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Bescheinigung eu/ewr noetig oder nicht?

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    Bescheinigung eu/ewr noetig oder nicht?

    Hallo zusammen,
    ich wollte zusammen mit meinem Mann die Steuererklaerung 2014 abgeben. Wir haben polnische Staatsangehoerigkeit und wohnen in DE.
    Brauche ich die Bescheinigung EU/EWR aus dem polnischen Finanzamt, obwohl wir keine Einkuenfte in Polen in 2014 bekommen haben? (Nullbescheinigung?)

    Ich danke euch im Voraus.
    LG

    #2
    AW: Bescheinigung eu/ewr noetig oder nicht?

    Hallo mich80,
    wenn ihr das ganze Jahr in Deutschland gewohnt habt, seid ihr unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland.

    Tschüß

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      #3
      AW: Bescheinigung eu/ewr noetig oder nicht?

      Danke fuer deine Antwort, ja wir haben das ganze Jahr in DE gewohnt. Aber brauchen wir diese Bescheinigung oder nicht?
      LG

      Kommentar


        #4
        AW: Bescheinigung eu/ewr noetig oder nicht?

        Nein. Ihr braucht das nur dann, wenn Ihr NICHT UNbeschränkt steuerpflichtig wärt und in bestimmten Konstellationen zur UNbeschränkten Steuerpflicht optieren wolltet.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Bescheinigung eu/ewr noetig oder nicht?

          Hallo, ich habe eine Frage....
          wenn mann in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist,braucht man kein Formular EU/EWR ausfüllen?

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            #6
            AW: Bescheinigung eu/ewr noetig oder nicht?

            Zitat von zaggi25 Beitrag anzeigen
            Hallo, ich habe eine Frage....
            wenn mann in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist,braucht man kein Formular EU/EWR ausfüllen?
            Richtig, falls du mit mann eigentlich man meinst und nicht den Ehemann! Ehegatten müssen bei einer geplanten Zusammenveranlagung allerdings beide unbeschränkt steuerpflichtig sein, sonst braucht man das Formular doch.

            Siehe auch § 1 und § 1a EStG:

            https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html

            https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1a.html
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Bescheinigung eu/ewr noetig oder nicht?

              Vielen Lieben Dank für die schnelle Antwort,
              es geht eigentlich um zwei Freunde von mir, ....im Jahr 2015 hat der Mann hier gearbeitet und die Frau mit Kind ist nachgekommen...Die hatten keine Ahnung deshalb habe ich gefragt....Die erwarten auch keine Steuervergünstigungen, und wollten nur wissen ob es wirklich notwendig ist die Unterlagen EU/EWR nachzureichen.
              Grüsse zaggi25

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