 40

        Das vestehe ich ja nicht. Wenn ich Zeile 40 rechnen lasse bekomme ich komischerweise mehr erstattet als in 38, obwohl in 38 ja der Freibetrag höher ist. Ich hoffe mir kann mal jemand erklären wieso das so ist.
        Bevor ich das jetzt erkläre, noch eine Vorfrage:

        Hast du denn die Zeilen 44 ff. der Anlage Kind bereits ausgefüllt? Wenn ja, was steht da drin?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Anlage Kind Zeile 38 und 40

          Deine Schilderung ist leider sehr verworren.
          Wenn ein Kinderfreibetrag bei der ESt berücksichtigt wird, weil er zu einer höheren Steuerentlastung führt als der Kindergeldanspruch, taucht er unter Sonderausgaben auf.
          Wenn nicht, dann nicht.
          Bei der Berechnung des Soli taucht der Freibetrag immer auf.
          Wenn du davon redest, dass der Freibetrag doppelt auftaucht, redest du wohl einmal von der ESt und dann vom Soli?

          Du vergleichst mE Äpfel und Birnen. EF rechnet Kreuz in Z38 nur bei vollem Kindergeldanspruch (i.A. 2208€), Kreuz in Z40 nur bei halbem (i.A. 1104€). Theoretisch kann es schon sein, dass bei gleichen Einkünften halber Kinderfreibetrag mit übertragenem Betreuungsbedarf günstiger ist als das halbe Kindergeld, der volle Kindefreibetrag aber steuerlich nicht günstiger ist als das volle Kindergeld. Das führt auf den ersten Blick im zweiten Fall zu einer höheren ESt, aber andererseits hat man in diesem Fall 1104€ mehr Kindergeld von der Familienkasse gesehen.

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            #6
            AW: Anlage Kind Zeile 38 und 40

            @charlie24

            Zeile 44 0101 bis 3112
            Zeile 45 0101 bis 3112
            Zeile 46 und 47 jeweils Nein

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              #7
              AW: Anlage Kind Zeile 38 und 40

              Zum Verständnis:

              Im Jahr 2014 standen den Eltern für jedes Kind Freibeträge von insgesamt 7.008,00 Euro zu. Dieser Betrag setzt sich aus zwei Kinderfreibeträgen in Höhe von jeweils 2.184 Euro und zwei Freibeträgen für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf von jeweils 1.320 Euro zusammen. Jedem Elternteil steht grundsätzlich ein Kinderfreibetrag und ein Betreuungsfreibetrag zu. Da diese Kinderfreibeträge im Lohnsteuerabzugsverfahren nur bei Soli und Kirchensteuer berücksichtigt werden, erhalten Eltern Kindergeld quasi als vorläufige Steuervergütung. Erst bei der endgültigen Festsetzung der Einkommensteuer wird geprüft, ob das Kindergeld ausgereicht hat, die Steuern auf die Kinderfreibeträge abzudecken.

              Davon zu trennen ist die tatsächliche Kindergeldzahlung: Ausbezahlt wird das Kindergeld nur einem Elternteil, was aber nicht heißt, dass es ihm allein zusteht.

              Auch derjenige Elternteil hat einen Anspruch auf Kindergeld, dem das Kindergeld nicht unmittelbar ausgezahlt, sondern bei der Bemessung seiner Unterhaltsverpflichtung angerechnet werden kann. In diesen Fällen ist beim anderen Elternteil nicht das in voller Höhe ausgezahlte, sondern das halbe Kindergeld anzusetzen. Das gilt auch dann, wenn der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf einen Elternteil übertragen wurde (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 38 bis 43 der Ausfüllhilfe zu ElsterFormular).

              Ich nehme an, du hast da nicht differenziert und im Feld 15 nach Zeile 6 der Anlage Kind immer den vollen Kindergeldanspruch eingetragen. Wenn du den Antrag in Zeile 40 stellst, darfst du aber nur den halben Kindergeldanspruch, also 1.104,00 € eintragen.
              Probiere es mal aus und vergleiche, was dann rauskommt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                AW: Anlage Kind Zeile 38 und 40

                Beim Kreuz in 38 rechnet EF nur mit vollem Kindergeldanspruch.
                Beim Kreuz in 40 nur mit halbem Kindergeldanspruch.
                Wird es anders eingetragen, gibt es den berühmten AHW mit Bitte zur Überprüfung von Dauer und Höhe des Kindergeldanspruchs.

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                  #9
                  AW: Anlage Kind Zeile 38 und 40

                  Ausprobiert habe ich jetzt nicht, ob und wann bzw. wie gerechnet oder abgebrochen wird.

                  Wahrscheinlich hat die TE einfach nicht verstanden, dass ihr im Fall der Zeile 40 steuerrechtlich gesehen nur der halbe Kindergeldanspruch und damit auch nur die halben Kinderfreibeträge zustehen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    AW: Anlage Kind Zeile 38 und 40

                    Hallo,
                    das wurde aber in meinem Beitrag von 11:59 Uhr und dem Beitrag von neysee 17:52 Uhr deutlich so benannt, was passiert in Zeile 38 und in Zeile 40.

                    Tschüß

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